Das Arbeitszeitgesetz enthält keine direkte Begrenzung der maximalen Anzahl an Arbeitstagen, dennoch gelten strenge Regeln zur Sonn- und Feiertagsruhe sowie zur Gewährung von Ersatzruhetagen. Aber wie sieht es mit Ausnahmen aus? Was der Europäische Gerichtshof dazu sagt und wie viele Arbeitstage am Stück in Deutschland tatsächlich geleistet werden dürfen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Rechnerisch sind bis zu 32 Arbeitstage am Stück zulässig. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshof limitiert diese Anzahl zwar auf 12 Arbeitstage, ist jedoch nicht zwangsläufig auf deutsches Arbeitsrecht anwendbar.

Keine unmittelbare Limitierung der höchstzulässigen Anzahl an Arbeitstagen

Prinzipiell enthält das Arbeitszeitgesetz keine direkte Definition der maximal zulässigen Anzahl an durchgängigen Arbeitstagen. Lediglich durch das Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit sowie den nach § 11 Arbeitszeitgesetz zu gewährenden Ersatzruhetagen ergib sich eine dahingehende mittelbare Einschränkung.

Dennoch können Arbeitnehmer keineswegs an beliebig vielen aufeinanderfolgenden Tagen beschäftigt werden. Neben der sich aus dem Arbeitszeitgesetz ergebenden mittelbaren Einschränkung hat auch der Europäische Gerichtshof ein dahingehendes Urteil gesprochen.

Sonn- und Feiertagsruhe muss beachtet werden

Zunächst einmal muss beachtet werden, dass die Arbeit an Sonn- und Feiertagen gesetzlich untersagt ist. Demnach dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden 1.

Daher beträgt die maximale Anzahl an Arbeitstagen am Stück für die meisten Beschäftigten 6 Tage – von Montag bis Samstag. Der Samstag gilt als regulärer Werktag, sodass Arbeitnehmer prinzipiell problemlos von ihrem Arbeitgeber zur Arbeit an einem Samstag verpflichtet werden können.

Jedoch sieht das Arbeitszeitgesetz insgesamt 16 Berufe beziehungsweise Branchen vor, die von der Sonn- und Feiertagsruhe ausgenommen sind 2. Ist der Beschäftigte in einer dieser Branchen / einem dieser Berufe tätig, so ist auch die Arbeit an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen rechtlich zulässig.

Lesen Sie auch:  Mindestarbeitszeit: Wie viele Stunden sind gesetzlich vorgeschrieben?

Rechnerisch bis zu 32 Arbeitstage am Stück

Für Berufsgruppen, die von der Sonn- und Feiertagsruhe ausgenommen sind, ergibt sich daher eine deutlich höhere Anzahl an Arbeitstagen, die am Stück abgeleistet werden können.

Rein rechnerisch wären so bis zu 32 aufeinanderfolgende Arbeitstage möglich. Das Arbeitszeitgesetz schreibt bei Sonntagsarbeit zwar vor, dass ein Ersatzruhetag gewährt werden muss, doch muss dieser Ersatzruhetag lediglich innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen vor oder nach der Sonntagsarbeit gewährt werden.

Werden zwei Ersatzruhetage also bereits vor der ersten Sonntagsarbeit gewährt, so lässt sich durch Schiebung der folgenden Ersatzruhetage eine durchgängige Arbeitszeit von bis zu 32 Tagen erzielen.

Doch auch wenn rechnerisch bis zu 32 aufeinanderfolgende Arbeitstage zulässig sind, ergeben sich möglicherweise weitere Einschränkungen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes. Darüber hinaus wird häufig auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes verwiesen, welches die maximale Anzahl an Arbeitstagen am Stück noch einmal deutlich reduziert.

EuGH urteilt: maximal 12 Arbeitstage am Stück

Am 09. September 2017 urteilte der Europäische Gerichtshof in einem Rechtsstreit zwischen einem portugiesischen Casino-Angestellten und dessen Arbeitgeber, dass ein freier Ruhetag pro Woche zu gewähren sei 3. Hieraus ergibt sich, dass höchstens 12 Arbeitstage am Stück zulässig sind.

Anzumerken ist jedoch, dass es einen entscheidenden Unterschied zwischen dem deutschen und dem portugiesischen Arbeitsrecht gibt.

So sieht das deutsche Arbeitszeitgesetz für die wöchentliche Ruhezeit einen Bezugszeitraum von bis zu 14 Tagen vor – dies steht im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG 4. Das portugiesische Arbeitsrecht sieht hingegen, wie oben erwähnt, pro Woche mindestens einen arbeitsfreien Tag vor.

Lesen Sie auch:  Kollege kontrolliert meine Arbeitszeit: Ist das erlaubt?

Was gilt nun für Deutschland?

Aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs lässt sich nicht unmittelbar ableiten, dass in Deutschland höchstens 12 Arbeitstage am Stück zulässig sind.

Das deutsche Arbeitszeitgesetz setzt die EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG im Rahmen eines 14-Tage-Bezugszeitraums um, was rechtlich nicht zwingend im Widerspruch zum Urteil des EuGH steht.

Urteile des EuGH haben zwar Vorrang vor nationalem Recht und können eine entsprechende Anpassung erforderlich machen, jedoch liegt derzeit keine klare Rechtsverletzung vor.

Dass ein vergleichbarer Fall in Deutschland zu einem ähnlichen Ergebnis führen würde, ist nicht zwangsläufig anzunehmen, da die Richtlinie den Mitgliedstaaten Spielräume in der Umsetzung lässt.

Quellenverzeichnis

Erfahren Sie mehr über unsere redaktionellen Richtlinien.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine rechtliche Beratung dar. Bei konkreten rechtlichen Fragen oder Anliegen empfehlen wir, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.