Ein Jobangebot abzulehnen, stellt so manchen Bewerber und Arbeitnehmer vor eine Herausforderung. Dabei ist die Regel ganz einfach: Macht man Ihnen ein Angebot, das Sie nicht annehmen möchten, dann lehnen Sie es ab. Ein Angebot unbeantwortet zu lassen, ist in der Regel keine gute Idee. Dabei ist es ganz egal, ob Sie sich aktiv auf die Stelle beworben haben, oder das Unternehmen aktiv auf Sie zugeht. Wie Sie ein Jobangebot professionell ablehnen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Möchten Sie ein Jobangebot ablehnen, sollten Sie dabei professionell und höflich vorgehen. Sie können schließlich nie wissen, ob sich Ihre und die Wege des Unternehmens in Zukunft noch einmal kreuzen werden.

Eine Absage ist in jedem Fall besser, als gar keine Reaktion

Ganz egal, ob es sich um Zusage nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch handelt, oder Sie ein Jobangebot von einem Konkurrenzunternehmen oder einem Headhunter erhalten: Sie sollte ein Jobangebot niemals unbeantwortet lassen.

Sie können nie wissen, ob sich Ihre Wege und die des Unternehmens in Zukunft noch einmal kreuzen werden. Auch wenn Sie derzeit kein Interesse an der Position oder dem Unternehmen haben, können sich in der Zukunft dennoch interessante Möglichkeiten ergeben.

Damit Sie es sich nicht gleich vollständig mit dem Unternehmen verscherzen, sollten Sie professionell vorgehen und das Angebot dankend ablehnen.

Für den Fall, dass Sie sich aktiv auf die Stelle beworben haben und nun zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurden, sollten Sie das Vorstellungsgespräch absagen. Das gehört einfach zum guten Ton und gibt dem Unternehmen die Möglichkeit, sich nach anderen geeigneten Bewerbern umzusehen.

Haben Sie hingegen nach Ihrer Bewerbung noch keinerlei Rückmeldung erhalten, sich inzwischen jedoch ohnehin gegen den Job entschieden, sollten Sie Ihre Bewerbung zurückziehen.

Gründe für die Ablehnung eines Jobangebots

Es gibt zahlreiche gute Gründe, um ein Jobangebot abzulehnen. Einige davon können Sie offen kommunizieren, während Sie bei anderen Gründen einen etwas diplomatischeren Weg einschlagen sollten.

1. Sie möchten Ihre aktuelle Stelle behalten

Gerade dann, wenn es sich um ein unerwartetes Jobangebot handelt, das beispielsweise von einem Headhunter oder einem direkten Konkurrenten kommt, ist es nicht selten, dass der Arbeitnehmer sein Unternehmen schlichtweg nicht verlassen möchte.

Wenn Sie in Ihrer aktuellen Position zufrieden sind und keinen Grund dazu sehen, den Arbeitgeber zu wechseln, dann können Sie das offen kommunizieren.

Ebenfalls denkbar ist, dass Sie sich zwar aktiv auf die neue Stelle beworben haben, sich die Bedingungen an Ihrem aktuellen Arbeitsplatz jedoch inzwischen so zum Positiven verändert haben, dass ein Wechsel für Sie nicht mehr infrage kommt.

In beiden Fällen ist es vollkommen legitim, das Jobangebot eines anderen Unternehmens auszuschlagen. Wichtig ist, dass Sie höflich und professionell vorgehen. Es empfiehlt sich, die Absage möglichst zeitnah zu übermitteln.

2. Das Gehalt stimmt nicht

Die Höhe des Gehalts und etwaige Sonderzahlungen gehören für viele Arbeitnehmer zu den wichtigsten Aspekten bei der Berufswahl. Weichen die Gehaltsvorstellungen des Unternehmens so stark von Ihren ab, dass Sie nicht glauben, einen gemeinsamen Nenner zu finden, dann kann das durchaus ein Grund sein, ein Jobangebot auszuschlagen.

