Der Lebenslauf ist ein wichtiger Bestandteil der Bewerbung und meist der erste Schritt in Richtung eines neuen Jobs und einer vielversprechenden Karriere. Es ist also kaum verwunderlich, dass so mancher Bewerber sich dazu hinreißen lässt, Lücken im Lebenslauf auf kreative Weise zu füllen oder auch ganze Passagen kräftig aufzupolieren. Schließlich möchte man beim potenziellen neuen Arbeitgeber Eindruck schinden und im richtigen Licht erscheinen. Doch welche kleinen Schummeleien sind eigentlich erlaubt und bei welchen Lügen drohen rechtliche Konsequenzen?

Das Wichtigste in Kürze

Lügen im Lebenslauf können zu einer fristlosen Kündigung führen und im schlimmsten Fall sogar eine Anzeige nach sich ziehen. Es ist ein schmaler Grat zwischen kleiner Schummelei und ausgewachsener Lüge. Daher gilt: lieber ehrlich bleiben.

Hier wird am häufigsten geflunkert

Der Urlaub wird zur Sprachreise und die Arbeitslosigkeit zur Selbständigkeit – kleine Lügen und Tricksereien im Lebenslauf sind bei Bewerbungen häufig an der Tagesordnung. Zu oft glauben Bewerber, dass eine Lüge besser als die Wahrheit sei. Schließlich soll dem potenziellen Arbeitgeber ein perfektes Bild präsentiert werden.

Doch spätestens dann, wenn eine Lüge im Lebenslauf auffliegt, wird aus der kleinen Schummelei ein ausgewachsenes Problem. Niemand lässt sich gerne belügen und das gilt auch für Arbeitgeber. Eine Lüge im Lebenslauf, sei sie noch so klein, kann das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und -geber nachhaltig schädigen.

1. Fremdsprachenkenntnisse

Schul- oder Business-Englisch? Fließend Französisch oder reicht es doch nur für “je m’appelle”? Bei kaum einer anderen Angabe im Lebenslauf wird so häufig geflunkert, wie bei den Fremdsprachenkenntnissen.

Dabei lassen sich diese oftmals am leichtesten überprüfen.

Meist fliegt der Schwindel spätestens dann auf, wenn das Gegenüber im Bewerbungsgespräch in die entsprechende Fremdsprache wechselt und die Konversation in dieser fortführen möchte.

Hier kann eine kleine Schummelei dafür sorgen, dass der Bewerber gänzlich untendurch ist.

2. Arbeitslosigkeit

Lücken im Lebenslauf sind nicht schön anzusehen und eine Phase der Arbeitslosigkeit im Lebenslauf anzugeben, fällt vielen Bewerbern schwer.

Häufig wird daher getrickst und es entstehen angebliche Arbeitsverhältnisse oder eine ausgedachte Selbständigkeit, um die Lücke zu füllen.

Viel besser ist es jedoch, etwaige Lücken im Lebenslauf selbstbewusst zu erklären. Niemand ist perfekt und eine beschäftigungsfreie Zeit bedeutet schließlich nicht automatisch, dass Sie die Zeit vertrödelt haben.

3. Auszeit nach der Schule

Nach dem Ende der Schulzeit erstmal ausspannen oder die Welt bereisen? Kein Problem! Deshalb im Lebenslauf flunkern allerdings schon.

Machen Sie aus einem Jahr Work and Travel nicht mehr als es ist und bleiben Sie stattdessen einfach bei der Wahrheit.

Kleine Schummelei oder ausgewachsene Lüge?

Bei kleineren Ausschmückungen und Übertreibungen im Lebenslauf werden wohl die meisten Arbeitgeber und Personaler ein Auge zudrücken. Doch selbst kleinere Schummeleien können durchaus zu ernsthaften Problemen führen.

Es ist daher in jedem Fall ratsam, möglichst nah an der Wahrheit zu bleiben. Problematisch wird es jedoch spätestens dann, wenn es um grob falsche Angaben und Tatsachenbehauptungen geht.

  • Berufserfahrung hinzudichten
  • Qualifikationen oder Ausbildungen erfinden
  • Fremdsprachenkenntnisse besser darstellen, als sie tatsächlich sind
  • Falsche Angaben zu Fachkenntnissen
  • Lügen über frühere Beschäftigungsverhältnisse

Von derartigen Lügen im Lebenslauf sollten Sie in jedem Fall absehen. Nicht nur können Falschangaben zu einer fristlosen Kündigung führen, sondern im schlimmsten Fall auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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In diesen Fällen sind Lügen erlaubt

Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitgeber in Bewerbungsgesprächen Fragen stellen, die sie eigentlich nicht stellen dürften. In solch einem Fall können Sie die Frage entweder überhaupt nicht, oder mit einer Lüge beantworten 1.

