Das Sprichwort “Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser” findet in vielen Lebensbereichen Anwendung. Ganz besonders gilt das im Bereich Personalwesen und Recruiting. Für viele Arbeitgeber ist die Überprüfung von Bewerbungsunterlagen ein unverzichtbarer Schritt im Auswahlverfahren. Doch inwieweit dürfen und sollten Arbeitgeber Lebenslauf und Zeugnisse von Bewerbern überhaupt prüfen? In diesem Beitrag erfahren Sie, was erlaubt ist und wie Arbeitgeber bei der Prüfung von Bewerbungsunterlagen vorgehen.

Das Wichtigste in Kürze

Die meisten Angaben in Lebensläufen lassen sich von Arbeitgebern und Personalern ohne großen Aufwand überprüfen. Auch bei Schul- und Ausbildungszeugnissen sowie Hochschulabschlüssen und Zertifikaten lässt sich fehlerfrei feststellen, ob es sich tatsächlich um Originale handelt. Gerade bei gefälschten Zeugnissen drohen Tätern empfindliche Strafen.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Vertrauen und Ehrlichkeit sind zwar entscheidende Faktoren, um eine langfristige Arbeitsbeziehung aufzubauen, doch für viele Arbeitgeber ist die Überprüfung von Bewerberangaben dennoch unerlässlich.

Daher kann es vorkommen, dass Arbeitgeber Lebensläufe von Bewerbern prüfen, um sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und sich durch Zeugnisse oder andere Nachweise bestätigen lassen.

Auch Zeugnisse und Hochschulabschlüsse werden häufig auf ihre Echtheit geprüft. Zu groß ist die Angst, dass sich Bewerber mit falschen Lorbeeren schmücken oder Qualifikationen und Berufserfahrungen vortäuschen, die sie in Wirklichkeit nicht haben.

Arbeitgeber bewegen sich hierbei nicht selten in einer rechtlichen Grauzone. In vielen Fällen wird zwar zunächst das Einverständnis der Bewerber eingeholt, doch auch heimliche Überprüfungen sind keine Seltenheit und nur in den seltensten Fällen bekommt der Bewerber hiervon überhaupt etwas mit.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Arbeitgeber

Einen früheren Arbeitgeber zu kontaktieren oder die Echtheit von Zeugnissen bei Universitäten und Schulen bestätigen zu lassen, ist in der Regel nicht ohne das Einverständnis des Bewerbers erlaubt.

In vielen Fällen lassen sich Unternehmen die Zustimmung zur Prüfung der Angaben in Zeugnissen und Lebensläufen gleich von vornherein erteilen, um auf der sicheren Seite zu sein. Bewerber, die ihre Zustimmung verweigern, haben in der Regel keine Chance und werden im weiteren Verlauf des Bewerbungsprozesses schlichtweg nicht mehr berücksichtigt.

Doch auch das Nachträgliche Einholen der Zustimmung des Bewerbers ist keine Seltenheit.

Sobald ein Arbeitgeber oder der zuständige Personaler Zweifel am Lebenslauf oder der Echtheit eines Zeugnisses hat, wird der Bewerber hierzu befragt und gegebenenfalls um seine Einwilligung gebeten, die Angaben genauer prüfen zu lassen.

Einige Angaben im Lebenslauf lassen sich jedoch mithilfe des Internets auch ohne die Zustimmung des Bewerbers prüfen, solange die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

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So prüfen Arbeitgeber Ihren Lebenslauf

Prinzipiell lassen sich nahezu alle Angaben in Lebensläufen problemlos überprüfen. Die Frage ist, wie viel Zeit, Geld und Ressourcen das Unternehmen bereit ist, in diese Überprüfung zu investieren.

Wenn es ein Arbeitgeber ganz genau wissen möchte, kann er auf Dienstleister zurückgreifen, die professionelle Background-Checks anbieten und systematisch alle relevanten Angaben und Informationen des Bewerbers überprüfen.

Die gängigsten Angaben wie Berufserfahrung, frühere Arbeitgeber, Qualifikationen, Ausbildungsabschlüsse und Fremdsprachenkenntnisse lassen sich jedoch auch ohne Zuhilfenahme eines externen Dienstleisters leicht überprüfen.

1. Berufserfahrung

Die Berufserfahrung und frühere Beschäftigungsverhältnisse eines Bewerbers lassen sich meist mithilfe eines simplen Telefonanrufs überprüfen.

Im Regelfall geben Bewerber in Ihrem Lebenslauf Unternehmensnamen an, sodass es für Personaler ein leichtes ist, den Kontakt zu einem früheren Arbeitgeber herzustellen und zu prüfen, ob die Angaben im Lebenslauf korrekt sind.

