Der Lebenslauf ist ein wichtiger Bestandteil jeder Bewerbung und sollte möglichst frei von Lücken sein. Daher stehen viele Bewerber, die eine krankheitsbedingte Auszeit hinter sich haben, vor der Frage: „Soll ich meine Krankheit im Lebenslauf angeben und wenn ja, wie?“. In diesem Beitrag erfahren Sie, in welchen Fällen die Angabe einer Erkrankung sinnvoll sein kann und wie Sie diese am besten formulieren. 

Das Wichtigste in Kürze

Bewerber müssen Krankheiten im Lebenslauf nicht angeben, es sei denn, sie beeinflussen die berufliche Tätigkeit direkt. Bei Lücken durch Krankheiten kann eine Erwähnung sinnvoll sein, gerade bei psychischen Erkrankungen sollten Bewerber jedoch vage bleiben.

Muss man Krankheiten im Lebenslauf angeben?

Zunächst stellt sich die Frage, ob Sie rechtlich dazu verpflichtet sind, Krankheiten oder auch Unfälle in Ihrem Lebenslauf anzugeben. Diese Frage kann prinzipiell erst einmal verneint werden. Bewerber sind nicht dazu verpflichtet, Krankheiten, Unfälle oder Klinikaufenthalte im Lebenslauf zu erwähnen.

Dies gilt im Übrigen sowohl für körperliche als auch für psychische Erkrankungen. Auch ein stationärer Klinikaufenthalt aufgrund einer psychischen Erkrankung muss entsprechend nicht im Lebenslauf oder der Bewerbung angegeben werden.

Darüber hinaus ist es auch in Bewerbungsgesprächen nicht zulässig, dem Bewerber Fragen zu seinem Gesundheitszustand oder zu früheren Erkrankungen zu stellen. Auch Fragen über eine etwaige Schwangerschaft müssen Bewerber nicht wahrheitsgemäß beantworten 1.

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Bedingte Ausnahmen bei bestimmten Erkrankungen

Grundsätzlich gilt auch im Ausnahmefall: im Lebenslauf müssen Erkrankungen nicht angegeben werden. Jedoch sind Bewerber bei einigen Krankheiten oder auch bei Folgeschäden von Unfällen spätestens im Bewerbungsgespräch dazu verpflichtet, diese gegenüber dem potenziellen Arbeitgeber (zumindest in Teilen) offenzulegen. Man spricht von der sogenannten Offenbarungspflicht 2.

Diese Ausnahmen greifen dann, wenn die Erkrankung oder etwaige Folgeschäden einen direkten Einfluss auf die Ausübung der jeweiligen beruflichen Tätigkeit haben. Dies kann zum Beispiel bei folgenden Konstellationen der Fall sein:

Ein alkoholkranker LKW-Fahrer wäre bei einem Bewerbungsgespräch verpflichtet, seine Suchterkrankung dem Arbeitgeber gegenüber offenzulegen. Schließlich hat sie einen direkten Einfluss auf die Fähigkeit, ein Fahrzeug zu lenken.

Bei Berufen, die mit großem psychischen Druck und einem hohen Grad an Verantwortung einhergehen, können umfangreiche medizinische und psychologische Tests angeordnet werden. Auch in diesem Fall wäre ein Bewerber verpflichtet, etwaige problematische Erkrankungen oder Einschränkungen offenzulegen.

Im Falle von ansteckenden Krankheiten oder Allergien dürfen diese ebenfalls nicht verschwiegen werden. Es gilt jedoch weiterhin: Selbst die Angabe derartiger Erkrankungen und Einschränkungen ist weder im Lebenslauf noch im Anschreiben verpflichtend. Erst in einem Vorstellungsgespräch müssen Bewerber entsprechende Angaben machen.

Beachten Sie jedoch, dass Sie Ihren zukünftigen Arbeitgeber selbständig über die mit Ihrer Erkrankung verbundenen Risiken und Einschränkungen informieren müssen. Die Angabe in der Bewerbung zu verschweigen und darauf zu hoffen, dass im Bewerbungsgespräch nicht weiter nachgefragt wird, ist nicht der richtige Weg.

