Auch im Minijob gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Obwohl die meisten Minijobber bereits anderweitig versichert sind, kann sich durchaus die Pflicht ergeben, eigenständig eine Krankenversicherung abzuschließen. Hierbei haben Minijobber die Wahl zwischen einer privaten Krankenversicherung und einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wo genau die Unterschiede liegen, was finanziell sinnvoller ist und was es zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Das Wichtigste in Kürze
Auch wenn ein Minijob nicht mit einer Krankenversicherung einhergeht, sind die meisten Minijobber dennoch bereits anderweitig versichert. Eine private Krankenversicherung ist im Regelfall deutlich teurer, als eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Minijobber sind nicht automatisch krankenversichert
Obwohl es sich bei einem Minijob um eine sozialversicherungsfreie Tätigkeit handelt, sind Minijobber dennoch gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen.
Die Ausübung eines Minijobs geht jedoch nicht mit einer eigenen Krankenversicherung einher.
Da Minijobber keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten, entsteht durch den Minijob als solchen auch kein Versicherungsschutz.
Die Krankenversicherung im Minijob ist jedoch im Regelfall bereits anderweitig gewährleistet. Beispielsweise durch einen sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf oder im Rahmen einer Familienversicherung.
Besteht keine Krankenversicherung, so sind auch Minijobber verpflichtet, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Sie haben hierbei die Wahl zwischen einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung.
Der Begriff „freiwillig“ erscheint einigen Menschen irreführend, da die Krankenversicherung als solche keineswegs freiwillig erfolgt. Schließlich besteht in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht.
Die Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt jedoch freiwillig, da ein Minijobber, der keiner anderen Tätigkeit nachgeht, nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches Fünf „versicherungsfrei“ ist.
Ist eine private Krankenversicherung im Minijob Pflicht?
Auch im Minijob gilt, dass der Abschluss einer privaten Krankenversicherung keine Pflicht ist.
Entscheidend ist lediglich, dass ein allgemeiner Krankenversicherungsschutz besteht.
Der Minijobber kann, sofern der Minijob der einzig ausgeübte Beruf ist, frei zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung wählen.
So berechnen Sie die Beiträge zur Krankenversicherung im Minijob
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Beiträge einer privaten Krankenversicherung nicht nach dem Einkommen des Versicherten.
Die Beiträge einer privaten Krankenversicherung orientieren sich viel mehr am Alter, dem Gesundheitszustand und den gewünschten Leistungen des Versicherungsnehmers.
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge hingegen in Abhängigkeit zum Einkommen festgesetzt.
Bei dieser Berechnung findet jedoch eine sogenannte Mindestbemessungsgrundlage Anwendung. Diese beträgt derzeit 1.178,22 Euro pro Monat (Stand 2024).
Das bedeutet, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für freiwillig Versicherte zwar anhand des Bruttoeinkommens berechnet werden, dieses jedoch mindestens 1.178,22 Euro beträgt.
Für Minijobber gilt daher: Erreichen Sie lediglich die Minijob-Verdienstgrenze von 538 Euro pro Monat, wird Ihr Krankenversicherungsbeitrag dennoch auf Grundlage eines fiktiven Einkommens von 1.178,22 Euro berechnet.
Darüber hinaus muss beachtet werden, dass Ihr Arbeitgeber im Minijob keinen Beitrag zu Ihrer Krankenversicherung leistet. Sie müssen daher sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil des Krankenversicherungsbeitrags übernehmen.
Ist eine private Krankenversicherung im Minijob sinnvoll?
Ob eine private Krankenversicherung im Minijob sinnvoll ist, muss stets individuell geprüft werden.
Für den Fall, dass es sich bei Ihrem Minijob um Ihre einzige Berufstätigkeit handelt und Sie keine weiteren Einkünfte erzielen, ist eine Krankenversicherung ohnehin eine verhältnismäßig kostspielige Angelegenheit, wenn man die Verdienstgrenze eines Minijobs betrachtet.
Der Krankenversicherungsbeitrag wird in jedem Fall einen nicht zu vernachlässigenden Teil Ihres Einkommens in Anspruch nehmen.
Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt derzeit 14,6 % (Stand 2024). Hinzu kommt ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 1,7 %.
Entscheiden Sie sich für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie bei einem Einkommen, das ausschließlich durch einen Minijob erzielt wird, mit einem monatlichen Beitrag von rund 175 Euro rechnen.
Die Kosten für eine private Krankenversicherung beginnen für junge Minijobber hingegen bei etwa 250 Euro.
Je nach Alter und Gesundheitszustand kann eine private Krankenversicherung jedoch schnell mehr kosten, als Sie in einem Minijob überhaupt verdienen dürfen.
In nahezu jedem Fall ist eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung günstiger, als eine private Krankenversicherung im Minijob abzuschließen.
Sie sollten jedoch beachten, dass die meisten Minijobber bereits anderweitig versichert sind und daher keine zusätzliche Krankenversicherung abschließen müssen.
In diesem Fall besteht bereits in Krankenversicherungsschutz im Minijob
Die meisten Minijobber sind bereits krankenversichert, sodass es nicht notwendig ist, eine zusätzliche private Krankenversicherung abzuschließen oder eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung vorzunehmen.
Eine Krankenversicherung über die Hauptbeschäftigung liegt vor, wenn Sie Ihren Minijob lediglich nebenberuflich ausüben und hauptberuflich einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen.
In diesem Fall sind Sie bereits über Ihren Hauptberuf krankenversichert und müssen keine zusätzliche Krankenversicherung abschließen.
Eine Familienversicherung kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn Sie ausschließlich einen Minijob ausüben und keiner weiteren sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen.
Die beitragsfreie Familienversicherung kann in Anspruch genommen werden, wenn der Ehe- oder Lebenspartner bereits gesetzlich krankenversichert ist.
Auch Kinder können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei mitversichert werden. Eine beitragsfreie Versicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ist möglich, wenn sich das Kind in einer Berufs- oder Schulausbildung befindet.
Arbeitslosen- und Bürgergeld-Empfänger sind über das Jobcenter beziehungsweise über die Bundesagentur für Arbeit krankenversichert. Auch bei Ausübung eines Minijobs bleibt der Krankenversicherungsschutz erhalten.
Für Studenten ist eine beitragsfreie Versicherung über die Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich. Darüber hinaus ist bis zum Ablauf des Semesters, in welchem das 30. Lebensjahr vollendet wird, eine vergünstigte Versicherung in der studentischen Krankenversicherung möglich.
Minijob bei bereits bestehender privater Krankenversicherung
Sofern bereits eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung besteht, kann meist problemlos ein zusätzlicher Minijob aufgenommen werden, ohne dass sich die Beiträge oder Leistungen der privaten Krankenversicherung ändern.
Die Ausübung einer zusätzlichen geringfügigen Beschäftigung hat keine Auswirkungen auf Ihre private Krankenversicherung, da die Beiträge im Regelfall unabhängig von Ihrem Einkommen berechnet werden.