Hierbei kann nicht nur überprüft werden, ob der Bewerber tatsächlich beim angegebenen Unternehmen beschäftigt war, sondern auch welche Aufgaben er dort ausgeführt hat.

2. Falsche Datumsangaben

Im selben Zug werden häufig auch gleich die vom Bewerber angegebenen Zeiträume überprüft. Weicht der tatsächliche Beschäftigungszeitraum grob von den Angaben im Lebenslauf ab, kann das zu unangenehmen Nachfragen führen.

Damit nicht der Eindruck entsteht, der Bewerber wolle etwas verheimlichen, sollten Beschäftigungszeiträume daher im Idealfall monatsgenau angegeben werden.

3. Fremdsprachenkenntnisse

Beherrscht ein Bewerber mehrere Sprachen, sollte er seine Fremdsprachenkenntnisse im Lebenslauf angeben – das kann die Chancen auf eine Stelle enorm steigern.

Problematisch wird es jedoch, wenn geflunkert oder stark übertrieben wird. Denn spätestens im Vorstellungsgespräch können die angegebenen Fremdsprachenkenntnisse problemlos überprüft werden.

Nicht selten werden Teile des Vorstellungsgesprächs unvermittelt in einer der Sprachen geführt, welche der Bewerber laut seines Lebenslaufs bestens beherrscht.

4. Qualifikationen

Auch die Fachkompetenz und einzelne Qualifikationen eines Bewerbers lassen sich meist problemlos prüfen. Sind die Angaben durch Zeugnisse oder Zertifikate belegt, können diese vorab geprüft werden. Beispielsweise, indem der Arbeitgeber sich bei dem entsprechenden Zertifikatsaussteller informiert.

Doch auch während des Bewerbungsgesprächs lässt sich die fachliche Eignung eines Bewerbers prüfen. Nicht selten nimmt Fachpersonal des Unternehmens an dem Gespräch teil, um mit gezielten Fragen die Kompetenz des Bewerbers auf die Probe zu stellen.

Auch Zeugnisse lassen sich überprüfen

Bei den Angaben im Lebenslauf ist jedoch noch lange nicht Schluss. Auch Schul- und Ausbildungszeugnisse sowie Hochschulabschlüsse lassen sich überprüfen.

Offensichtliche Fälschungen erkennen die meisten Personaler auf den ersten Blick und müssen dafür nicht einmal Rücksprache mit dem Aussteller des Zeugnisses halten. Falsche Schriftarten und Formatierungen haben schon so manchen Zeugnisfälscher entlarvt.

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1. Schulzeugnisse und Universitätsabschlüsse

Schulzeugnisse und Universitätsabschlüsse lassen sich im Zweifelsfall überprüfen, indem der Aussteller des Zeugnisses kontaktiert wird. Mit dem Einverständnis des Bewerbers kann so zweifelsfrei festgestellt werden, ob es sich bei dem vorgelegten Zeugnis um ein Original handelt.

Weigern sich Bewerber, ihre Zustimmung zu geben, scheiden sie in der Regel ohne Umwege aus dem Bewerbungsverfahren aus. Gleichermaßen werden viele Arbeitgeber eine vermeintliche Urkundenfälschung auch zur Anzeige bringen.

2. Ausbildungszeugnisse der IHK

Ausbildungszeugnisse der IHK lassen sich inzwischen in vielen Regionen mithilfe des Online-Zeugnischecks prüfen. Je nach

Der Zeugnischeck ermöglicht es Unternehmen, IHK Ausbildungszeugnisse auf ihre Echtheit zu prüfen. Der Check ist kostenlos und das Ergebnis wird unmittelbar angezeigt.

Hierfür bedarf es nicht einmal der ausdrücklichen Zustimmung des Bewerbers. Sobald ein Bewerber ein IHK Ausbildungszeugnis im Rahmen des Bewerbungsprozesses einreicht, können Unternehmen dieses auf seine Echtheit prüfen.

Das droht bei falschen Angaben

Bei falschen Angaben im Lebenslauf droht im schlimmsten Fall eine Anzeige wegen Betrugs oder wegen Urkundenfälschung. Sollte eine Lüge erst dann auffliegen, wenn der Bewerber bereits im Unternehmen angestellt ist, kann dies die fristlose Kündigung bedeuten.

Ob ein gefälschter Lebenslauf strafbar ist, hängt in erster Linie davon ab, welche falschen Angaben der Bewerber genau gemacht hat. Handelt es sich lediglich um eine übertriebene Darstellung der eigenen Fähigkeiten, hat der Bewerber kaum rechtliche Konsequenzen zu befürchten.

Bei einem gefälschten Zeugnis handelt es sich dagegen nicht mehr um eine kleine Schummelei, sondern um eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB. Diese wird mit bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug bestraft.

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