Abmahnungen werden in der Mehrheit der Fälle vom Arbeitgeber gegenüber einem Beschäftigten ausgesprochen. Doch auch Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ein Fehlverhalten des Arbeitgebers durch eine Abmahnung anzuzeigen. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, was es zu beachten gilt und wie eine Abmahnung zu erfolgen hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Auch wenn Arbeitnehmer Ihren Arbeitgeber abmahnen können, sollte dieses Mittel mit Bedacht gewählt werden. Es sollten zunächst versucht werden, eine einvernehmliche Einigung im Gespräch zu erzielen.

In diesen Fällen können Sie Ihren Arbeitgeber abmahnen

Grundsätzlich können Abmahnungen im Arbeitsrecht dann ausgesprochen werden, wenn eine der beteiligten Parteien gegen Pflichten verstößt, die sich beispielsweise aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebserklärung oder ganz allgemein aus dem Arbeitsrecht ergeben. Dabei ist es nicht entscheidend, welche der Parteien gegen eine Pflicht verstößt. Daher können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer eine Abmahnung aussprechen.

Eine Abmahnung des Arbeitgebers kann beispielsweise in folgenden Fällen gerechtfertigt sein:

Bevor Sie eine Abmahnung aussprechen, ist es ratsam, zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem Vorgesetzten zu suchen. Eine Abmahnung birgt immer das Risiko, über das Ziel hinauszuschießen und sollte unserer Einschätzung nach stets das letzte Mittel der Wahl sein.

So formulieren Sie als Arbeitnehmer eine Abmahnung

Eine Abmahnung gegenüber Ihrem Arbeitgeber kann grundsätzlich formlos erfolgen. Das bedeutet, dass Sie diese sowohl schriftlich als auch mündlich vorbringen können. Unter Umständen ist jedoch in Ihrem Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung festgelegt, dass Abmahnungen immer schriftlich erfolgen müssen. Eine schriftliche Abmahnung kann darüber hinaus bei einem etwaigen späteren Rechtsstreit als Beweis dienen.

Aus der Abmahnung sollte klar hervorgehen, welches Fehlverhalten Sie Ihrem Arbeitgeber vorwerfen. Schildern Sie möglichst genau, zu welchem Zeitpunkt Ihr Arbeitgeber mit welchem Verhalten oder Unterlassen gegen welches Recht oder welche Pflicht verstoßen hat. Zeigen Sie zudem auf, an welcher Stelle die vertragliche Bestimmung, gegen welche verstoßen wurde, festgeschrieben ist.

So können Sie sich beispielsweise auf Ihren Arbeitsvertrag, die Betriebserklärung, das Arbeitsschutzgesetz oder weitere anwendbare Gesetze des Arbeitsrechts beziehen.

Generell sollte eine Abmahnung aus den folgenden drei Kernpunkten bestehen:

1. Fehlverhalten beschreiben

Beschreiben Sie genau, welches Fehlverhalten Sie mit der Abmahnung anzeigen möchten. Gehen Sie ferner darauf ein, gegen welche konkrete Regelung der Arbeitgeber verstoßen hat. Weisen Sie darauf hin, dass das Fehlverhalten einen Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitgebers darstellt.

2. Aufforderung formulieren

Machen Sie klar, was Sie von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Dabei kann es sich beispielsweise um das Zurverfügungstellen von Utensilien zur Arbeitssicherheit oder die pünktliche Zahlung des Gehalts handeln.

3. Konsequenzen aufzeigen

Ob Sie in einer Abmahnung direkte Konsequenzen androhen, gilt es im Einzelfall abzuwägen. Ziehen Sie tatsächlich eine Kündigung in Betracht, sollte Ihr Arbeitgeber der Aufforderung nicht nachkommen, so können Sie diese durchaus im Rahmen einer Abmahnung ankündigen.

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Musterschreiben zur Abmahnung wegen ausbleibender Gehaltszahlung

Zur Abmahnung Ihres Arbeitgebers wegen einer ausbleibenden Lohn- oder Gehaltszahlung können Sie folgendes Musterschreiben verwenden. Passen Sie den Text dafür Ihrer Situation entsprechend an.

Muster GmbH
Die Geschäftsleitung
Musterweg 12
12345, Musterstadt

Abmahnung wegen ausbleibender Gehaltszahlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits in unserem Gespräch vom [DATUM] angemerkt, sind Sie mir nach wie vor das Gehalt für den Monat August 2022 schuldig.

Die Zahlung des Gehalts hat gemäß meines Arbeitsvertrages jeweils spätestens am ersten Tag des folgenden Monats zu erfolgen. Die Auszahlung des Gehalts für den Monat August hätte demnach spätestens am Donnerstag, dem 1. September 2022, erfolgen sollen. Bis heute ([DATUM]) konnte ich jedoch keinen entsprechenden Zahlungseingang verzeichnen.

Sie verstoßen damit gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten und ich fordere Sie hiermit auf, das ausstehende Gehalt in Höhe von 3.000 Euro brutto unverzüglich, spätestens jedoch bis zum [DATUM + fünf Werktage], auf das von mir hinterlegte Konto zu überweisen.

Sollte ich bis zum [DATUM] keinen Zahlungseingang über die vollständige ausstehende Summe verzeichnen, behalte ich mir das Recht vor, das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich zu kündigen.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt dieses Schreibens.


Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

Sollten Sie sich dazu entschließen, Ihren Arbeitgeber schriftlich abzumahnen, dann empfehlen wir die persönliche Zustellung oder den Versand per Einschreiben. Eine Abmahnung per E-Mail ist zwar grundsätzlich möglich, birgt jedoch einige Risiken.

Das sollten Sie vor dem Abmahnen Ihres Arbeitgebers beachten

Bevor Sie Ihren Arbeitgeber abmahnen, sollten Sie zunächst versuchen, die Unstimmigkeiten in einem Gespräch zu lösen. Eine Abmahnung sollte stets das letzte Mittel sein, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Abmahnungen sind nicht nur für Arbeitnehmer unangenehm, wenn sie vom Arbeitgeber ausgesprochen werden, sondern hinterlassen auch dann einen faden Beigeschmack, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber abmahnt.

Gerade im Fall von ausbleibenden Gehaltszahlungen oder wenn der Arbeitgeber seinen Pflichten in puncto Arbeitssicherheit nicht nachkommt, ist eine Abmahnung jedoch oft der einzige Weg, sich ausreichend Gehör zu verschaffen. Kommt es im Rahmen der Auseinandersetzung beispielsweise zu einem Rechtsstreit, kann eine frühere Abmahnung gegenüber dem Arbeitgeber mitunter ein wichtiges Beweisstück für den Beschäftigten sein.