Unternehmen entscheiden sich für die besten Bewerber und Bewerber entscheiden sich für die besten Unternehmen. So kommt es häufig vor, dass eine offene Bewerbung für den Bewerber uninteressant wird, weil er beispielsweise bereits die Zusage eines anderen Unternehmens hat. Doch auch zahlreiche andere Gründe können dazu führen, dass eine Bewerbung zurückgezogen wird. Warum Sie Ihre Bewerbung aktiv zurückziehen sollten, wenn Sie sich nicht mehr für die Stelle interessieren und wie Sie dabei am besten vorgehen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Das Zurückziehen einer Bewerbung gehört zum guten Ton und verdeutlicht Ihre Professionalität. Ein Unternehmen nach einer Bewerbung zu „ghosten“, ist keine besonders gute Idee. Sie können nie wissen, inwieweit sich Ihre Wege und die des Unternehmens in Zukunft noch einmal kreuzen werden.

Eine Bewerbung kann jederzeit zurückgezogen werden

Es gibt zahlreiche gute Gründe, um eine Bewerbung auf eine Stellenausschreibung zurückzuziehen. Tatsächlich machen sich jedoch nur die wenigsten Bewerber überhaupt die Mühe, eine Bewerbung aktiv zurückzuziehen, wenn sie sich beispielsweise bereits für eine andere Stelle entschieden haben.

Grundsätzlich ist das auch absolut nachvollziehbar. Schließlich bewerben sich viele Jobsuchende gleich bei mehreren Unternehmen, sodass man schnell den Überblick verlieren kann. Hinzu kommt, dass viele Unternehmen sich nicht einmal die Mühe machen, auf Bewerbungen zu reagieren.

So ist es nicht verwunderlich, dass auch Bewerber sich nicht in der Verantwortung sehen, eine Bewerbung aktiv zurückzuziehen.

Doch gerade, wenn es sich um eine Stelle handelt, die Sie wirklich interessiert hätte, sollten Sie sich die Zeit nehmen, Ihre Bewerbung zurückzuziehen. Sie wissen nie, ob sich Ihre und die Wege des Unternehmens in Zukunft noch einmal kreuzen werden und sollten daher einen möglichst positiven Eindruck hinterlassen.

Warum Sie eine Bewerbung zurückziehen sollten

Das Zurückziehen einer Bewerbung kostet Sie nur wenige Minuten und die meisten Unternehmen werden Ihnen für eine kurze Rückmeldung dankbar sein.

Sie geben dem Unternehmen die Möglichkeit, Sie aus dem Bewerbungsverfahren herauszunehmen und sich auf andere Bewerber zu konzentrieren, die weiterhin Interesse an der Stelle haben.

Vielen Bewerbern ist es unangenehm, im laufenden Bewerbungsverfahren einen Rückzieher zu machen. Sie haben Angst, unangenehm aufzufallen oder in schlechter Erinnerung zu bleiben. Dabei ist meist genau das Gegenteil der Fall.

Im Interesse aller Beteiligten sollte eine Bewerbung offiziell zurückgezogen werden, sobald der Bewerber sich sicher ist, dass kein Interesse mehr an der Stelle besteht.

Arbeitgeber und Personaler werden Ihre Ehrlichkeit zu schätzen wissen und können mit einer Absage in jedem Fall besser umgehen, als wenn der Bewerber auf weitere Kontaktversuche einfach nicht mehr reagiert oder erst auf Nachfrage mitteilt, dass seinerseits kein Interesse mehr besteht. Job-Ghosting ist ein absolutes No-Go und sollte in jedem Fall vermieden werden.

Eine Begründung gehört zum guten Ton

Prinzipiell müssen Sie Ihren Rückzieher zwar nicht begründen, aber es gehört zum guten Ton, eine Begründung anzuführen. Sie sollten sich jedoch weder fadenscheinige Ausreden einfallen lassen, noch zu sehr ins Detail gehen.

Es ist Ihr gutes Recht, Ihre Bewerbung jederzeit zurückzuziehen und grundsätzlich sind Sie hierfür auch niemandem eine Erklärung schuldig. Wenn Sie sich jedoch schon ein paar Minuten Zeit nehmen, um eine E-Mail zu verfassen oder ein Telefonat zu führen, sollten Sie ruhig eine Extra-Minute investieren und gleich eine nachvollziehbare Begründung mitliefern.

Sie sollten stets versuchen, professionell und auf Augenhöhe zu kommunizieren. Werten Sie das Unternehmen, die Stelle oder das Gehalt nicht ab. Auch sollten Sie darauf verzichten, zu ausschweifend zu werden und sich in Details zu verlieren.

