Für viele Arbeitnehmer ist eine Krankmeldung im Homeoffice ein unangenehmes Thema, das zu Unsicherheiten und Ängsten führen kann. Schließlich befindet man sich bereits zu Hause und kann sich so trotz Krankheit ein angenehmeres Arbeitsumfeld schaffen, als es im Büro möglich wäre. Warum Sie dennoch keine Scheu davor haben müssen, sich auch im Homeoffice krankzumelden und warum es wichtig ist, Grenzen aufzuzeigen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Auch im Homeoffice gilt: Krank heißt krank

Im Homeoffice gelten für Arbeitnehmer und -geber dieselben Rechte und Pflichten, wie bei der Präsenzarbeit. Sind Sie erkrankt, kann Ihr Arbeitgeber Sie nicht zur Arbeit verpflichten, sofern Sie den gesetzlichen und arbeitsvertraglichen Vorschriften nachkommen.

Arbeiten trotz Krankheit: Darf der Arbeitgeber das verlangen?

Sind Sie erkrankt, kann Ihr Arbeitgeber Sie nicht dazu verpflichten, dennoch zu arbeiten. Diese Regelung bezieht sich nicht nur auf die Präsenzarbeit im Unternehmen, sondern auch auf die Arbeit von zu Hause aus. Dabei ist es unerheblich, ob Sie sich als Arbeitnehmer dauerhaft oder nur gelegentlich im Homeoffice befinden.

Auch wenn sich viele Arbeitnehmer dazu verleiten lassen, trotz Erkrankung im Homeoffice zu arbeiten, sollten Sie in erster Linie auf Ihren Körper hören. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen, um sich vollständig zu erholen.

Lassen Sie sich hierbei weder von Ihrem Arbeitgeber, noch von sich selbst unter Druck setzen. Wer sich nicht ausreichend schont, verschleppt die Krankheit womöglich, wodurch mit teils noch längeren Ausfallzeiten zu rechnen ist.

Nicht nur muss Ihnen Ihr Arbeitgeber hierfür Verständnis entgegenbringen. Auch Arbeitnehmer sollten akzeptieren, dass Krankheiten auskuriert werden müssen. Und das auch im Homeoffice.

Muss ich dennoch erreichbar sein?

Dass man als Arbeitnehmer im Krankheitsfall nicht für seinen Arbeitgeber erreichbar sein muss, ist den meisten Arbeitnehmern bekannt. Jedoch stellt sich häufig die Frage, ob selbiges auch für Angestellte im Homeoffice gilt.

Grundsätzlich sollten Sie sich merken, dass für Angestellte im Homeoffice dieselben Rechte gelten, wie für Arbeitnehmer, die vor Ort tätig sind. Erkranken Sie im Homeoffice, müssen Sie nach dem Einreichen der Krankmeldung und für die Dauer ebendieser nicht mehr für Ihren Arbeitgeber erreichbar sein.

Sie sollten im Zweifelsfall jedoch abwägen, ob Sie einen Anruf Ihres Arbeitgebers nicht dennoch entgegennehmen sollten. Sollte Ihr Arbeitgeber Sie jedoch dazu auffordern, trotz Krankheit zu arbeiten, können Sie dieser Aufforderung bedenkenlos widersprechen.

Ärztliches Attest im Homeoffice

In den ersten drei Tagen der Krankheit reicht es aus, sich lediglich bei Ihrem Arbeitgeber krankzumelden. Auch im Homeoffice gilt: Ein ärztliches Attest ist erst ab dem 4. Krankheitstag erforderlich.

Fordert Ihr Arbeitgeber Sie jedoch dazu auf, müssen Sie laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts bereits ab dem ersten Krankheitstag ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie im Homeoffice tätig sind oder nicht.

Welche Regelung für Sie gilt und in welcher Form Sie sich krankmelden müssen, entnehmen Sie Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag. Gibt es keine gesonderte Regelung, so findet das Entgeltfortzahlungsgesetz Anwendung und es greift die oben genannte Frist von drei Krankheitstagen.

In jedem Fall müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihren krankheitsbedingten Ausfall informieren.

Arbeiten trotz Krankmeldung: ist das erlaubt?

Eine ärztliche Krankschreibung stellt prinzipiell kein Arbeitsverbot dar. Es handelt sich hierbei lediglich um Einschätzung des Arztes hinsichtlich der zu erwartenden Dauer der Erkrankung.

