Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten das vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt pünktlich und vollständig auszuzahlen. Kommen Arbeitgeber dieser Pflicht nach, sollten die Beschäftigten schnell und bestimmt handeln. Welche Möglichkeiten Ihnen als Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, was es dabei zu beachten gilt und wie Sie Ihren Anspruch auf pünktliche Gehaltszahlungen durchsetzen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Bleibt Ihr Arbeitgeber Ihnen Ihr Gehalt schuldig, sollten Sie zunächst das Gespräch suchen. Lässt sich hier keine Einigung erzielen, kann im nächsten Schritt eine Abmahnung des Arbeitgebers erfolgen. Nach erfolgloser Abmahnung und bei einem Rückstand von mindestens zwei Monatsgehältern kann der Beschäftigte die Arbeit verweigern. Die letzte Eskalationsstufe ist die Klage vor dem Arbeitsgericht.

Arbeitgeber sind zur pünktlichen Gehaltszahlung verpflichtet

Der Anspruch auf Lohn und Gehalt ist im Rahmen eines Arbeitsvertrages zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt. Für beide Parteien entstehen aus diesem Vertrag bestimmte Rechte und auch Pflichten. Während der Arbeitnehmer sich dazu verpflichtet, seiner Arbeit zu den im Vertrag festgelegten Konditionen nachzukommen, muss der Arbeitgeber seine Angestellten für deren Tätigkeit entsprechend entlohnen.

Bis wann die Gehaltszahlung erfolgen muss, ergibt sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag des Beschäftigten. Im Regelfall wird eine monatliche Auszahlung des Lohns oder des Gehalts vereinbart. Da der Arbeitnehmer vorleistungspflichtig ist, erfolgt die Zahlung für die bereits erbrachte Leistung im Abrechnungszeitraum.

In § 614 des BGB ist festgelegt, dass die Vergütung nach Ablauf der vereinbarten Zeitabschnitte zu erfolgen hat. Im Falle einer monatlichen Bezahlung bedeutet dies, dass das Gehalt am 1. Tag des Folgemonats fällig ist. In Arbeits- und Tarifverträgen können jedoch andere Regelungen vereinbart werden. So ist grundsätzlich auch die Auszahlung zum Monatsende oder zum 15. Tag des Folgemonats keine Seltenheit und rechtlich nicht zu beanstanden.

Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.

§ 614 Bürgerliches Gesetzbuch

Bis wann muss das Gehalt spätestens gezahlt werden?

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer vorleistungspflichtig und müssen daher zunächst eine Arbeitsleistung erbringen, bevor diese vergütet wird. In der Regel wird die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen – etwa nach Monaten oder Wochen. In diesem Fall ist das Arbeitsentgelt jeweils nach Beendigung des vereinbarten Zeitabschnitts zu zahlen 1.

Bei einer monatlichen Abrechnung ist das Gehalt demnach am ersten Tag des Folgemonats fällig.

Von dieser Regelung abweichende Vereinbarungen können in Arbeits- oder Tarifverträgen festgelegt werden. Häufig wird hier die Zahlung von Lohn oder Gehalt auf das Ende des Monats oder den 15. Tag des Folgemonats gelegt.

Derartige Regelungen sind prinzipiell rechtskonform und nicht zu beanstanden. Jedoch entscheid das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg im Oktober 2017, dass eine vertragliche Vereinbarung, nach welcher das Gehalt erst am 20. des Folgemonats fällig wäre, ungültig ist 2.

Die absolute Fälligkeitsgrenze der Lohn- oder Gehaltszahlung geht aus dem Mindestlohngesetz hervor. Hier heißt es, die Zahlung müsse spätestens am letzten Bankarbeitstags des Monats erfolgen, welcher auf den Monat folgt, in welchem die Arbeitsleistung erbracht wurde 3.

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Dürfen Arbeitgeber Gehälter verspätet auszahlen?

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, das vereinbarte Arbeitsentgelt pünktlich zu den im Arbeitsvertrag oder einer etwaigen Betriebsvereinbarung genannten Konditionen auszuzahlen. Einen zusätzlichen Spielraum gibt es hierbei nicht.

Zahlt ein Arbeitgeber das Gehalt verspätet oder gar nicht aus, kommt er seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nach und Sie können als Arbeitnehmer gegen dieses Verhalten vorgehen.

