Die Arbeit im Homeoffice erfordert grundsätzlich eine solide Vertrauensbasis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Anders als im Büro kann die Arbeitsleistung im Homeoffice häufig nicht ohne Weiteres überprüft werden. Daher helfen einige Arbeitgeber mit spezieller Software nach, um Arbeitnehmer im Homeoffice zu überwachen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Was Arbeitgeber wirklich dürfen und wie Sie sich gegen eine ungerechtfertigte Überwachung wehren können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Eine dauerhafte Überwachung von Arbeitnehmern im Homeoffice ist rechtlich nicht haltbar. Nur wenn ein dringender Verdacht auf eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt, können sich Ausnahmen ergeben.

Kann mein Arbeitgeber sehen, was ich im Homeoffice mache?

Arbeitnehmer im Homeoffice brauchen, zumindest in Deutschland, keine Angst davor zu haben, dass ihr Arbeitgeber überwacht, was genau sie während der Arbeitszeit an ihrem Laptop oder Computer tun.

Eine derartige Überwachung ist in Deutschland schlichtweg illegal und verletzt in vielerlei Hinsicht die datenschutzrechtlichen und individuellen Rechte des Arbeitnehmers.

Müssen sich Arbeitnehmer mit einem firmeneigenen VPN-Netzwerk verbinden, ist jedoch Vorsicht geboten. Je nach Art der Verbindung kann unter Umständen mitgeschnitten, welche Webseiten zu welcher Uhrzeit besucht werden.

Andere Tätigkeiten, die sich auf dem Rechner abspielen, können hingegen nicht auf legale Weise überwacht werden. Die Verwendung einer Software, welche das direkte Aufschalten auf den Rechner eines Mitarbeiters ermöglicht, ist hierzulande nicht zulässig.

Auch Keylogger, welche Texteingaben mitschneiden, dürfen nicht ohne Weiteres auf den Endgeräten von Mitarbeitern installiert werden.

Wie Arbeitgeber Mitarbeiter im Homeoffice überwachen dürfen

Dennoch haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihre Beschäftigten in begrenztem Umfang zu überwachen.

Ist beispielsweise vertraglich geregelt, dass der Dienstlaptop nicht zur privaten Nutzung freigegeben ist, darf der Arbeitgeber im Verdachtsfall den Browserverlauf prüfen. Sollten sich hier Belege für privates Surfen finden, können diese im Falle eines Gerichtsprozesses gegen den Arbeitnehmer verwendet werden.

Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn es sich bei dem genutzten Endgerät auch tatsächlich um Firmeneigentum handelt. Die Durchsicht eines privaten Endgerätes ist nicht zulässig.

Weiterhin ist es Arbeitgebern erlaubt, die Login-Daten ihrer Beschäftigten auszuwerten. Denn auch im Homeoffice gilt die Zeiterfassungspflicht.

Anhand der Login-Daten kann der Arbeitgeber zumindest nachvollziehen, wann sich der Beschäftigte im System an- und wieder abgemeldet hat. Hieraus ergibt sich wiederum die Arbeitszeit des Beschäftigten, sofern die Tätigkeit direkt an eine Anmeldung im System des Arbeitgebers gekoppelt ist.

Auch E-Mail-Kommunikation darf teilweise überwacht werden

Hat der Arbeitgeber die private Nutzung von Hardware, welche er dem Arbeitnehmer überlässt, ausdrücklich verboten, kann die Durchsicht der auf dem Gerät erfolgten E-Mail-Kommunikation zulässig sein.

Die genauere Durchsicht von augenscheinlich privatem Schriftverkehr ist hingegen unzulässig.

Es gilt jedoch, dass die Überwachung nicht dauerhaft erfolgen darf. Vielmehr muss es sich, wenn überhaupt, um eine stichprobenartige Kontrolle handeln.

Mitarbeiterüberwachung per Microsoft Teams & Co.

In vielen Unternehmen kommt Microsoft Teams oder eine vergleichbare Softwarelösung zum Einsatz. Die Nutzeraktivitätsübersicht der Software ermöglicht eine bedingte Überwachung der Mitarbeiter.

So kann innerhalb eines Unternehmens, in dem Microsoft Teams verwendet wird, die Anwesenheit eines Arbeitnehmers in Echtzeit überprüft werden. Entsprechend der Benutzeraktivitäten kann sich der Status eines Beschäftigten auf „Abwesend“ ändern.

Eine derartige Überwachung ist, auch wenn sie fragwürdig erscheinen mag, derzeit zulässig. Es werden schließlich keine privaten Daten des Anwenders mit dem Arbeitgeber geteilt.

Inzwischen gibt es jedoch zahlreiche Soft- und Hardwarelösungen, um die Maus im Homeoffice zu bewegen und dem Computer auf diese Weise Aktivität vorzutäuschen. Die Überwachung der Anwesenheit eines Mitarbeiters mithilfe von Microsoft Teams ist also bestenfalls lückenhaft möglich.

Die Mitarbeiterüberwachung im Homeoffice hat Grenzen

Nicht erlaubt ist hingegen die Verwendung einer Überwachungssoftware, welche das Verhalten und die Tätigkeiten der Arbeitnehmer erfasst. Auch das Abfangen von Tastatureingaben, das Anfertigen von Screenshots oder das Einschalten der Webcam ist prinzipiell nicht erlaubt.

Ausnahmen können sich nur dann ergeben, wenn der dringende Verdacht vorliegt, der Beschäftigte würde eine Straftat oder eine gravierende Pflichtverletzung begehen.

Folgen eines Arbeitszeitbetrugs

Eine gravierende Pflichtverletzung liegt beispielsweise dann vor, wenn der Beschäftigte sich eines Arbeitszeitbetrugs schuldig macht. Gibt ein Arbeitnehmer vor, im Homeoffice zu arbeiten, während er in Wahrheit private Erledigungen macht, handelt es sich dabei um einen klassischen Arbeitszeitbetrug.

Hat der Arbeitgeber den dringenden Verdacht, dass ein Beschäftigter sich eines solches Betruges schuldig macht, so kann unter Umständen die Verwendung einer sonst nicht zugelassenen Überwachungssoftware rechtfertigen.

Ein dringender Verdacht kann sich ergeben, wenn der Arbeitgeber den Beschäftigten wiederholt dabei erwischt, wie er während seiner regulären Arbeitszeit privaten Angelegenheit nachgeht.

Inwieweit auf diese Weise gewonnene Informationen im Falle eines späteren Rechtsstreits vor Gericht Bestand haben, ist jedoch stets im Einzelfall zu prüfen.

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So sollten Sie sich verhalten, wenn Sie befürchten überwacht zu werden

Sollten Sie den Verdacht haben, von Ihrem Arbeitgeber im Homeoffice überwacht zu werden, sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Sie sollten jedoch vermeiden, Ihren Arbeitgeber mit direkten Vorwürfen zu konfrontieren.

Ob Sie tatsächlich überwacht werden, lässt sich für Laien meist nur schwer feststellen. Haben Sie nur ein komisches Bauchgefühl, sollten Sie Ihren Arbeitgeber nicht gleich vor den Kopf stoßen.

Sollte sich jedoch herausstellen, dass sie tatsächlich rechtswidrig überwacht worden sind, sollten Sie gegebenenfalls rechtliche Schritte prüfen.