Mütter, die nach der Babypause wieder in den Berufsalltag einsteigen, haben ein Recht auf Stillpausen während der Arbeitszeit. Die rechtliche Grundlage hierfür schafft das Mutterschutzgesetz. Arbeitgeber sind von Rechtswegen dazu verpflichtet, stillenden Müttern zusätzliche Pausenzeiten zu gewähren. Wie Sie als Mutter zusätzliche Stillpausen einfordern können, wozu Ihr Arbeitgeber verpflichtet ist und was es zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Das Wichtigste in Kürze
Stillende Mütter haben Anspruch auf mindestens zwei Stillpausen á 30 Minuten beziehungsweise eine Stillpause á 60 Minuten pro Arbeitstag. Der Anspruch ist auf die ersten 12 Monate nach der Entbindung begrenzt. Stillpausen zählen als Arbeitszeit und müssen entsprechend vergütet werden.
Rechtlicher Anspruch auf Stillpausen
Das Mutterschutzgesetz legt fest, dass Arbeitgeber stillende Mütter innerhalb der ersten zwölf Monate nach Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freistellen müssen 1.
Wichtig zu erwähnen ist, dass Stillpausen auch zum Abpumpen genutzt werden dürfen. Ein direktes Stillen des Kindes in der entsprechenden Pausenzeit ist demnach nicht erforderlich 2.
Diese Voraussetzungen gelten
Der Anspruch auf Stillpausen kann nur dann geltend gemacht werden, wenn es sich um das eigene Kind handelt. Der Begriff „stillen“ umfasst hierbei wie bereits erwähnt auch das Abpumpen der Milch.
Darüber hinaus muss das zu stillende Kind nicht ausschließlich mit Muttermilch ernährt werden. Auch wenn das Kind zusätzlich mit Beikost oder Flaschennahrung ernährt wird, bleibt der Anspruch auf Stillpausen erhalten.
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Stillpausen unabhängig von der täglichen Arbeitszeit. Demnach haben auch Mütter, die in Teilzeit arbeiten, einen Anspruch auf zusätzliche Pausen.
Zu beachten ist jedoch, dass auch auf die Arbeitgeberinteressen Rücksicht genommen werden muss. Sollte die tägliche Arbeitszeit nur wenige Stunden betragen, sollte zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden, um eine für beide Seiten annehmbare Übereinkunft zu erzielen.
Ihr Arbeitgeber kann eine ärztliche Bescheinigung verlangen, die bestätigt, dass Sie Ihr Kind stillen. In diesem Fall sollten Sie einen Arzt/eine Ärztin oder eine Elternberatungsstelle kontaktieren, damit Ihnen eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden kann. Die Kosten für solch eine Stillbescheinigung sind vom Arbeitgeber zu tragen.
Freistellung nur auf Nachfrage
Auch wenn Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, Stillpausen zu gewähren, so müssen diese zunächst von der stillenden Mutter eingefordert werden. Das Verlangen kann sowohl schriftlich als auch mündlich vorgetragen werden und bedarf keiner besonderen Form.
Entscheiden Sie eigenmächtig, der Arbeit fernzubleiben oder diese zu unterbrechen, ohne vorher bei Ihrem Arbeitgeber nach zusätzlichen Stillpausen verlangt zu haben, könnte dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Da das Verlangen lediglich der Form halber vorgetragen und in jedem Fall genehmigt werden muss, sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und nicht selbständig damit beginnen, zusätzliche Pausen einzulegen.
Es empfiehlt sich, Ihren Arbeitgeber frühzeitig über Ihren Wunsch zu informieren. Idealerweise teilen Sie ihm bereits vor Ihrem Wiedereintritt mit, dass Sie gerne stillen möchten.
Dauer der Stillpausen
Dauer und Anzahl der zu gewährenden Stillpausen hängt laut Mutterschutzgesetz vom Einzelfall ab.
Die sogenannten Mindeststillzeiten betragen zweimal täglich 30 Minuten oder einmal täglich 60 Minuten. Nehmen Mütter die Mindeststillzeiten in Anspruch, sind sie dem Arbeitgeber keinen Nachweis über die tatsächliche Dauer der Stillzeit schuldig.
Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden, sind der stillenden Mutter zwei Pausen á 45 Minuten zu gewähren. Sofern in der Arbeitsstätte oder in deren Nähe keine geeignete Stillgelegenheit vorhanden ist, besteht ein Anspruch auf eine Stillpause von 90 Minuten.
Zu beachte ist, dass es sich bei diesen Angaben lediglich um die Mindestzeiten handelt, welche vom Arbeitgeber zu gewähren sind. Im Gesetzestext heißt es hierzu: „Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau […] für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen“. Sollten diese Mindestzeiten also nicht ausreichen, um das Kind zu stillen, so können die Stillpausen auch durchaus länger ausfallen.
Mütter entscheiden selbst, wann und wo Sie stillen
Sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihren Anspruch auf Stillpausen gegeben, können Sie frei darüber entscheiden, wann und wo Sie stillen. Sie sollten jedoch im Idealfall Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber halten. So können unter Umständen beispielsweise gesonderte Räumlichkeiten für Ihre Stillpausen reserviert und zur Verfügung gestellt werden.
Stillpausen zählen zur Arbeitszeit
Anders als Ruhepausen zählen Stillpausen zur Arbeitszeit. Stillende Mütter werden während dieser Pausen regulär bezahlt und müssen die Zeit selbstverständlich weder vor- noch nacharbeiten.
Darüber hinaus haben Stillpausen keine Auswirkungen auf die reguläre Pausenzeit der Arbeitnehmerinnen. Stillpausen werden zusätzlich zu den gewöhnlichen Pausenzeiten gewährt und dürfen nicht auf diese angerechnet werden 3.
Wie lange besteht der Anspruch auf Stillpausen?
Die Stillzeit ist auf die Dauer von 12 Monaten nach Entbindung des Kindes begrenzt. Spätestens nach Ablauf dieser 12 Monate haben Mütter keinen Anspruch mehr auf zusätzliche Stillpausen. Das Stillen muss ab diesem Zeitpunkt innerhalb der Pausenzeiten oder außerhalb der Arbeitszeit organisiert werden.
Sollte das Abstillen bereits vor Ablauf der 12 Monate nach Entbindung erfolgen, so erlischt ab diesem Tag der Anspruch auf Stillpausen.
Quellenverzeichnis
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Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine rechtliche Beratung dar. Bei konkreten rechtlichen Fragen oder Anliegen empfehlen wir, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.