Ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten gesetzlich vorgeschrieben. Die Pausenzeiten werden im Arbeitszeitgesetz geregelt und sind sowohl für Arbeitnehmer als auch -geber verpflichtend. Ob es möglich ist, die Arbeitspause ausfallen zu lassen und dafür früher nach Hause zu gehen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Das Wichtigste in Kürze
Ruhepausen sind gesetzlich vorgeschrieben und können nicht einfach ausgelassen werden. Darüber hinaus zählen Ruhepausen nicht zur Arbeitszeit und haben daher in keinem Fall Auswirkungen auf die verbleibende Arbeitszeit.
Die rechtliche Grundlage für Ruhepausen
Die rechtliche Grundlage für Ruhepausen schafft das Arbeitszeitgesetz. Dort ist festgelegt, dass ab einer Arbeitszeit von sechs oder mehr Stunden eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten eingelegt werden muss.
Die Arbeit muss nach spätestens sechs Stunden durchgängiger Arbeit unterbrochen werden. Es ist zulässig, die Ruhepause in kürzere Pausen mit einer Mindestlänge von jeweils 15 Minuten zu unterteilen 1.
Arbeitnehmer sind verpflichtet, Ruhepausen einzulegen
Ruhepausen sind gesetzlich vorgeschrieben, sodass es sich hierbei nicht nur um ein Recht des Arbeitnehmers, sondern auch um eine Pflicht handelt. Die Ruhepausen sind einzuhalten und dürfen nicht ausgelassen werden.
Es ist nicht nur die Pflicht des Arbeitgebers, Ruhepausen zu gewähren, sondern auch darauf zu achten, dass die Beschäftigten ihre Pausen entsprechend der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes einhalten.
Pausen dürfen nicht an den Anfang oder das Ende des Arbeitstages gelegt werden
Ferner ist es nicht möglich, die Pausen an den Anfang oder das Ende der Arbeitszeit zu legen. Arbeitnehmer können also nicht einfach eine halbe Stunde später zur Arbeit erscheinen, oder den Arbeitstag eine halbe Stunde früher beenden.
So heißt es im Arbeitszeitgesetz, die Arbeit sei durch Ruhepausen zu unterbrechen. Eine Unterbrechung der Arbeit ist nur möglich, wenn diese bereits begonnen hat und anschließend fortgesetzt wird.
Ruhepausen sind keine Arbeitszeit
Die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Selbst wenn ein Arbeitnehmer also auf eine Pause verzichten würde, hätte dies keinerlei Auswirkungen auf die noch zu leistende Arbeitszeit 2.
Darüber hinaus ist der Verzicht auf vorgeschriebene Ruhepausen, wie bereits erwähnt, arbeitsrechtlich nicht zulässig.
Ausnahmen bei zusätzlichen Pausenzeiten
Ausnahmen sind unter Umständen dann möglich, wenn es zusätzlich zu den gesetzlich festgelegten Ruhepausen weitere Pausenzeiten gibt, welche der Arbeitgeber den Arbeitnehmern einräumt.
So ist es beispielsweise denkbar, dass ein Unternehmen den Beschäftigten flexible Pausenzeiten gewährt, welche zusätzlich zu den vorgeschriebenen Ruhepausen eingelegt werden können. Sofern die gesetzlichen Ruhepausen eingehalten werden, könnten diese zusätzlichen Pausen grundsätzlich ausgelassen werden.
Wichtig ist hierbei jedoch, dass dies mit dem Arbeitgeber abgesprochen ist. In jedem Fall zu empfehlen, wäre eine schriftliche Genehmigung des Arbeitgebers.
Quellenverzeichnis
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Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine rechtliche Beratung dar. Bei konkreten rechtlichen Fragen oder Anliegen empfehlen wir, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.