Auch im Minijobs kann es schnell zu einem Unfall kommen. Da Minijobber ihren Kollegen in Voll- und Teilzeit weitestgehend gleichgestellt sind, greift auch für sie die gesetzliche Unfallversicherung. Wer die Kosten trägt, ob eine private Unfallversicherung sinnvoll ist und was es zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Alle Beschäftigten sind unabhängig von ihrem Verdienst oder ihrer Arbeitszeit in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dies gilt uneingeschränkt auch für Minijobber.

Bin ich im Minijob unfallversichert?

Auch Minijobber sind automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Versicherungsschutz greift selbst dann, wenn der Arbeitgeber den Minijobber noch nicht zur Unfallversicherung angemeldet hat

Während eine Krankenversicherung im Minijob unter Umständen durch den Minijobber selbst erfolgen muss, erfolgt die Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung automatisch und ohne das Zutun des Beschäftigten.

Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers, den Minijobber beim Unfallversicherungsträger und bei der Minijobzentrale anzumelden.

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift für jeden Minijobber, unabhängig von dessen Gehalt oder der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Auch wer nur wenige Stunden im Monat einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, ist in jedem Fall Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung.

Arbeitgeber zahlt Beiträge zur Unfallversicherung

Bei einem Minijob handelt es sich um eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung, sodass Minijobber prinzipiell keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.

Lediglich 3,6 % des Verdienstes sind bei einem gewerblichen Minijob mit Verdienstgrenze im Rahmen der Rentenversicherung vom Minijobber zu zahlen. Von dieser Pflicht können sich geringfügig Beschäftigte jedoch jederzeit befreien lassen.

Im Minijob werden daher für den Arbeitnehmer grundsätzlich keine Abgaben für die Unfallversicherung fällig.

Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung wird stets vom Arbeitgeber übernommen. Das Umlegen des Beitrags auf den Arbeitnehmer ist nicht möglich.

Wofür kommt die Unfallversicherung im Minijob auf?

Für Minijobber gelten dieselben Regeln und Pflichten wie für Angestellte in Voll- oder Teilzeit. Dies gilt uneingeschränkt auch für die Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt alle Unfälle ab, die während der Arbeit, auf dem Weg zur Arbeit oder während betrieblicher Veranstaltungen und Ausflüge passieren.

Stürzen Sie beispielsweise auf dem Arbeitsweg zu Ihrem Minijob, so ist auch dieser Unfall von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Selbiges gilt, wenn Sie sich beim Tanzen auf der Betriebsfeier den Fuß verstauchen.

Und selbst ein Arbeitsunfall im Homeoffice ist weitestgehend durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.

Diese Leistungen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt eine Vielzahl verschiedener Leistungen. Darunter fallen hauptsächlich:

  • Heilbehandlung und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe, insbesondere Hilfen
  • Ergänzende Leistungen
  • Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
  • Geldleistungen

Meinung teilen und Geld verdienen

Als Mitglied in einem Umfrageportal haben Sie die Möglichkeit, mit der Teilnahme an einfachen Online-Umfragen bares Geld zu verdienen.

Teilen Sie Ihre Meinung, testen Sie Produkte oder bewerten Sie Werbeanzeigen.

Für jede erfolgreiche Teilnahme erhalten Sie eine Belohnung, welche Sie sich per Banküberweisung oder PayPal auszahlen lassen können.

Melden Sie sich jetzt kostenlos in einem der drei beliebtesten deutschsprachigen Umfrageportale an und nehmen Sie noch heute an Ihrer ersten Umfrage teil:

LogosBeschreibungBewertungButtons
loopsterpanel✓ Auszahlung ab 10€
✓ Moderne Plattform
✓ PayPal & Gutscheine
star full star full star full star full star full
euro full euro full euro full euro full euro full
Zur Anmeldung

Mehr erfahren
lifepoints✓ Schnelle Auszahlung
✓ Produkte testen
✓ 5 Millionen Mitglieder
star full star full star full star full star full
euro full euro full euro full euro full euro full
Zur Anmeldung

Mehr erfahren
PineconeResearch logo ✓ 3 Euro pro Umfrage
✓ Schnelle Auszahlung
✓ +1.000 Bewertungen
star full star full star full star full star half
euro full euro full euro full euro full euro full
Zur Anmeldung

Mehr erfahren

Eine private Unfallversicherung ist im Minijob meist überflüssig

Auch wenn eine private Unfallversicherung grundsätzlich sinnvoll sein mag, ist sie für Minijobber meist nicht notwendig. Zumindest dann, wenn es darum geht, etwaige Unfälle in Zusammenhang mit dem Minijob abzudecken.

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt bereits alle Unfälle ab, die direkt mit der Berufstätigkeit zusammenhängen.  Dies umfasst, wie bereits erwähnt, auch etwaige Wegeunfälle.

Eine zusätzliche private Unfallversicherung greift hingegen auch bei Unfällen, die sich in der Freizeit des Versicherten ereignen. Welche Unfälle genau abgesichert sind, unterscheidet sich je nach Tarif und Versicherungsunternehmen.

Eine private Unfallversicherung kann daher optional abgeschlossen werden, bietet für Minijobber jedoch kaum Vorteile im Falle eines arbeitsbedingten Unfalls.

So melden Sie einen Arbeitsunfall im Minijob

Ein Arbeitsunfall im Minijob sollte zunächst unverzüglich dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Dieser wiederum muss den Unfall dem Unfallversicherungsträger melden.

Meldepflichtig ist ein Arbeitsunfall, wenn dieser eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen zur Folge hat.

Nach der Meldung durch den Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber drei Tage Zeit, die Anzeige des Unfalls beim Versicherungsträger zu erstatten.

Darüber hinaus muss der verunfallte Minijobber einen Durchgangsarzt aufsuchen.

Bei einem Durchgangsarzt handelt es sich nicht um einen gewöhnlichen Hausarzt, sondern um einen Arzt mit besonderen Kenntnissen im Bereich der Unfallmedizin. Selbstverständlich kann die Erstversorgung jedoch auch durch den Hausarzt oder im Krankenhaus erfolgen.

Wird der Minijobber nach dem Arbeitsunfall länger als eine Woche medizinisch behandelt oder ist am Tag nach dem Unfall noch arbeitsunfähig, muss ein Durchgangsarzt aufgesucht werden, um den Unfallhergang und die Verletzungen zu dokumentieren.

Einen Durchgangsarzt in Ihrer Nähe finden Sie mithilfe der Online-Suche des Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung e.V..