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Gute Gründe für einen Rückzieher

Die folgenden Gründe eignen sich besonders gut, um eine Bewerbung zurückzuziehen. Sie sind für jeden Personaler nachvollziehbar und neutral genug, um niemanden unnötig zu verärgern.

1. Zusage eines anderen Unternehmens

Haben Sie sich bei mehreren Unternehmen beworben und bereits die Zusage eines anderen Arbeitgebers erhalten, ist das ein Grund zur Freude. Herzlichen Glückwunsch!

Spätestens dann, wenn Sie einen Arbeitsvertrag bei einem anderen Unternehmen unterschrieben haben, sollte Sie Ihre offenen Bewerbungen auf andere Stellen zurückziehen.

Begründen Sie Ihren Rückzieher damit, dass Sie sich zwischenzeitlich für eine andere Stelle entschieden haben. Verzichten Sie jedoch darauf, den Namen des Arbeitgebers oder Informationen zu Ihrer genauen Position im Unternehmen zu teilen.

2. Persönliche Gründe

Es ist vollkommen in Ordnung, eine Bewerbung aus privaten Gründen zurückzuziehen. Ein Umzug in eine andere Stadt, Veränderungen in der Partnerschaft, eine Schwangerschaft und andere persönliche Gründe können mitunter kurzfristig und unerwartet auftreten.

Ziehen Sie eine Bewerbung aus persönlichen Gründen zurück, bleibt es Ihnen überlassen, wie offen Sie den tatsächlichen Grund kommunizieren.

Es steht Ihnen frei, ob Sie beispielsweise eine Trennung oder eine Schwangerschaft offen ansprechen, oder Ihre Bewerbung lediglich mit dem Verweis auf nicht näher genannte persönliche Umstände zurückziehen.

3. Krankheit

Auch gesundheitliche Gründe wie eine Erkrankung oder ein Unfall können dazu führen, dass Bewerber eine Bewerbung zurückziehen müssen. Auch hier bleibt es Ihnen überlassen, wie sehr Sie ins Detail gehen.

Sollten Sie weiterhin Interesse an der Stelle haben, jedoch nicht absehen können, wann Sie wieder einsatzbereit sind, sollten Sie in jedem Fall das Gespräch suchen und Ihre Situation genauer erläutern. So können Sie erreichen, dass man Sie, sobald Sie genesen sind, bei zukünftigen Ausschreibungen weiterhin berücksichtigt.

4. Berufliche Umorientierung

Es kommt vor, dass Bewerber sich dazu entscheiden, sich beruflich umzuorientieren oder doch noch ein Studium oder eine Ausbildung zu beginnen. Auch eine solche Umorientierung kann problemlos als Grund für einen Rückzieher im Bewerbungsverfahren angeführt werden.

Ob Sie hier ins Detail gehen oder lediglich allgemein auf Ihre berufliche Umorientierung hinweisen, müssen Sie selbst entscheiden.

Falls Sie jedoch ein Studium oder eine Ausbildung anstreben, mit der Sie im späteren Verlauf gute Chancen auf eine Stelle im Unternehmen hätten, kann es sinnvoll sein, Ihr Vorhaben genauer zu erläutern. So haben Sie die Chance, bei Ihrem Ansprechpartner in guter Erinnerung zu bleiben und können sich nach dem Abschluss Ihres Studiums oder Ihrer Ausbildung erneut bewerben und womöglich an das frühere Bewerbungsverfahren anknüpfen.

5. Gehaltsvorstellungen

Oftmals ergeben sich die Gehaltsvorstellungen des Arbeitgebers erst im weiteren Verlauf des Bewerbungsverfahrens. Stellen Sie fest, dass Ihre und die Vorstellungen des Unternehmens so weit voneinander abweichen, dass Sie nicht davon ausgehen, eine vernünftige Einigung zu erzielen, können Sie Ihre Bewerbung bedenkenlos zurückziehen.

Viele Bewerber fürchten, Sie würden als „abgehoben“ wahrgenommen werden, wenn Sie eine Bewerbung mit der Begründung zurückziehen, das Gehalt sei zu nierdig.

Es ist jedoch eine Tatsache, dass nicht jedes Unternehmen die gleichen finanziellen Mittel zur Verfügung hat und dass selbst Arbeitnehmer mit ähnlichen Positionen innerhalb derselben Branchen teilweise stark unterschiedliche Gehälter gezahlt bekommen.