Welches Vorgehen ratsam ist, sollte stets im Einzelfall entschieden werden. Zunächst sollte in jedem Fall das persönliche Gespräch gesucht werden. Kann keine Einigung erzielt werden, ist der nächste Schritt eine Abmahnung des Arbeitgebers. Wie Sie eine solche Abmahnung formulieren, erfahren Sie im weiteren Verlauf des Beitrags.

Arbeitgeber zahlt Gehalt zu spät: So sollten Sie reagieren

Nicht selten kommt es vor, dass das Gehalt verspätet beim Arbeitnehmer eingeht. Wenn eine verspätete Gehaltszahlung erstmalig auftritt, sollte zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden. Unter Umständen liegt lediglich ein Problem in der Buchhaltung vor und es handelt sich um ein bloßes Versehen. In diesem Fall sollten Sie als Arbeitnehmer Nachsicht zeigen und freundlich darauf hinweisen, dass in Zukunft die pünktliche Auszahlung des Gehaltes zu gewährleisten ist.

Kommt es jedoch regelmäßig zu verspäteten Gehaltszahlungen, sollten Sie auf diese Pflichtverletzung mit mehr Nachdruck reagieren. Es empfiehlt sich, den Arbeitgeber schriftlich zur pünktlichen Zahlung des Gehalts aufzufordern. Berufen Sie sich hierbei auf die im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgelegten Abrechnungszeiträume und weisen Sie explizit auf die vorliegende Verspätung hin.

Sie sollten nicht nur die geschuldete Gehaltssumme nennen, sondern Ihrem Arbeitgeber gleichzeitig eine Zahlungsfrist setzen. Da Ihr Arbeitgeber bereits im Verzug ist, kann die von Ihnen gesetzte Frist durchaus kurz ausfallen. Kommt Ihr Arbeitgeber Ihrer Aufforderung nicht nach und zahlt das Gehalt weiterhin nicht zum vereinbarten Zeitpunkt aus, können Sie im Zweifelsfall Klage beim Arbeitsgericht einreichen und einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Auch Gespräche mit dem Betriebsrat können hilfreich sein, sofern ein solcher in Ihrem Unternehmen vorhanden ist.

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Was tun, wenn der Arbeitgeber das Gehalt nur teilweise zahlt?

Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt oder Ihren Lohn zwar pünktlich, aber nicht vollständig aus, so liegt auch in diesem Fall eine Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber vor. Es besteht die Pflicht, das Gehalt nicht nur pünktlich, sondern im vollen vertraglich vereinbarten Umfang zu zahlen.

Begründet Ihr Arbeitgeber die Teilzahlung durch eine Gehaltskürzung, so sollte deren Rechtmäßigkeit zunächst gründlich geprüft werden. Gehalts- und Lohnkürzungen müssen angekündigt werden und dürfen zudem keinesfalls willkürlich erfolgen 4.

Wie Sie sich verhalten sollten, wenn Ihr Arbeitgeber kein Gehalt zahlt

Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen überhaupt kein Gehalt mehr zahlen, ist schnelles Handeln erforderlich. Allerdings sollte zunächst davon ausgegangen werden, dass lediglich ein Versehen vorliegt und das Gehalt nach Aufforderung unverzüglich ausbezahlt wird.

Sollten Sie Ihren Arbeitgeber zur Zahlung des Gehalts aufgefordert und eine Frist gesetzt haben, welche Ihr Arbeitgeber hat verstreichen lassen, sollten Sie jedoch umgehend weitere Schritte einleiten.

Bleibt Ihr Arbeitgeber Ihnen auch nach Aufforderung das Gehalt oder Teile des Gehalts schuldig, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Lässt sich absehen, dass im Gespräch mit dem Arbeitgeber keine Einigung erzielt werden kann, sollten Sie Ihre Forderungen in jedem Fall schriftlich festhalten.

1. Abmahnung schreiben

Ist die von Ihnen gesetzte Frist verstrichen, sollten Sie im nächsten Schritt Ihren Arbeitgeber abmahnen. Das Mahnschreiben sollte im Wesentlichen die folgenden Punkte enthalten:

  • Führen Sie die Höhe des geschuldeten Gehalts auf
  • Nennen Sie die Zeiträume, für welche man Ihnen das Gehalt schuldig ist
  • Setzen Sie eine Frist für die vollständige Begleichung des ausstehenden Arbeitsentgelts
  • Fordern Sie dazu auf, künftige Gehaltszahlungen pünktlich und vollständig zu leisten
  • Drohen Sie mit Konsequenzen, falls man Ihrer Aufforderung nicht nachkommt

Eine ausführliche Anleitung zum Aufsetzen eines solchen Schreibens und ein entsprechendes Muster finden Sie in unserem Beitrag „Arbeitgeber abmahnen“.