Da es sich bei einem Bewerbungsschreiben oder einem Lebenslauf jedoch nicht um ein Gespräch, sondern um ein von Ihnen frei verfasstes Dokument handelt, greift dieser Ansatz hier im Regelfall nicht.

Eine Ausnahme könnte dann bestehen, wenn der potenzielle Arbeitgeber die Beantwortung bestimmter Fragen im Anschreiben oder im Bewerbungsschreiben verlangt. Sollten die Fragen einen der folgenden Bereiche berühren, sind diese unzulässig und können daher im Zweifelsfall mit einer Lüge beantwortet werden:

  • Sexuelle Orientierung
  • Schwangerschaft, Kinderwunsch und Familienplanung
  • Familienstand und Partnerschaft
  • Konfession und Religionszugehörigkeit
  • Gewerkschafts- und Parteizugehörigkeit
  • Gesundheitliche Situation

So entlarven Arbeitgeber Lügen im Lebenslauf

Personaler sind darauf geschult, Lügen und Tricksereien im Lebenslauf zu erkennen. Wer regelmäßig Bewerbungen und Lebensläufe liest, der entwickelt ein sicheres Gespür für Übertreibungen und merkt schnell, wenn etwas nicht stimmt.

Gerade in Zeiten der immer weiter voranschreitenden Digitalisierung ist es ein leichtes, Angaben im Lebenslauf zu überprüfen und Schummeleien zu entlarven.

Genau so lassen sich auch die Berufserfahrung und etwaige Qualifikationen in der Regel problemlos überprüfen. Auch wenn es strittig ist, ob der neue Arbeitgeber den ehemaligen Arbeitgeber kontaktieren darf, ist dies oftmals gängige Praxis 2.

Sollten Zweifel an Ihrer Erfahrung oder Ihrer Fachkompetenz bestehen, können Sie sich, sofern Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, auf eine besonders intensive Fragerunde gefasst machen.

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Diese Konsequenzen drohen bei Lügen im Lebenslauf

Sollte eine Lüge bereits auffliegen, bevor es zu einer Anstellung kommt, so werden die wenigsten Arbeitgeber an einer strafrechtlichen Verfolgung dieser Täuschung interessiert sein.

Sollten Sie Ihren potenziellen Arbeitgeber mit Ihren Lügen allerdings besonders stark verärgert haben, droht Ihnen im schlimmsten Fall eine Anzeige wegen Betrugs oder Urkundenfälschung.

Besonders unangenehm wird es, wenn Ihre Lügen auch andere Parteien betreffen. Beispielsweise durch das Erfinden einer erworbenen Qualifikation, eines Abschlusses oder eines vorherigen Arbeitgebers.

Für den Fall, dass eine Lüge im Lebenslauf auffliegt, nachdem Sie eingestellt wurden, droht Ihnen die fristlose Kündigung. Auch nach Beendigung der Probezeit kann Ihr Arbeitgeber den mit Ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag rechtlich anfechten.

Bei einer Lüge im Lebenslauf, Anschreiben oder Bewerbungsgespräch ist im für Sie schlimmsten Fall von einer arglistigen Täuschung auszugehen, die eine Kündigung rechtfertigen kann 3.

Doch selbst wenn es sich lediglich um eine kleine Schummelei handelt, die aufgrund ihrer geringen Tragweite keine Kündigung rechtfertigt, kann sie ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Ist das Vertrauensverhältnis erst einmal geschädigt, lässt es sich nur schwer wieder reparieren. Auch im Berufsleben gilt das Sprichwort:

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht.

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Fazit: Lügen lohnt selten

Obwohl es verlockend sein mag, den eigenen Lebenslauf mit falschen Angaben aufzupolieren, lohnt es sich langfristig nicht.

Arbeitgeber sind in der Regel sehr gründlich bei der Überprüfung von Bewerberinformationen und können durch verschiedene Methoden wie Referenzprüfungen und Hintergrundchecks Lügen aufdecken.

Wenn dies geschieht, ist die Konsequenz häufig eine fristlose Kündigung und damit ein weiterer negativer Punkt im Lebenslauf.

Letztendlich ist es besser, Schwächen und Lücken im Lebenslauf offen anzusprechen und diese zu erklären, als mit Lügen über sie hinwegzutäuschen.

Quellenverzeichnis

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Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine rechtliche Beratung dar. Bei konkreten rechtlichen Fragen oder Anliegen empfehlen wir, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.