Nicht selten werden auch Minijobber von ihren Arbeitgebern zu Überstunden angehalten. Doch ist das überhaupt erlaubt? In diesem Beitrag erfahren Sie, was es im Minijob bei Überstunden zu beachten gilt, wie sie bezahlt werden und ob Sie überhaupt verpflichtet sind, Überstunden zu leisten.

Das Wichtigste in Kürze

Prinzipiell sind auch im Minijob Überstunden erlaubt. Entscheidend ist, dass die Verdienstgrenzen eingehalten werden. Bei unvorhersehbaren Ereignissen sind jedoch auch deutliche Überschreitungen der Verdienstgrenze möglich.

Sind Überstunden im Minijob erlaubt?

Für Minijobber gelten bei Überstunden grundsätzlich die gleichen Regeln wie für Voll- und Teilzeitangestellte. So sind auch im Minijob Überstunden prinzipiell erlaubt. Zu beachten ist jedoch, dass die Verdienstgrenze nicht überschritten wird.

Die Verdienstgrenze im Minijob liegt derzeit bei 520 Euro pro Monat beziehungsweise 6.240 Euro pro Jahr. Geringfügige Schwankungen sind jedoch unproblematisch, sodass nicht nur die Leistung, sondern auch die Auszahlung von Überstunden durchaus zulässig ist.

Entscheidend ist letztendlich, ob die Überstunden ausbezahlt oder abgefeiert werden sollen. Prinzipiell ist zwar beides möglich, jedoch muss bei einer Auszahlung der Überstunden die monatliche beziehungsweise jährliche Verdienstgrenze eingehalten werden.

Auch im Rahmen eines Minijobs kann ein Arbeitszeitkonto geführt werden, um den regelmäßigen Auf- und Abbau von Überstunden zu ermöglichen. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn der Arbeitseinsatz des Minijobbers flexibel geplant werden soll. Die Ansammlung von Überstunden auf einem Arbeitszeitkonto ist auch bei einem Minijob möglich.

Überstunden im Minijob auszahlen oder abfeiern?

Überstunden in einem Minijob können sowohl ausbezahlt als auch in Freizeit umgewandelt werden. In den meisten Fällen ist es sinnvoller, statt einer Auszahlung die Umwandlung in bezahlte Freizeit zu wählen.

1. Freizeitausgleich im Minijob

Sofern vertraglich vereinbart, können Minijobber ihre angesammelten Überstunden in zusätzliche Freizeit umwandeln. Hierbei muss dem Minijobber die Möglichkeit eingeräumt werden, die angesammelten Überstunden in einem Zeitraum von 12 Monaten mit Freizeit auszugleichen.

Übersteigt die tatsächliche Arbeitszeit in einem Monat die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, so baut der Minijobber ein Zeitguthaben auf. Die gesammelten Überstunden können abgebaut werden, indem in einem Folgemonat entsprechend weniger Arbeitsstunden geleistet werden.

2. Überstunden auszahlen

Auch das Auszahlen von Überstunden ist in einem Minijob durchaus möglich. Hierbei sind mehrere Szenarien denkbar.

Bei leichten Schwankungen in der Arbeitszeit können Überstunden problemlos ausbezahlt werden. Beispielsweise dann, wenn der Verdienst in einem Monat 480 Euro und im Folgemonat 560 Euro beträgt.

Bei größeren Schwankungen ist Vorsicht geboten. Arbeitet ein Minijobber den Großteil des Jahres nur wenige Stunden pro Monat und leistet nun für einige Monate die Arbeit eines Vollzeitangestellten, kann dies zu Problemen führen. Auch wenn die Jahresgrenze von 6.240 Euro eingehalten wird, kann der Minijob nachträglich beanstandet und in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit umgewandelt werden.

Allerdings gilt: Die Verdienstgrenze darf zweimal überschritten werden.

Bei unvorhersehbaren Überschreitungen der Minijob-Grenze greift eine Ausnahmeregelung. So darf in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten die Verdienstgrenze überschritten werden. Beispielsweise dann, wenn der Minijobber einen kranken Kollegen vertreten muss.

Der Verdienst darf in diesen zwei Monaten bis zu 1.040 Euro betragen. Der jährliche Gesamtverdienst erhöht sich in diesem Fall auf bis zu 7.280 Euro.

