Ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten gesetzlich vorgeschrieben. Die Pausenzeiten werden im Arbeitszeitgesetz geregelt und sind sowohl für Arbeitnehmer als auch -geber verpflichtend. Ob es möglich ist, die Arbeitspause ausfallen zu lassen und dafür früher nach Hause zu gehen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Grundsätzlich sind Ruhepausen gesetzlich vorgeschrieben und können nicht einfach ausgelassen werden. Darüber hinaus zählen Ruhepausen nicht zur Arbeitszeit und haben daher in keinem Fall Auswirkungen auf die verbleibende Arbeitszeit.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für Ruhepausen schafft das Arbeitszeitgesetz in §4. Hier wird festgelegt, dass ab einer Arbeitszeit von sechs oder mehr Stunden eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten eingelegt werden muss. Die Arbeit muss nach spätestens sechs Stunden durchgängiger Arbeit unterbrochen werden. Es ist zulässig, die Ruhepause in kürzere Pausen mit einer Mindestlänge von jeweils 15 Minuten zu unterteilen.

Ruhepausen sind gesetzlich vorgeschrieben, sodass es sich hierbei nicht nur um ein Recht des Arbeitnehmers, sondern auch um eine Pflicht handelt. Die Ruhepausen sind einzuhalten und dürfen nicht ausgelassen werden.

Ferner ist es nicht möglich, die Pausen an den Anfang oder das Ende der Arbeitszeit zu legen. Arbeitnehmer können also nicht einfach eine halbe Stunde später zur Arbeit erscheinen, oder diese eine halbe Stunde früher verlassen.

Ruhepausen sind keine Arbeitszeit

Die gesetzliche vorgeschriebenen Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Selbst wenn ein Arbeitnehmer also auf eine Pause verzichtet, hat dies keinerlei Auswirkungen auf die noch zu leistende Arbeitszeit. Darüber hinaus ist der Verzicht auf vorgeschriebene Ruhepausen, wie bereits erwähnt, arbeitsrechtlich nicht zulässig.

Ausnahmen bei zusätzlichen Pausenzeiten

Ausnahmen sind unter Umständen dann möglich, wenn es zusätzlich zu den gesetzlich festgelegten Ruhepausen weitere Pausenzeiten gibt, welche der Arbeitgeber den Arbeitnehmern einräumt.

So ist es beispielsweise denkbar, dass ein Unternehmen den Beschäftigten zusätzliche flexible Pausenzeiten gewährt, die zusätzlich zu den vorgeschriebenen Ruhepausen eingelegt werden können. Sofern die gesetzlichen Ruhepausen eingehalten werden, könnten diese zusätzlichen Pausen grundsätzlich ausgelassen werden.

Wichtig ist hierbei jedoch, dass dies mit dem Arbeitgeber abgesprochen ist. In jedem Fall zu empfehlen, wäre eine schriftliche Genehmigung des Arbeitgebers.

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