Wer seine Arbeitszeit erhöhen möchte, der ist prinzipiell auf die Zustimmung seines Arbeitgebers angewiesen. Doch auch wenn kein allgemeiner Rechtsanspruch auf eine Arbeitszeiterhöhung besteht, können sich im Rahmen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes Ausnahmen ergeben. Wann Arbeitgeber verpflichtet sind, einem Erhöhungswunsch stattzugeben und wie Sie als Arbeitnehmer eine Erhöhung Ihrer Arbeitszeit beantragen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Möchte ein Teilzeitbeschäftigter seine Arbeitszeit erhöhen und schreibt der Arbeitgeber eine passende Stelle aus, so muss der Teilzeitbeschäftigte bei der Ausschreibung bevorzugt berücksichtigt werden.

Kein gesetzlicher Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit

Einen im Gesetz verankerten Anspruch auf die Erhöhung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit gibt es nicht. Stellen Arbeitnehmer einen entsprechenden Antrag, können Arbeitgeber diesen prinzipiell ohne die Angabe von Gründen ablehnen.

Anders sieht es hingegen bei der Reduzierung der vereinbarten Arbeitszeit aus. Denn Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf eine Arbeitszeitreduzierung.

Wer hingegen mehr arbeiten möchte, als bislang mit dem Arbeitgeber vereinbart ist, der ist auf dessen Zustimmung angewiesen. Eine Ausnahme kann sich jedoch dann ergeben, wenn der Arbeitgeber eine Stelle mit einer höheren Stundenzahl ausschreibt.

Bevorzugung von Teilzeitbeschäftigten bei Stellenausschreibungen

Schreibt der Arbeitgeber eine Stelle mit einer erhöhten Stundenzahl aus, so muss er Teilzeitbeschäftigte mit einem Erhöhungswunsch verstärkt berücksichtigen oder sogar bevorzugen.

Möchte also ein Teilzeitbeschäftigter seine Arbeitszeit erhöhen und schreibt der Arbeitgeber eine vergleichbare Stelle mit einer höheren Stundenzahl aus, so muss der Teilzeitbeschäftigte bei der Besetzung der Stelle berücksichtigt werden.

Dies geht aus § 9 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes hervor (TzBfG). Entscheidend ist, dass der Beschäftigte seinen Arbeitgeber schriftlich über seinen Wunsch nach einer Erhöhung der Arbeitszeit informiert hat.

Gleichzeitig muss es sich bei der ausgeschriebenen Stelle um eine Stelle handeln, deren Art mit der aktuellen Stelle des Beschäftigten vergleichbar ist. Der Arbeitnehmer muss fachlich und persönlich geeignet sein, die notwendigen Leistungen in angemessener Weise zu erbringen.

Ausnahmeregelungen für Kleinbetriebe, wie sie in vielen anderen Aspekten des Arbeitsrechts zu berücksichtigen sind, gelten in diesem Fall nicht.

§ 9 TzBfG findet grundsätzlich für alle Teilzeitbeschäftigten Anwendung.

Ablehnung aus dringenden betrieblichen Gründen möglich

Arbeitgeber dürfen einen Teilzeitbeschäftigten mit einem Erhöhungswunsch bei der Besetzung einer offenen Stelle mit höherer Stundenzahl nur dann übergehen, wenn dringende betriebliche Gründe oder die Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer dem entgegenstehen.

Ein dringender betrieblicher Grund kann beispielsweise dann vorliegen, wenn bereits ein erheblicher Personalmangel besteht und die Verlängerung der Arbeitszeit eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers nicht ausreichen würde, um diesen zu beheben.

Auch kann die persönliche Situation eines anderen Teilzeitbeschäftigten dazu führen, dass dieser bei der Vergabe der Stelle zu bevorzugen ist.

Darüber hinaus müssen auch die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten eingehalten werden. Übt der Arbeitnehmer weitere Tätigkeiten aus, so werden die Arbeitszeiten aller Beschäftigungsverhältnisse zusammengerechnet.

Würde eine Erhöhung der Arbeitszeit zu einer Überschreitung der Höchstarbeitszeiten führen, ist der Antrag in jedem Fall abzulehnen.

Antrag auf Erhöhung der Arbeitszeit – Muster und Vorlage

Ein Antrag auf Erhöhung der Arbeitszeit kann grundsätzlich formlos erfolgen. Entscheidend ist jedoch, dass dieser in Textform beim Arbeitgeber eingeht – dies ist § 9 TzBfG zu entnehmen.

Es empfiehlt sich, die gewünschte Arbeitszeit konkret zu benennen. Gleichzeitig ist es sinnvoll, eine Begründung mitzuliefern. Stellen mehrere Teilzeitbeschäftigte einen entsprechenden Antrag, können die persönlichen Umstände entscheidend sein.

Nachfolgend finden Sie einen Mustertext für einen Antrag auf Erhöhung der Arbeitszeit.

„Sehr geehrte/r Frau/Herr,

hiermit beantrage ich eine Erhöhung meiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit von [bisherige Stundenzahl] Stunden pro Woche auf [gewünschte Stundenzahl] Stunden pro Woche.

Ich bitte Sie, meinen Wunsch auf Erhöhung der Arbeitszeit gemäß § 9 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes auch bei zukünftigen Stellenausschreibungen zu berücksichtigen.

Gleichzeitig bitte ich darum, nach § 7 Absatz 2 TzBfG über entsprechende Arbeitsplätze informiert zu werden.


Mit freundlichen Grüßen
[…]“