Freiwilligendienstleistende sind keineswegs Arbeitnehmer zweiter Klasse. Auch während eines FSJs gelten die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes. Für minderjährige Freiwilligendienstleistende ergeben sich…
Nicht immer reicht der Verdienst eines freiwilligen sozialen Jahres oder eines Bundesfreiwilligendienstes aus, um den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können.…