Bildungsurlaub ist in Deutschland ein wertvolles Recht für Arbeitnehmer, das oft übersehen oder nicht vollständig verstanden wird. Diese besondere Form des Urlaubs ermöglicht es Arbeitnehmern, eine bezahlte Freistellung für Fort- und Weiterbildungen in Anspruch zu nehmen. Im heutigen Beitrag beleuchten wir die Feinheiten dieses Themas und erläutern, welche Möglichkeiten und Bedingungen damit verbunden sind.

Das Wichtigste in Kürze

In 14 der 16 Bundesländer haben Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen. Lediglich Beschäftigte in Bayern und Sachsen gehen derzeit noch leer aus. Das Angebot an anerkannten Seminaren ist groß und reicht von Fachseminaren bis hin zu Sprachkursen. In den meisten Bundesländern stehen Arbeitnehmern 5 Fortbildungstage pro Jahr zu.

Bildungsurlaub: Das gilt für Arbeitnehmer

In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmer das Recht auf eine bezahlte Freistellung zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen – man spricht vom sogenannten Bildungsurlaub.

Hierbei handelt es sich um eine Sonderform des Urlaubs, welcher zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers zu gewähren ist. Häufig wird auch von einer Bildungsfreistellung gesprochen, um den Unterschied zwischen Erholungs- und Bildungsurlaub hervorzuheben.

Der Bildungsurlaub ist in Deutschland Ländersache, sodass jedes Bundesland eigene Regelungen aufstellen kann. Entscheidend ist hierbei der Standort des Arbeitsplatzes und nicht der Wohnort des Arbeitnehmers. Derzeit gewähren alle Bundesländer Bildungsurlaub – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen.

In den übrigen 14 Bundesländern besteht ein rechtlicher Anspruch auf bezahlten Urlaub zur Fort- und Weiterbildung. Die genauen Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland.

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Bildungsurlaub

Abhängig davon, in welchem Bundesland Sie beschäftigt sind, ergeben sich verschiedene Voraussetzungen, die es zu erfüllen gilt. Vorausgesetzt, Sie arbeiten außerhalb von Bayern und Sachsen, sind die folgenden Punkte entscheidend: Betriebszugehörigkeit, Art und Umfang des Seminars, Antragsfristen.

Die Betriebszugehörigkeit spielt in allen Bundesländern eine entscheidende Rolle. So wird in den meisten Bundesländern eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten vorausgesetzt. Im Saarland beträgt die Mindestzugehörigkeit 1 Jahr und in Rheinland-Pfalz 2 Jahre. Arbeitnehmer haben erst dann einen Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn sie die entsprechende Mindestdauer der Betriebszugehörigkeit erreicht haben.

Auch Art und Umfang der Fortbildung können einen direkten Einfluss auf Ihren Anspruch als Arbeitnehmer haben. Entscheidend ist, dass die Fort- beziehungsweise Weiterbildung in Ihrem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist. Der Inhalt der Fortbildung muss jedoch nicht zwingender Maßen in einem direkten Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. In den meisten Ländern wird jedoch ein Mindestumfang von 6 Seminarstunden pro Tag vorausgesetzt.

Bildungsurlaub muss beantragt werden. Trotz eines Anspruchs auf eine bezahlte Freistellung zur Fort- und Weiterbildung, muss diese zunächst beantragt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Länderspezifischen Fristen zur Antragsstellung eingehalten werden. In Niedersachsen reicht es aus, den Antrag 4 Wochen vor Seminarbeginn einzureichen, während in den anderen Bundesländern Vorlaufzeiten von 6 bis 8 Wochen einzuhalten sind.

So viele Tage Bildungsurlaub stehen Arbeitnehmern zu

Die Anzahl der Sonderurlaubstage, die Arbeitnehmern zur Fort- und Weiterbildung zustehen, unterscheiden sich je nach Bundesland. In fast allen Bundesländern stehen Arbeitnehmern 5 Tage pro Jahr zu. Einige Bundesländer ermöglichen es zudem, den Anspruch aus zwei Jahren zusammenzulegen und so eine bezahlte Freistellung von bis zu 10 Tagen zu erreichen.

Eine Ausnahme bildet das Saarland. Hier besteht lediglich ein Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von 2 Arbeitstagen – mit der Möglichkeit auf bis zu 4 weitere Tage. Ab dem dritten Tag werden Arbeitnehmer jedoch nur dann freigestellt, wenn sie genauso viel ihrer freien Zeit für die Weiterbildung aufwenden, wie sie dafür von der Arbeit freigestellt werden möchten.

Dauert das Seminar beispielsweise 4 Tage, erfolgt die bezahlte Freistellung für die ersten beiden Tage vollständig. Für die weiteren beiden Seminartage kann nur eine Freistellung von einem Tage gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der vierte Seminartag in der Freizeit des Beschäftigten stattfindet.

