Auch Minijobber haben einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Wie viel Urlaub geringfügig Beschäftigten zusteht, hängt nicht etwa von den geleisteten Arbeitsstunden, sondern von den wöchentlichen Arbeitstagen ab. Wie Sie Ihren Urlaubsanspruch im Minijob berechnen, wie hoch Ihr Urlaubsentgelt ausfällt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um überhaupt einen Urlaubsanspruch geltend machen zu können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Die Anzahl der Urlaubstage, die Beschäftigten in einem Minijob zustehen, hängt von der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage ab. Die Berechnung erfolgt anhand einer einfachen Formel.

Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub

Für geringfügig Beschäftigte gelten im Wesentlichen dieselben arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten, wie für Voll- und Teilzeitbeschäftigte. Daher besteht ein Anspruch auf bezahlten Urlaub auch im Minijob.

Die Anzahl der Urlaubstage ist hierbei nicht von den geleisteten Arbeitsstunden abhängig, sondern ausschließlich von der durchschnittlichen Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage.

Der Rechtsanspruch auf bezahlten Urlaub im Minijob geht aus dem Bundesurlaubsgesetz hervor, welches den Urlaubsanspruch sämtlicher Arbeitnehmer regelt.

Wie viel Urlaub bei einem Minijob anfällt, hängt von der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage ab.

Erfolgt die Arbeit im Minijob nicht an einer gleichbleibenden Anzahl von Tagen pro Woche, so sind die geleisteten Arbeitstage entsprechend auf regelmäßige wöchentliche Arbeitstage umzurechnen.

Wie diese Rechnung zu erfolgen hat, zeigen wir Ihnen im weiteren Verlauf dieses Artikels.

Voller Urlaubsanspruch besteht erst nach 6 Monaten

Zu beachten ist, dass ein Minijobber erst dann einen Urlaubsanspruch erwirbt, wenn das Beschäftigungsverhältnis seit mindestens einem Monat besteht.

Darüber hinaus besteht der vollständige Urlaubsanspruch erst nach einer Beschäftigungsdauer von 6 Monaten. Vor dem Ende dieser Wartezeit erwirbt der Minijobber mit jedem vollen Beschäftigungsmonat lediglich Anspruch auf ein Zwölftel seines Jahresurlaubs.

Es sollte weiterhin beachtet werden, dass viele Arbeitsverträge eine Urlaubssperre für die Dauer der Probezeit vorsehen. Diese kann bis zu 6 Monate betragen.

Im Falle einer Urlaubssperre während der Probezeit kann der Minijobber während dieser Zeit keinen Urlaub nehmen. Eine solche Urlaubssperre erfordert jedoch stets eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung.

Eine Probezeit geht nicht automatisch mit einer Urlaubssperre einher.

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Urlaubstage im Minijob berechnen

Die Berechnung des Urlaubsanspruchs im Minijob erfolgt auf Basis der Anzahl der regelmäßigen Arbeitstage pro Woche.

Falls der Minijobber nur unregelmäßig beziehungsweise an einer unterschiedlichen Anzahl an Tagen pro Woche arbeitet, muss zunächst ein Durchschnittswert berechnet werden.

1. Urlaubsanspruch bei gleicher Anzahl von Arbeitstagen pro Arbeitswoche

Um den Urlaubsanspruch im Minijob bei einer gleichbleibenden Anzahl an Arbeitstagen pro Woche zu berechnen, wir die Anzahl der Arbeitstage mit 24 multipliziert und das Ergebnis durch den Faktor 6 geteilt.

Beispiel 1: Monika arbeitet jeden Dienstag und Donnerstag für 2 Stunden in einer Bäckerei. Es ergibt sich folgende Berechnung des Urlaubsanspruchs:

2 Arbeitstage pro Woche * 24 / 6 = 8 Urlaubstage

Monika hat einen Mindesturlaubsanspruch von 8 Tagen im Jahr.