In diesen Fällen sollten Sie Krankheiten im Lebenslauf angeben

Es kann ratsam sein, vergangene Krankheitsepisoden im Lebenslauf anzugeben, um unschöne Lücken zu vermeiden. Auch wenn sich viele Bewerber davor scheuen, Krankheiten im Lebenslauf anzugeben, ist diese Angabe in den meisten Fällen deutlich besser, als eine Lücke ganz ohne Erklärung.

Wenn abzusehen ist, dass eine krankheitsbedingte Lücke im Lebenslauf im Bewerbungsgespräch zur Sprache kommen wird, sollten Sie darüber nachdenken, diese proaktiv zu benennen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn die Krankheit zu einer Lücke von mehr als drei Monaten führt oder dann, wenn Sie aufgrund der oben genannten Ausnahmen zur Angabe im Bewerbungsgespräch verpflichtet sind.

Mit Krankheiten verhält es sich ähnlich, wie mit einer Arbeitslosigkeit im Lebenslauf. Den meisten Bewerbern ist diese Angabe unangenehm und sie weckt die Angst, seine Chancen auf die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch zu mindern.

Lässt sich die entstandene Lücke jedoch nicht anderweitig begründen, so sollten Sie überlegen, die Erkrankung als Grund zu benennen. Sie müssen hierbei jedoch nicht ins Detail gehen – Krankheiten sind Privatsache und ein guter Arbeitgeber wird hierfür in jedem Fall Verständnis zeigen.

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Formulierungen bei längerer Krankheit: Tipps und Beispiele

Wenn Sie sich dazu entschließen, eine Erkrankung im Lebenslauf anzugeben, sollten Sie folgende Ratschläge beherzigen:

  • Halten Sie es kurz und gehen Sie nicht unnötig ins Detail
  • Wenn Sie sich gänzlich erholt haben, geben Sie dies an

Versuchen Sie sich in die Position eines Personalers zu versetzen: für einen Personaler ist es in erster Linie wichtig, die Lücke in Ihrem Lebenslauf nachvollziehen zu können. Weiterhin möchte man sichergehen, dass eine vergangene Erkrankung keine Auswirkungen auf Ihre aktuelle und zukünftige Leistung hat. Daher ist es vollkommen ausreichend, wenn Sie Ihre Krankheit in Stichpunkten oder einem kurzen Satz benennen.

06/2022 – 03/2024

Krankheitsbedingte Arbeitsauszeit

06/2022 – 03/2024

Rehabilitation nach Unfall

06/2022 – 03/2024

Genesung nach Operation

Krankheitsbedingte Lücken im Lebenslauf kaschieren

Sofern Sie die Lücke, die durch die Krankheit entstanden ist, auf andere Weise füllen können, sollten Sie auch diese Vorgehensweise durchaus in Erwägung ziehen. Bei der Angabe einer Krankheit geht es nicht darum, Mitleid zu erwecken oder dem potenziellen Arbeitgeber gegenüber vollkommen transparent zu sein.

Konnten Sie beispielsweise aufgrund einer Erkrankung zeitweise nicht mehr Ihrer Arbeit nachgehen, haben die Zeit jedoch genutzt, um sich weiterzubilden, sollten Sie das unbedingt im Lebenslauf angeben.

Je nachdem, wie lange die Krankheitsphase angedauert hat und welche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Sie in dieser Zeit ergriffen haben, können Sie die Angabe der Erkrankung entweder um die Fortbildung erweitern, oder diese gänzlich ersetzen.

Haben Sie beispielsweise aufgrund einer Erkrankung Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt, sich anschließend sechs Monate lang erholt und in dieser Zeit einen Sprachkurs belegt, welchen Sie mit einem Zertifikat abgeschlossen haben, sollten Sie dies in jedem Fall erwähnen.

Bleiben Sie aber in jedem Fall bei der Wahrheit. Lügen im Lebenslauf sind keine gute Idee und lassen sich von Personalern schnell entlarven. Geben Sie keine Zusatzqualifikationen an, die sich nicht auch tatsächlich erworben haben.

Bleiben Sie auch bei der Wahrheit, was den Zeitraum der Weiterbildung angeht. Sind Sie aus gesundheitlichen Gründen ein Jahr lang beruflich ausgefallen und haben in dieser Zeit eine dreimonatige Weiterbildung absolviert, sollten Sie sowohl die Weiterbildung als auch die Erkrankung angeben.