Aber Vorsicht: Die allgemeine jährliche Verdienstgrenze liegt nach wie vor bei 6.240 Euro. Der Zusatzverdienst in Höhe von 1.040 Euro darf nicht nach Belieben über das Jahr verteilt werden, sondern muss innerhalb von höchstens 2 Monaten erzielt werden.

3. Freizeitausgleich oder Auszahlung: Was ist sinnvoller?

In der Regel ist es für alle Beteiligten einfacher, im Minijob angesammelte Überstunden über einen Freizeitausgleich abzugelten. Auf diese Weise entfällt das Risiko, die Minijob-Verdienstgrenze zu überschreiten.

Da Überstunden im Minijob innerhalb von 12 Monaten mit Freizeit ausgeglichen werden können, haben Minijobber die Möglichkeit, Überstunden auch über einen längeren Zeitraum anzusammeln und an einem Stück abzufeiern.

Meinung teilen und Geld verdienen

Als Mitglied in einem Umfrageportal haben Sie die Möglichkeit, mit der Teilnahme an einfachen Online-Umfragen bares Geld zu verdienen.

Teilen Sie Ihre Meinung, testen Sie Produkte oder bewerten Sie Werbeanzeigen.

Für jede erfolgreiche Teilnahme erhalten Sie eine Belohnung, welche Sie sich per Banküberweisung oder PayPal auszahlen lassen können.

Melden Sie sich jetzt kostenlos in einem der drei beliebtesten deutschsprachigen Umfrageportale an und nehmen Sie noch heute an Ihrer ersten Umfrage teil:

LogosBeschreibungBewertungButtons
loopsterpanel✓ Auszahlung ab 10€
✓ Moderne Plattform
✓ PayPal & Gutscheine
star full star full star full star full star full
euro full euro full euro full euro full euro full
Zur Anmeldung

Mehr erfahren
lifepoints✓ Schnelle Auszahlung
✓ Produkte testen
✓ Über 5 Millionen Mitglieder
star full star full star full star full star full
euro full euro full euro full euro full euro full
Zur Anmeldung

Mehr erfahren
PineconeResearch logo✓ 3 Euro pro Umfrage
✓ Schnelle Auszahlung
✓ Mehr als 1.000 Positive Reviews
star full star full star full star full star half
euro full euro full euro full euro full euro full
Zur Anmeldung

Mehr erfahren

Wie werden Überstunden im Minijob bezahlt?

Lassen sich Minijobber die angesammelten Überstunden auszahlen, so gilt der vertraglich vereinbarte Stundenlohn. Einen grundsätzlichen Anspruch auf einen Überstundenzuschlag gibt es nicht.

Allerdings können Arbeits- und Tarifverträge Sonderregelungen enthalten, welche Ihnen unter Umständen einen derartigen Zuschlag zusprechen. Sie sollten jedoch darauf achten, die bereits angesprochenen Verdienstgrenzen nicht zu überschreiten.

So viele Überstunden darf man als Minijobber machen

Wie viele Überstunden im Minijob geleistet werden dürfen, hängt vom Stundenlohn des Minijobbers ab.

Minijobber, die den Mindestlohn verdienen, dürfen monatlich höchstens 50 % mehr arbeiten, als vertraglich vereinbart. Bei einer monatlichen Arbeitszeit von 43 Stunden ergibt sich so eine erlaubte Überstundenzahl von 21,5 Stunden pro Monat.

Minijobber, die mehr als den Mindestlohn verdienen, dürfen prinzipiell noch mehr Überstunden leisten. Die Höchstgrenze an Überstunden orientiert sich hier in erster Linie an den gesetzlichen Höchstarbeitszeiten.

Zu beachten sind jedoch die bereits beschriebenen Kriterien zur Auszahlung oder zum Abfeiern der Überstunden.

Dürfen Überstunden im Minijob angeordnet werden?

Grundsätzlich besteht keine Pflicht zur Leistung von Überstunden – das gilt auch im Minijob. Lediglich in Extremsituationen können Arbeitgeber dennoch Überstunden anordnen. Beispielsweise infolge eines Brandes oder einer Naturkatastrophe.

Minijobber sind nur dann zu Leistung von Überstunden verpflichtet, wenn es eine entsprechende vertragliche Vereinbarung gibt. Liegt keine entsprechende Vereinbarung vor, können Überstunden verweigert werden.