Abfindungsrechner

Berechnen Sie die Höhe Ihrer Regelabfindung mit unserem Abfindungsrechner. Möchten Sie stattdessen herausfinden, wie viel Netto von Ihrer Abfindungssumme übrig bleibt, können Sie unseren Netto-Abfindungsrechner verwenden.

In welchen Fällen besteht ein Anspruch auf Abfindung?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in seltenen Ausnahmefällen. Meist handelt es sich bei Abfindungszahlungen um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Nicht selten soll durch die Zahlung eine Kündigungsschutzklage vermieden werden. Unter welchen Umständen dennoch ein rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung bestehen kann, erfahren Sie in unserem Beitrag „Abfindung: In diesen Fällen besteht ein Anspruch“.

So wird die Höhe der Abfindung berechnet

Die Höhe der sogenannten Regelabfindung lässt sich anhand der Betriebszugehörigkeit und der Höhe des Bruttogehalts berechnen. Obwohl die Regelabfindung gesetzlich nicht fest definiert ist, hat sie sich als Berechnungsgrundlage für Abfindungen etabliert. Pro Jahr der Beschäftigung beträgt die Regelabfindung ein halbes Bruttomonatsgehalt. In den meisten Fällen wird lediglich das zuletzt gezahlte Bruttogehalt berücksichtigt. Es kommt jedoch auch vor, dass der Durchschnittswert der letzten drei Monate zur Berechnung verwendet wird.

Wie wird eine Abfindung versteuert?

Abfindungen sind grundsätzlich steuerpflichtig und werden als außerordentliche Einkünfte behandelt. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, welche eine Abfindung erhalten, diese entsprechend versteuern müssen. Hierbei kommt die sogenannte Fünftelregelung zum Einsatz.

Bei der Fünftelregelung wird zunächst die Steuerlast ohne Hinzurechnung der Abfindung berechnet. Anschließend wird das Gesamteinkommen um den Betrag eines Fünftels der Abfindungssumme erhöht und die Steuerlast erneut berechnet. Die Differenz zwischen beiden Steuerbeträgen wird mit fünf multipliziert und ergibt die Höhe der zu entrichtenden Steuerzahlung für die Abfindung.

Um hohe Steuerzahlungen zu vermeiden, ist es jedoch auch möglich, einen Teil der Abfindung steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.