Bildungsurlaub nach Bundesländern

Die derzeitige Dauer des Bildungsurlaubs in den einzelnen Bundesländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

BundeslandRechtsgrundlageDauer
Baden-WürttembergBildungszeitgesetz Baden-Württemberg5 Tage pro Jahr
Bayern--
BerlinBerliner Bildungszeitgesetz5 Tage pro Jahr
(10 Tage für 2 Jahre)
BrandenburgBrandenburgisches Weiterbildungsgesetz5 Tage pro Jahr
(10 Tage für 2 Jahre)
BremenBremisches Bildungszeitgesetz5 Tage pro Jahr
(10 Tage für 2 Jahre)
HamburgHamburgisches Bildungsurlaubsgesetz5 Tage pro Jahr
(10 Tage für 2 Jahre)
HessenHessisches Bildungsurlaubsgesetz5 Tage pro Jahr
Mecklenburg-VorpommernBildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern5 Tage pro Jahr
NiedersachsenNiedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz5 Tage pro Jahr
Nordrhein-WestfalenArbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW5 Tage pro Jahr
(10 Tage für 2 Jahre)
Rheinland-PfalzBildungsfreistellungsgesetz Rheinland-Pfalz5 Tage pro Jahr
(10 Tage für 2 Jahre)
SaarlandSaarländisches Bildungsfreistellungsgesetz2 Tage pro Jahr
(bis zu 4 weitere Tage möglich)
Sachsen--
Sachsen-AnhaltBildungsfreistellungsgesetz Sachsen-Anhalt5 Tage pro Jahr
(10 Tage für 2 Jahre)
Schleswig-HolsteinWeiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein5 Tage pro Jahr
(10 Tage für 2 Jahre)
ThüringenThüringer Bildungsfreistellungsgesetz5 Tage pro Jahr

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Was fällt alles unter Bildungsurlaub?

Grundsätzlich müssen Fort- und Weiterbildungen, die einen Anspruch auf Bildungsurlaub gewähren, einem beruflichen oder politischen Zweck dienen. Dabei ist es jedoch nicht erforderlich, dass die Fortbildung in einem direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers steht.

So reicht das Spektrum möglicher Fort- und Weiterbildungen von fachlichen Seminaren über Sprachkurse bis hin zu Seminaren, die der Persönlichkeitsentwicklung oder Stressbewältigung dienen.

Anerkannte Seminare und Veranstaltungen finden

Die meisten Bundesländer bieten inzwischen eigene Portale und Datenbanken an, mithilfe derer Arbeitnehmer einfach und schnell nach passenden und anerkannten Seminaren suchen können. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der derzeit verfügbaren Suchportale der Bundesländer:

Wer übernimmt die Kosten des Bildungsurlaubs?

Obwohl Arbeitnehmer für die Dauer des Bildungsurlaubs unter Bezahlung freizustellen sind, müssen die Kosten für die Seminarteilnahme in der Regel vom Arbeitnehmer selbst getragen werden.

Viele Arbeitgeber zeigen sich jedoch kulant und übernehmen die Kursgebühren ganz oder gewähren einen Zuschuss. Ein rechtlicher Anspruch auf eine finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers besteht jedoch nicht.

Bildungsurlaub steuerlich absetzen

Arbeitnehmer können die Kosten für Seminarteilnahmen in vollem Umfang von der Steuer absetzen. Dies gilt sowohl für die Seminarkosten, als auch für etwaige Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten.

Die angefallenen Kosten werden hierbei als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben. Für einen reibungslosen Ablauf sollten Arbeitnehmer sämtliche Kosten in Form von Rechnungen, Quittungen und Belegen nachweisen können.

So beantragen Sie Bildungsurlaub

Der Antragsprozess kann sich zwar von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, läuft im Wesentlichen jedoch immer nach demselben Schema ab. Zusammen mit Informationsmaterial zur gewählten Veranstaltung ist der Antrag beim Arbeitgeber einzureichen. Hierfür stellen die meisten Bundesländer Musterformulare zur Verfügung.

Der Antrag sollte möglichst frühzeitig eingereicht werden, spätestens jedoch vor Ablauf der gesetzlichen Frist, welche je nach Bundesland bei 4 bis 8 Wochen liegt.

Darf Bildungsurlaub abgelehnt werden?

Trotz des Rechtsanspruchs kann sich die Frage stellen, ob Arbeitgeber Bildungsurlaub ablehnen dürfen. Im Wesentlichen können Arbeitgeber einen Antrag auf Bildungsantrag nur aus den folgenden Gründen ablehnen:

  • Seminar ist nicht als Bildungsurlaub anerkannt
  • Dringende betriebliche Gründe (Krankenstand, Auslastung)
  • Personalmangel durch sich überschneidende Urlaubsanträge
  • Antragsfrist wurde durch den Arbeitnehmer verpasst

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit auf Sonderregelungen in den einzelnen Bundesländern. So können in Baden-Württemberg Anträge auf Bildungsurlaub abgelehnt werden, wenn im Kalenderjahr bereits 10 % oder mehr der Belegschaft Bildungsurlaub genommen haben.

Sollte ein Antrag auf Bildungsurlaub aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden, so besteht unter Umständen ein Anspruch auf Übertagung des Anspruchs ins nächste Kalenderjahr.