Nicht selten stellt sich erst im späteren Verlauf des Bewerbungsverfahrens heraus, wie viel das Unternehmen tatsächlich bereit ist, für die ausgeschriebene Stelle zu zahlen. Sind Sie mit dem Angebot nicht zufrieden, dürfen Sie ruhig dankend ablehnen.

Spekulieren Sie jedoch darauf, dass man auf Ihre Absage mit einem Gegenangebot reagiert, ist Vorsicht geboten. Unter Umständen gibt es andere Bewerber, die den Job trotz des geringen Gehalts annehmen würden.

Sind Sie also unzufrieden mit dem gebotenen Gehalt, finden die Stelle aber ansonsten immer noch interessant, sollten Sie nicht gleich mit einer Absage reagieren. Stattdessen sollten Sie den direkten Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner suchen und offen ansprechen, dass Ihre Gehaltsvorstellung deutlich höher ausfällt.

So haben Sie die Möglichkeit, das Gehalt nachzuverhandeln. Sollte sich der Arbeitgeber hartnäckig zeigen und nicht einlenken, können Sie das Angebot schließlich immer noch ausschlagen.

3. Private Gründe sprechen dagegen

Auch eine Absage aus privaten Gründen ist problemlos möglich. Wie offen Sie dabei den tatsächlichen Grund der Absage kommunizieren, bleibt Ihnen überlassen.

Beachten Sie jedoch, dass Sie nur dann auf Verständnis für Ihre Entscheidung stoßen werden, wenn der Grund auch für den Personaler nachvollziehbar ist. Ob Ihnen das wiederum wichtig ist, müssen Sie jeweils im Einzelfall entscheiden.

Finden Sie den Job eigentlich interessant, können ihn aber aus persönlichen Gründen nicht annehmen, dann sollten Sie lieber einen genaueren Grund für die Absage liefern, als lediglich allgemein auf die privaten Umstände zu verweisen.

So bleiben Sie vermutlich in besserer Erinnerung, als wenn Sie gar keine Begründung abliefern und haben auch in Zukunft noch die Chance, sich auf weitere Stellen in dem Unternehmen zu bewerben.

Persönliche Gründe sind beispielsweise ein Umzug, oder die fehlende Bereitschaft für diesen. Auch Änderungen in der Partnerschaft, eine Schwangerschaft oder eine Krankheit sind private Gründe, welche die Absage eines Jobangebots in jedem Fall legitimieren.

4. Schlechte Aufstiegschancen

Nicht selten wird in Stellenausschreibungen das blaue vom Himmel versprochen und im Vorstellungsgespräch folgt dann die große Ernüchterung. Die Strukturen sind ganz anders als Sie es erwartet haben und Aufstiegschancen scheinen in weiter Ferne zu liegen.

Gerade dann, wenn Sie sich beruflich weiterentwickeln möchten und auf der Suche nach einer langfristigen Zusammenarbeit sind, die sich für beide Seiten auszahlt, kann das ein großer Dämpfer sein.

Wenn Sie große berufliche Ziele haben und sich diese in dem Unternehmen nicht erreichen lassen, sollten Sie auf Ihr Bauchgefühl hören und im Zweifelsfall die Reißleine ziehen und das Angebot ablehnen.

Es verhält sich hierbei jedoch ähnlich wie beim Gehalt: Sprechen Sie Ihren potenziellen neuen Arbeitgeber aktiv auf Ihre Bedenken an und hören Sie, was er zu sagen hat. Unter Umständen lässt sich eine Lösung finden, mit der Sie Ihre Karriereziele doch noch erreichen können.

5. Schlechter Eindruck vom Arbeitgeber

Die Stellenausschreibung klingt vielversprechend, die Unternehmenswebseite macht einen guten Eindruck und dann das: Das Vorstellungsgespräch wird zweimal verschoben, Ihr persönlicher Ansprechpartner ist nicht vor Ort und so richtig freundlich sind Ihre Gesprächspartner auch nicht.