Es steht Ihnen als Arbeitnehmer daher grundsätzlich frei, auch während einer Krankschreibung Ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.

Sollten Arbeitnehmer trotz einer Krankschreibung arbeiten, ergeben sich hieraus keinerlei versicherungsrechtliche Probleme. Das Arbeiten während einer Krankschreibung ist problemlos mit der Kranken- und Unfallversicherung zu vereinbaren.

Sollten Sie sich also krankgemeldet haben und feststellen, dass es Ihnen unerwartet wieder besser geht, können Sie jederzeit wieder beginnen zu arbeiten.

Dies gilt sowohl für eine einfache Krankmeldung, als auch dann, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. In beiden Fällen ist es unerheblich, ob Sie im Homeoffice oder vor Ort tätig sind.

Sollten Sie trotz einer Krankschreibung arbeiten, wird Ihre Arbeitszeit regulär gewertet. Sie erwerben hierdurch also keinen Anspruch auf Überstunden. Erscheinen Sie trotz einer Krankschreibung zur Arbeit, gibt es keine Sonderregelung, die Ihre Arbeitszeit anders werten würde.

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Weniger Krankmeldungen im Homeoffice

Laut einer Studie der Techniker Krankenkasse geben bis zu 46 % der Befragten Arbeitnehmer im Homeoffice an, trotz Krankheitssymptomen von zu Hause aus zu arbeiten.

Die meisten Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten, sind Ihrem Arbeitgeber für die Möglichkeit und auch für das entgegengebrachte Vertrauen dankbar.

Denn obwohl das Homeoffice viele Vorteile bietet, gibt es nach wie vor zahlreiche Unternehmen, die das Homeoffice kategorisch ablehnen. Nicht überraschend ist es also, dass Angestellte im Homeoffice dazu neigen, besonders gute Ergebnisse erzielen zu wollen.

Dies spiegelt sich auch beim Thema Krankmeldung wider. Nicht selten haben Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten, ein schlechtes Gewissen, wenn sie die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen aussetzen müssen.

Diese Denkweise sollten Sie jedoch ablegen: ist ein Arbeitnehmer krank, dann ist er krank. Vollkommen unabhängig davon, von wo aus er arbeitet.

Arbeiten trotz Krankschreibung: sinnvoll oder nicht?

Wie bereits erwähnt, steht es krankgeschriebenen Arbeitnehmern frei, dennoch zu arbeiten. Nicht selten kommt es vor, dass sich eine Krankheit schneller auskuriert, als man ursprünglich angenommen hat oder der Krankheitsverlauf schnell abflacht.

In solchen Fällen kann es durchaus ratsam sein, die Arbeit frühzeitig wieder aufzunehmen. Denn: Arbeit kann einen positiven Effekt auf das Wohlbefinden haben.

Arbeit schafft Struktur und ist der körperlichen und geistigen Gesundheit zuträglich. Gerade im Homeoffice ist die Arbeit häufig ein wichtiger Faktor, der Struktur in Alltag und Leben bringt.

Sollten Sie sich während einer Krankschreibung fit und auskuriert fühlen, so spricht nichts dagegen, die Arbeit auch frühzeitig wieder aufzunehmen.

Hören Sie auf Ihren Körper und entscheiden Sie für sich selbst, wann es an der Zeit ist, Ihre Arbeit wieder in den Berufsalltag zu starten.

Wichtig ist, dass Sie selbst diese Entscheidung treffen. Lassen Sie sich weder von Ihrem Arbeitgeber, noch von Ihren eigenen Ansprüchen an sich und Ihre Arbeit beeinflussen.

Fazit

Eine Krankmeldung im Homeoffice stellt für viele Arbeitnehmer eine Herausforderung dar. Jedoch sollten Sie nicht zögern, sich im Krankheitsfall auch im Homeoffice krankzumelden.

Arbeitgeber haben kein Recht, kranke Arbeitnehmer im Homeoffice zur Arbeit zu zwingen. Es ist wichtig, auf den eigenen Körper zu hören und Erkrankungen vollständig auszukurieren.

Dennoch stellt eine Krankschreibung kein Arbeitsverbot dar, und es ist grundsätzlich möglich, während einer Krankschreibung zu arbeiten.

Allerdings sollten Arbeitnehmer hierbei in erster Linie auf ihre Gesundheit achten und sich nicht unter Druck setzen lassen.