Wer hingegen nur alle zwei oder drei Wochen im Minijob arbeitet, jedoch in jeder dieser Wochen dieselbe Anzahl an Arbeitstagen leistet, der muss zunächst die durchschnittliche Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage berechnen.

Beispiel 2: Markus hilft alle 2 Wochen Mittwochs und Donnerstag für 3 Stunden in einem Restaurant aus. Es ergibt sich folgende Rechnung, um die durchschnittliche wöchentliche Anzahl an Arbeitstagen zu berechnen:

2 Arbeitstage / 2 Wochen = 1 Arbeitstag pro Woche

Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs ist von einem regelmäßigen wöchentlichen Arbeitstag auszugehen, sodass die Urlaubstage wie folgt berechnet werden:

1 Arbeitstag pro Woche * 24 / 6 = 4 Urlaubstage

2. Urlaubsanspruch bei ungleicher Anzahl von Arbeitstagen pro Arbeitswoche

Ändert sich die Anzahl der Arbeitstage von Woche zu Woche, so ist die Anzahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden anhand des Jahresdurchschnitts zu berechnen.

Hierfür wird die vereinbarte jährliche Anzahl an Arbeitstagen durch 52 Wochen geteilt.

Beispiel: Antonia arbeitet aushilfsweise in einem Hotel. Mit ihrem Arbeitgeber ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 8 Stunden vereinbart. Diese 8 Stunden können vom Arbeitgeber frei eingeteilt werden. Insgesamt wurden 80 Arbeitstage pro Jahr vereinbart.

Es ergibt sich folgende Berechnung:

80 Arbeitstage / 52 Wochen = 1,54 durchschnittliche Arbeitstage pro Woche

Der Urlaubsanspruch wird in diesem Fall wie folgt berechnet:

1,54 Arbeitstage pro Woche * 24 / 6 = 6,16 Urlaubstage pro Jahr

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Was passiert bei einer ungeraden Anzahl an Urlaubstagen?

Es ist durchaus möglich, dass die Berechnung des Urlaubsanspruchs eine ungerade Anzahl an Urlaubstagen ergibt.

Hierbei gilt folgende Regel: Ein Bruchteil, der mindestens einen halben Urlaubstag beträgt, ist auf einen vollen Urlaubstag aufzurunden. So ergeben beispielsweise 6,72 Urlaubstage einen Urlaubsanspruch von 7 vollen Urlaubstagen.

Bruchteile, die hingegen keinen halben Tag ergeben, werden nicht aufgerundet. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Bruchteile verfallen. Stattdessen können sie durch eine anteilige, stundenweise Befreiung von der Arbeit abgegolten werden.

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Höhe des Urlaubsentgelts im Minijob

Die Höhe des Urlaubsentgelts im Minijob wird anhand des durchschnittlichen Verdienstes der vergangenen 13 Wochen berechnet. Etwaige Überstundenvergütungen werden bei der Berechnung des Urlaubsentgelts nicht berücksichtigt.

Grundsätzlich steht Minijobbern ein Urlaubsentgelt in Höhe des Verdienstes zu, den sie üblicherweise an einem Arbeitstag erwirtschaften würden.

Verdienst der letzten 13 Wochen / Anzahl der geleisteten Arbeitstage

Beispiel: Thomas hat mit seinem Arbeitgeber einen Stundenlohn von 15 Euro vereinbart und arbeitet regelmäßig je 3 Stunden an 2 Tagen pro Woche. Hieraus ergibt sich folgende Rechnung:

Verdienst der letzten 13 Wochen: 15 Euro * 3 Stunden * 2 Arbeitstage * 13 Wochen = 1.170 Euro

Anzahl geleisteter Arbeitstage: 2 Arbeitstage pro Woche * 13 Wochen = 26 Arbeitstage

Urlaubsentgelt: 1.170 Euro / 26 Arbeitstage = 45 Euro

Thomas hat einen Anspruch auf Urlaubsentgelt in Höhe von 45 Euro pro Urlaubstag.