Trotzdem folgt schon wenige Tage nach dem Vorstellungsgespräch überraschend ein Jobangebot. Was Sie tun sollten? Erneut: Auf Ihr Bauchgefühl hören.

Wenn Ihnen das Unternehmen nicht zusagt oder sich Ihre Meinung zwischenzeitlich grundlegend geändert hat, dann lehnen Sie das Jobangebot ab. Achten Sie jedoch darauf, Ihre Absage diplomatisch zu formulieren. Sie wollen niemanden vor den Kopf stoßen, sondern nur eine höfliche Absage aussprechen.

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Die Kunst des höflichen Nein-Sagens

Egal, ob Sie ein Jobangebot persönlich, schriftlich oder telefonisch absagen wollen: Bleiben Sie immer höflich und respektvoll.

Danken Sie Ihrem Ansprechpartner für das Angebot und entschuldigen Sie sich dafür, dass Sie ihm mitteilen müssen, das Jobangebot nicht annehmen zu können. Begründen Sie Ihre Absage und bringen Sie Ihr Verständnis darüber zum Ausdruck, dass durch Ihre Absage womöglich Unannehmlichkeiten entstehen.

Sie müssen sich nicht schlecht fühlen, wenn Sie ein Jobangebot ablehnen. Ganz egal, ob man Sie abwerben möchte, oder Sie sich aktiv auf die Stelle beworben haben. Es ist Ihr gutes Recht, eine freie Entscheidung darüber zu treffen, ob Sie das Angebot annehmen oder ausschlagen.

Natürlich kann es für Unternehmen ärgerlich sein, wenn ihr bevorzugter Bewerber kurzfristig doch noch absagt, aber das ist nun mal Teil des Bewerbungsprozesses. Um es auf den Punkt zu bringen: Es ist nicht Ihr Problem.

Solange Sie höflich und respektvoll kommunizieren, haben Sie sich also nichts vorzuwerfen.

Ob Sie die Absage lieber telefonisch oder schriftlich überbringen, bleibt Ihnen überlassen. Telefonisch Absagen zeugen von Selbstbewusstsein, da es die meisten Menschen große Überwindung kostet, schlechte Nachrichten in einem direkten Gespräch zu überbringen.

Eine Absage per E-Mail kann zwar einen unpersönlichen Eindruck hinterlassen, ist aber in jedem Fall besser, als das Unternehmen zu ghosten und überhaupt keine Rückmeldung zu geben.

Wie Sie ein Jobangebot telefonisch ablehnen

Ein Jobangebot telefonisch abzusagen, ist mit Abstand die eleganteste Lösung. Gerade dann, wenn Sie eigentlich einen guten Draht zu Ihrem Ansprechpartner haben oder besonders kurzfristig absagen, sollten Sie sich dazu durchringen, die Absage telefonisch zu übermitteln.

Achten Sie in jedem Fall darauf, dass Sie mit Ihrem direkten Ansprechpartner sprechen und die Nachricht nicht etwa an die Zentrale oder das Sekretariat richten.

  • Kommen Sie gleich zum Punkt und verlieren Sie sich nicht in Smalltalk
  • Bringen Sie Ihr Bedauern zum Ausdruck, das Angebot ausschlagen zu müssen
  • Verabschieden Sie sich und wünschen Sie Ihrem Gesprächspartner alles Gute für die Zukunft

Sie sollten sich darüber hinaus darauf gefasst machen, dass man unter Umständen nicht sonderlich begeistert von Ihrer Absage sein wird. Die meisten Personaler sind jedoch professionell genug, sich ihre Enttäuschung und ihren Ärger nicht anmerken zu lassen.

Doch auch Personaler sind nur Menschen und so kann es durchaus vorkommen, dass Sie sich anhören dürfen, wie unprofessionell Ihr Verhalten doch sei. Doch das ist es nicht. Unprofessionell wäre es, sich gar nicht zurückzumelden. Wer mit Ablehnung und schlechten Nachrichten nicht umgehen kann, ist in diesem Beruf falsch aufgehoben.