Dies kann beispielsweise wie folgt im Lebenslauf vermerkt werden:

06/2022 – 03/2024

Krankheitsbedingte Arbeitsauszeit, währenddessen Teilnahme am IHK Lehrgang “Kommunikations-Experte/-Expertin im Beruf”

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Vorsicht bei psychischen Erkrankungen im Lebenslauf

Bei psychischen Erkrankungen im Lebenslauf sollten Sie Vorsicht walten lassen. Auch wenn psychische Erkrankung längst kein rotes Tuch mehr sein sollten, sehen viele Personaler derartige Erkrankungen immer noch kritisch 3.

Wir raten Ihnen daher, vage zu bleiben und nicht zu sehr ins Detail zu gehen. Sprechen Sie besser von einem „krankheitsbedingten Ausfall“ oder einer „Berufsauszeit aus gesundheitlichen Gründen“.

Sollten Sie im Bewerbungsgespräch auf den krankheitsbedingten Ausfall angesprochen werden, müssen Sie die Frage nicht beantworten. Im Zweifelsfall können Sie auf derartige Fragen auch mit der Unwahrheit antworten. Es sei denn, es handelt sich um einen der oben beschriebenen Ausnahmefälle.

So erklären Sie eine Krankheit im Bewerbungsgespräch

Sollten Sie eine Erkrankung im Lebenslauf angegeben haben, werden Sie im Bewerbungsgespräch unter Umständen darauf angesprochen. Auch wenn Sie sich dazu entschieden haben, eine nicht anzeigepflichtige Erkrankung im Lebenslauf nicht zu erwähnen, kann es zu entsprechenden Nachfragen kommen.

Zumindest dann, wenn durch die Erkrankung eine Lücke im Lebenslauf entsteht.

In beiden Fällen können Sie frei entscheiden, ob Sie die Frage beantworten möchten, oder nicht. Es liegt in Ihrem eigenen Ermessen und ist sowohl von der Situation, als auch von der ausgeschriebenen Stelle und der vorangegangenen Krankheit abhängig.

Wenn Sie befürchten, Ihre Chancen auf die Stelle durch eine wahrheitsgemäße Beantwortung der Frage zu verschlechtern, sollten Sie die Frage im Zweifelsfall unbeantwortet lassen.

Selbstverständlich können Sie auch ausweichend antworten und freundlich darauf hinweisen, dass die Krankheitsphase keinerlei Auswirkungen auf Ihre aktuellen und zukünftigen Fähigkeiten hat.

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So sollten Sie eine Krankheit im Lebenslauf platzieren

In einem chronologisch aufgebauten Lebenslauf sollten Sie eine Krankheit stets an der Stelle platzieren, an welcher sie aufgetreten ist.

Die Angabe sollte sich fließend in den restlichen Lebenslauf einfügen. Sehen Sie davon ab, die Angabe in einer zusätzlichen Kategorie unterzubringen.

Die Angabe einer Erkrankung sollte, abhängig von Ihrer Situation, wie folgt im Lebenslauf untergebracht werden:

11/2021 – 06/2022

Arbeitsauszeit aufgrund einer Erkrankung

06/2022 – 04/2023

Technischer Leiter Mustermann GmbH

11/2019 – 12/2022

Technischer Leiter Mustermann GmbH

12/2022- 04/2023

Krankheitsbedingte Arbeitsauszeit, inzwischen vollständig erholt

Krankheit nur in Ausnahmefällen im Anschreiben erwähnen

In den meisten Fällen sollte eine Krankheit, sofern Sie sich für diese Angabe entscheiden, direkt im Lebenslauf untergebracht werden. Teilweise kann es jedoch vorteilhaft sein, die Erkrankung zusätzlich im Anschreiben zu erwähnen.

Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie sich zum ersten Mal nach einer überstandenen Krankheit neu bewerben. Ist dies nicht der Fall und die Krankheit liegt schon länger zurück, sollten Sie sie wie oben erwähnt ausschließlich im Lebenslauf platzieren.

Quellenverzeichnis

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Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine rechtliche Beratung dar. Bei konkreten rechtlichen Fragen oder Anliegen empfehlen wir, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.