Statistisch ereignen sich die meisten Unfälle in der Freizeit. Bei der Arbeit im Homeoffice stellt sich jedoch die Frage, wann es sich um eine berufliche und wann um eine private Tätigkeit handelt. Die gesetzliche Unfallversicherung unterscheidet inzwischen zwar nicht mehr zwischen der Arbeit im Homeoffice und der Arbeit in den Räumlichkeiten des Unternehmens, jedoch immer noch zwischen privater und beruflicher Tätigkeit. Was das für Sie als Arbeitnehmer bedeutet, welche Unfälle meldepflichtig sind und ob eine private Unfallversicherung im Homeoffice erforderlich ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Die gesetzliche Unfallversicherung greift grundsätzlich auch im Homeoffice. Entscheidend ist jedoch, dass der Unfall in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

Gesetzliche Unfallversicherung greift auch im Homeoffice

Grundsätzlich greift auch bei einem Unfall im Homeoffice die gesetzliche Unfallversicherung. Eine zusätzliche private Unfallversicherung kann jedoch dennoch sinnvoll sein, da die Abgrenzung zwischen einem privaten Unfall und einem Arbeitsunfall teilweise schwerfällt.

Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, welches am 18. Juni 2021 in Kraft getreten ist, hat bereits einige Gesetzeslücken geschlossen und den Versicherungsschutz für Beschäftigte im Homeoffice stark ausgeweitet.

So waren vor dem Inkrafttreten des Gesetzes nur solche Tätigkeiten im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers standen. Beispielsweise der Weg zum Drucker oder die Bedienung eines Computers.

Dahingehen waren Wege privater Natur, wie beispielsweise der Gang zur Toilette oder auch der Weg in die eigene Küche nicht unfallversichert.

Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz sorgt für eine Gleichbehandlung in puncto Versicherungsschutz im Homeoffice und deckt alle Wege ab, die auch bei der Arbeit in den Räumlichkeiten des Unternehmens unfallversichert wären.

Welche Tätigkeiten sind im Homeoffice versichert?

Auch wenn im Homeoffice grundsätzlich der gleiche Versicherungsschutz wie im Unternehmen besteht, ist nicht jeder Unfall, der sich im Homeoffice ereignet, auch automatisch ein Arbeitsunfall.

Die gesetzliche Unfallversicherung unterscheidet noch immer zwischen privaten und beruflichen Tätigkeiten. Bei der Arbeit im Homeoffice verschmelzen berufliche und private Tätigkeiten oftmals, sodass eine klare Unterscheidung häufig schwerfällt.

Welche Tätigkeiten und Ereignisse genau versichert sind, sorgt bei Arbeitnehmer häufig für Unverständnis. So ist zwar der Weg zur Toilette versichert, nicht aber der Toilettenbesuch an sich – dies gilt im Übrigen jedoch auch in den Räumlichkeiten des Unternehmens.

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass alle Wege und Tätigkeiten im Homeoffice durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sind, sofern sie in einem direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Der morgendliche Weg aus dem Schlafzimmer ins häusliche Arbeitszimmer
  • Der Weg in die Küche oder zur Toilette
  • Der Weg zur Haustür, um ein arbeitsbezogene Sendung entgegenzunehmen
  • Der Weg vom Homeoffice in die Räumlichkeiten des Unternehmens
  • Alle Tätigkeiten, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen (Bedienen des Druckers, Anschließen eines Monitors etc.)

Bringen Eltern, die im Homeoffice arbeiten, ihre Kinder in die Kita, den Kindergarten oder zur Schule, so sind inzwischen auch Unfälle auf diesen Wegen von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt.

Was wird im Homeoffice nicht als Arbeitsunfall gewertet?

Nicht versichert sind im Homeoffice sogenannte eigenwirtschaftliche Tätigkeiten. Dies umfasst alle Tätigkeiten, die privater Natur sind. Trainieren Sie beispielsweise während eines Meetings auf dem Laufband und verletzen sich dabei, handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall.

Auch sonstige Tätigkeiten, welchen beispielsweise während der Mittagspause im Homeoffice nachgegangen wird, sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.

Treiben Sie beispielsweise während der Arbeit von zu Hause aus Sport oder putzen Ihre Wohnung und verletzen sich dabei, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Private Unfallversicherung schafft Abhilfe

Wie groß das Risiko eines Unfalls in den eigenen vier Wänden ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Im Zweifelsfall ist es jedoch ratsam, neben einer Hausrat- und Haftpflichtversicherung auch eine private Unfallversicherung abzuschließen.

Eine private Unfallversicherung deckt im Regelfall sämtliche Unfälle ab, die sich in der Freizeit des Versicherten ereignen. In Verbindung mit der gesetzlichen Unfallversicherung erreichen Arbeitnehmer so einen Rundumschutz für die Tätigkeit im Homeoffice.

Die Kosten für eine private Unfallversicherung sind vom Arbeitnehmer zu tragen. Sie belaufen sich jedoch im Regelfall nur auf einige Euro pro Monat.

Arbeitsunfälle im Homeoffice sind meldepflichtig

Ereignet sich im Homeoffice ein Unfall, so besteht seitens des Arbeitnehmers eine Meldepflicht, sofern der Arbeitsunfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen zur Folge hat. Der Arbeitgeber sollte idealerweise jedoch unverzüglich über den Unfall und seine möglichen Folgen informiert werden.

Dabei sollte auch der genaue Unfallhergang beschrieben werden. Eine genaue Beschreibung des Unfalls ist erforderlich, um den Versicherungsanspruch des Beschäftigten zu prüfen.

Da dem Arbeitgeber die häuslichen Umstände des Beschäftigten für gewöhnlich nicht bekannt sind, sollte die Schilderung des Unfallgeschehens idealerweise mit Bildern unterlegt werden. Falls Zeugen anwesend waren, sollten diese benannt werden.

Sofern der Unfall einen Arzt- oder Krankenhausbesuch erforderlich macht, müssen Arbeitnehmer den behandelnden Arzt darüber informieren, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt.

Meinung teilen und Geld verdienen

Als Mitglied in einem Umfrageportal haben Sie die Möglichkeit, mit der Teilnahme an einfachen Online-Umfragen bares Geld zu verdienen.

Teilen Sie Ihre Meinung, testen Sie Produkte oder bewerten Sie Werbeanzeigen.

Für jede erfolgreiche Teilnahme erhalten Sie eine Belohnung, welche Sie sich per Banküberweisung oder PayPal auszahlen lassen können.

Melden Sie sich jetzt kostenlos in einem der drei beliebtesten deutschsprachigen Umfrageportale an und nehmen Sie noch heute an Ihrer ersten Umfrage teil:

LogosBeschreibungBewertungButtons
loopsterpanel✓ Auszahlung ab 10€
✓ Moderne Plattform
✓ PayPal & Gutscheine
star full star full star full star full star full
euro full euro full euro full euro full euro full
Zur Anmeldung

Mehr erfahren
lifepoints✓ Schnelle Auszahlung
✓ Produkte testen
✓ 5 Millionen Mitglieder
star full star full star full star full star full
euro full euro full euro full euro full euro full
Zur Anmeldung

Mehr erfahren
PineconeResearch logo ✓ 3 Euro pro Umfrage
✓ Schnelle Auszahlung
✓ +1.000 Bewertungen
star full star full star full star full star half
euro full euro full euro full euro full euro full
Zur Anmeldung

Mehr erfahren