2. Die Arbeit verweigern

Zeigt sich Ihr Arbeitgeber uneinsichtig und zahlt Ihnen trotz Abmahnung kein Gehalt aus, können Sie die Arbeit verweigern. Sie machen in diesem Fall Gebrauch von Ihrem Zurückbehaltungsrecht 5.

Zu beachten ist allerdings, dass Sie die Arbeit erst dann verweigern können, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen mindestens zwei vollständige Monatsgehälter schuldig ist. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass Sie Ihrem Arbeitgeber durch die Arbeitsverweigerung keinen unverhältnismäßig hohen finanziellen Schaden zufügen 6.

Auch muss anzunehmen sein, dass es sich nicht um einen kurzzeitigen Zahlungsverzug handelt. Hat Ihr Arbeitgeber auf Ihre Abmahnung reagiert und die Zahlung der ausstehenden Gehälter bereits angekündigt, sollten Sie davon absehen, die Arbeit vollends einzustellen und im Zweifelsfall zunächst Rücksprache mit dem Betriebsrat oder einem Anwalt halten.

Auch wenn Ihr Arbeitgeber Sie, sofern die oben genannten Punkte zutreffend sind, für die Arbeitsverweigerung nicht arbeitsrechtlich belangen kann, müssen Sie ihn dennoch schriftlich über die Arbeitsverweigerung informieren und darauf hinweisen, dass diese im Zahlungsverzug begründet liegt.

3. Schadensersatz und Zinsen verlangen

Entstehen Ihnen durch die ausbleibenden Gehaltszahlungen finanzielle Nachteile, weil Sie etwa Ihr Konto überziehen oder einen Kredit nicht mehr bedienen können, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz 7.

Sie können darüber hinaus Zinsen auf die ausstehende Gehaltssumme erheben. Die Höhe der Zinsen orientiert sich am Basiszins und liegt mindestens fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr 8.

4. Fristlos kündigen

Ist Ihr Arbeitgeber mit mindestens zwei Gehaltszahlungen im Verzug, können Sie von Ihrem fristlosen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Hierfür ist es jedoch erforderlich, dass Sie Ihren Arbeitgeber entsprechend abgemahnt haben 9.

Die fristlose Kündigung hat im Übrigen keine Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf Zahlung der ausstehenden Gehälter und Ihren Anspruch auf Schadensersatz – beide Ansprüche bleiben weiterhin bestehen und können zur Not auch nach der Kündigung vor Gericht eingeklagt werden.

5. Gehalt vor dem Arbeitsgericht einklagen

Kommt Ihr Arbeitgeber seiner Pflicht auch nach einer Abmahnung nicht nach, können Sie Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Die Einreichung einer Klage ist sogar mündlich möglich. Hierfür vereinbaren Sie einen Termin in der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts und bringen alle Unterlagen mit, die für das Verfahren relevant sein könnten.

Im Fall von ausbleibenden Gehaltszahlungen beispielsweise die von Ihnen verfasste Abmahnung und etwaige Antworten des Arbeitgebers. Grundsätzlich benötigen Sie keinen Anwalt, um Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Dennoch ist es durchaus ratsam, rechtliche Beratung einzuholen.

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Arbeitgeber zahlt Gehalt nach Kündigung nicht

Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitgeber nach der Kündigung eines Beschäftigten das letzte Gehalt nicht vertragsgemäß auszahlen. In diesem Fall sollten Sie unverzüglich eine schriftliche Aufforderung verfassen, in welcher Sie die Zahlung des ausstehenden Gehalts einfordern. Setzen Sie Ihrem ehemaligen Arbeitgeber eine Frist und drohen Sie zeitgleich damit, die Gehaltsforderung andernfalls gerichtlich durchsetzen zu lassen.

Sollte Ihr ehemaliger Arbeitgeber Ihrer Aufforderung nicht nachkommen, sollte Sie Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Ob Sie hierfür einen Anwalt beauftragen, steht Ihnen grundsätzlich frei.