Wenn ein zu niedriges Gehalt der Grund dafür ist, dass Sie nicht länger am Bewerbungsverfahren teilnehmen möchten, dann dürfen Sie das ruhig genau so kommunizieren. Wichtig ist, dass Sie professionell bleiben und nicht von oben herab kommunizieren.

6. Befristete Stelle

In machen Fällen stellt sich erst nach dem Absenden der Bewerbung heraus, dass es sich nicht um eine unbefristete, sondern um eine befristete Stelle handelt.

Ist dies der Fall und möchten Sie deshalb Ihre Bewerbung zurückziehen, können Sie die Befristung der Stelle bedenkenlos als Grund für Ihren Rückzieher angeben.

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So ziehen Sie eine Bewerbung zurück

Eine Bewerbung können Sie sowohl telefonisch als auch schriftlich zurückziehen. Je weiter das Bewerbungsverfahren vorangeschritten ist, desto eher sollten Sie das persönliche Gespräch suchen.

In einem Telefonat lassen sich die Gründe für Ihren Rückzieher oftmals leichter erklären und ein Gespräch wird meist als deutlich persönlicher empfunden, als es eine schlichte Absage per E-Mail oder Brief.

Bewerbung telefonisch zurückziehen (Vorlage)

Sie sollten in jedem Fall versuchen, Ihren persönlichen Ansprechpartner zu erreichen. Landen Sie in der Zentrale oder im Sekretariat des Unternehmens, sollten Sie sich weiterverbinden lassen.

Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass Ihre Nachricht untergeht und den eigentlichen Adressaten nie erreicht. Sollte Ihre telefonischen Kontaktversuche fehlschlagen, können Sie stattdessen eine E-Mail senden.

„Hallo Frau/Herr […],

Hier spricht […].

Ich habe mich kürzlich auf die offene Stelle im Bereich […] beworben und würde gerne kurz mit Ihnen über meine Bewerbung sprechen.

Leider habe ich mich zwischenzeitlich für eine Stelle in einem anderen Unternehmen entschieden und muss meine Bewerbung daher zurückziehen.


Ich hoffe, dass Sie einen anderen geeigneten Bewerber für die Stelle finden.“

Bewerbung per E-Mail zurückziehen (Muster)

„Sehr geehrte/r Frau/Herr,

Kürzlich habe ich mich in Ihrem Unternehmen auf die offene Stelle als […] beworben.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich meine Bewerbung zurückziehen muss. Ich habe mich zwischenzeitlich für eine Stelle in einem anderen Unternehmen entschieden.

Ich bitte um Ihr Verständnis und hoffe, dass Sie zeitnah einen geeigneten Bewerber für die Stelle finden.



Freundliche Grüße
[…]“

Wann sollten Sie die Bewerbung zurückziehen?

Idealerweise sollten Sie eine offene Bewerbung so schnell wie möglich zurückziehen. Sobald Sie sich sicher sind, dass Sie nicht mehr an der Position interessiert sind, sollten Sie Ihrem Ansprechpartner Ihre Entscheidung mitteilen.

Je früher Sie Ihre Bewerbung zurückziehen, desto geringer ist die Gefahr, dass dem Unternehmen Unannehmlichkeiten entstehen. Sollten Sie beispielsweise intern schon als „heißer Kandidat“ gehandelt werden und mit Ihrem Rückzieher bis zur letzten Minute warten, kann das die Planung des Personalers komplett über den Haufen werfen.

Aber Hand aufs Herz: Selbst das ist letzten Endes nicht Ihr Problem.

Selbst wenn Sie bereits in einer späteren Phase des Bewerbungsverfahrens sind, ein Vorstellungsgespräch vereinbart oder wahrgenommen haben, können Sie Ihre Bewerbung jederzeit zurückziehen. Auch dann, wenn Sie bereits einen Probearbeitstag absolviert haben.

Solange Sie keinen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, stehen Ihnen alle Möglichkeiten offen.

Vereinbartes Vorstellungsgespräch absagen

Hat man Sie bereits zu einem Vorstellungsgespräch oder gar zum Probearbeiten eingeladen, scheinen Sie es unter die finalen Bewerber geschafft zu haben.

Doch auch in diesem Fall können Sie Ihre Bewerbung noch jederzeit zurückziehen. Möchten Sie einen Termin für ein Vorstellungsgespräch absagen, sollten Sie dies in der Regel telefonisch tun.

Möchten Sie ein Probearbeiten absagen, ist noch etwas mehr Fingerspitzengefühl gefragt. Schließlich werden Bewerber im Normalfall nur dann zum Probearbeiten eingeladen, wenn ein Arbeitsvertrag in greifbarer Nähe liegt.

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