Wie Sie ein Jobangebot per E-Mail ablehnen

Eine Absage per E-Mail bietet den Vorteil, dass Sie kein Gespräch führen müssen und nicht Gefahr laufen, sich von einem aufgebrachten Personaler anmeckern lassen zu müssen. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass man Sie wüst beschimpft und verflucht, ist dann doch eher ziemlich gering.

Entscheiden Sie sich dennoch dazu, das Jobangebot per E-Mail abzusagen, können Sie sich an folgendem Muster orientieren.

„Sehr geehrte/r Frau/Herr,

Ich möchte mich zunächst noch einmal herzlich für das angenehme Vorstellungsgespräch und die positive Rückmeldung bedanken.

Bedauerlicherweise muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass ich Ihr Angebot nicht annehmen kann. Ich habe mich nach langem Überlegen für eine Stelle in einem anderen Unternehmen entschieden.

Entschuldigen Sie, dass ich Ihnen meine Entscheidung erst jetzt mitteile, doch ich habe die Zusage für die andere Stelle erst am heutigen morgen erhalten.

Die Entscheidung ist mir alles andere als leicht gefallen und es waren letzten Endes einzelne kleine Faktoren, die den Ausschlag gegeben haben.

Ich bedanke mich für die Gelegenheit, Sie und Ihr Unternehmen persönlich kennengelernt haben zu dürfen und hoffe, dass Sie zeitnah einen geeigneten Bewerber für die Stelle finden.


Freundliche Grüße
[…]“

Wie Sie mit Reaktionen des Arbeitgebers umgehen sollten

In vielen Fällen bekommen Bewerber, die eine Absage ausgesprochen haben, überhaupt keine Reaktion mehr vom Arbeitgeber. Das ist offen gesagt alles andere als professionell.

Schließlich erwarten Unternehmen stets ein professionelles Verhalten von ihren Bewerbern, sind im Gegenzug aber häufig nicht in der Lage, selbst ein solches Verhalten an den Tag zu legen.

Wenn Sie nach Ihrer Absage überhaupt keine Reaktion mehr bekommen, dann belassen Sie es einfach dabei. Sie haben Ihre Pflicht erfüllt und wie der Personaler oder das Unternehmen mit Ihrer Entscheidung umgeht, ist nicht mehr Ihre Sache.

Umgang mit negativen Reaktionen

Es ist möglich, dass der Arbeitgeber enttäuscht oder verärgert auf die Absage reagiert. In so einem Fall ist es wichtig, ruhig und professionell zu bleiben. Man sollte eine solche Reaktion in keinem Fall persönlich nehmen.

Erreicht Sie nach Ihrer Absage eine wütende E-Mail, sollten Sie diese einfach ignorieren und nicht noch Öl ins Feuer gießen, indem Sie eine ebenso wütende Antwort verfassen.

Macht der Personaler Ihnen Vorhaltungen am Telefon, sollten Sie sich nicht in Rechtfertigungen verlieren. Bleiben Sie höflich und bringen Sie das Gespräch zu einem Ende.

Absagen gehören nicht nur für Bewerber dazu, sondern auch für Arbeitgeber. Das einzige, was Sie tun können, ist die Absage höflich und respektvoll zu überbringen.

Umgang mit positiven Reaktionen

Die meisten Rückmeldungen nach einer Absage fallen jedoch positiv, oder zumindest neutral aus. Man sollte eine solche Reaktion zu schätzen wissen und dem Arbeitgeber für sein Verständnis danken. Es ist wichtig, die berufliche Beziehung zu pflegen und möglicherweise sogar in Kontakt zu bleiben.

Gerade bei einer Rückmeldung per E-Mail, in welcher Ihnen der Arbeitgeber für Ihre offene Rückmeldung dankt, ist es nicht verkehrt, auf diese noch einmal zu reagieren.

Halten Sie es jedoch kurz, indem Sie sich für das Ihnen entgegengebrachte Verständnis bedanken und alles Gute für die Zukunft wünschen.