Bereits rund ein Viertel aller Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet von zu Hause aus. Die Vorteile des Homeoffice liegen auf der Hand: mehr Flexibilität, eine bessere Work-Life-Balance und produktiveres Arbeiten. Ein allgemeines Recht auf Homeoffice gibt es zwar nicht, doch grundsätzlich kann jeder Beschäftigte einen Antrag auf Homeoffice stellen. Wie Sie dabei am besten vorgehen, um auch Ihren Arbeitgeber von den Vorteilen des Homeoffice zu überzeugen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Ein Antrag auf Homeoffice sollte primär zeigen, dass Sie auch im Homeoffice in der Lage sind, ihre vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung uneingeschränkt zu erbringen.

Kein allgemeines Recht auf Homeoffice

Derzeit haben Arbeitnehmer in Deutschland kein grundsätzliches Recht auf Homeoffice. Möchte ein Beschäftigter von zu Hause aus arbeiten, ist er auf die Zustimmung seines Arbeitgebers angewiesen.

Ausnahmen können sich nur dann ergeben, wenn bereits anderen Beschäftigten mit ähnlichen Tätigkeitsprofilen die Arbeit im Homeoffice erlaubt wird.

Ein Anspruch auf Homeoffice im öffentlichen Dienst kann zudem dann bestehen, wenn der Beschäftigte Familien- oder Pflegeaufgaben übernehmen muss.

Auch können Arbeits- und Tarifverträge sowie Betriebsvereinbarungen selbstverständlich Klauseln enthalten, welche dem Arbeitnehmer ein Recht auf Homeoffice zusprechen.

In der Regel muss jedoch auch dann, wenn ein Anspruch auf Homeoffice besteht, ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Doch auch wer keinen vertraglichen Anspruch auf das Arbeiten von zu Hause aus hat, kann seinen Arbeitgeber jederzeit um eine entsprechende Erlaubnis bitten. Für den Antrag auf Homeoffice gibt es keine speziellen Formvorschriften.

Homeoffice kann schriftlich und mündlich beantragt werden

Ein Antrag auf Homeoffice kann daher sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Arbeitnehmer sind jedoch gut damit beraten, die Zustimmung des Arbeitgebers schriftlich einzuholen. Nur so kann im Streitfall zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass der Arbeitgeber dem Antrag auf Homeoffice stattgegeben hat.

Im Regelfall empfiehlt es sich dennoch, zunächst das persönliche Gespräch zu suchen. Ist es im Unternehmen des Beschäftigten jedoch reine Formsache, das Homeoffice zu beantragen, kann dieser Schritt natürlich übersprungen werden.

Geht der Arbeitnehmer jedoch davon aus, dass er zunächst Überzeugungsarbeit leisten muss, ist das persönliche Gespräch vorzuziehen. In einem direkten Gespräch lässt sich der Wunsch nach Telearbeit meist besser kommunizieren und mögliche Einwände des Arbeitgebers können leichter entkräftet werden.

Wer seinen Arbeitgeber vom Homeoffice überzeugen möchte, sollte sich bereits vorab eine passende Strategie überlegen und sich auf mögliche Gegenargument vorbereiten. Alternativ kann mit der nachfolgenden Vorlage ein Antrag auf Homeoffice gestellt werden.

Antrag auf Homeoffice (Muster)

„Sehr geehrte/r Frau/Herr,

hiermit beantrage ich, meiner Tätigkeit bis auf Weiteres / an [X] Tagen pro Woche im Homeoffice nachzugehen. Der Grund für meinen Antrag ist in erster Linie, dass [BEGRÜNDUNG].

Gerne würde ich die Arbeit im Homeoffice ab dem [DATUM] aufnehmen. Sollte diesem Termin etwas entgegenstehen, lassen Sie es mich bitte wissen.

Ich verfüge zu Hause über einen vollständig eingerichteten Arbeitsplatz, an dem ich ungestört und in ruhiger Umgebung meiner Arbeit nachgehen kann.

Folgende Arbeitsmittel benötige ich für die Erbringung meiner Tätigkeit:
[ARBEITSMITTEL AUFLISTEN]

Bitte lassen Sie mich schriftlich wissen, ob Sie meinem Antrag stattgeben. Ich stehe Ihnen gerne jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um etwaige offene Fragen zu besprechen.

Mit freundlichen Grüßen
[…]“

Wie Sie einen Antrag auf Homeoffice nachvollziehbar begründen

Auch wenn die Arbeit im Homeoffice in vielen Branchen und Unternehmen bereits an der Tagesordnung ist, stellen sich viele Arbeitgeber nach wie vor quer und erlauben ihren Angestellten nur in Ausnahmefällen, von zu Hause aus zu arbeiten.

Daher sollten Arbeitnehmer in Ihrem Antrag auf Homeoffice gut begründen, warum sie ihre Tätigkeit auch im Homeoffice problemlos ausüben können, welche Faktoren für den Antrag ausschlaggebend sind und klarstellen, dass sie alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um ein produktives Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen.

Neben den offensichtlichen Vorteilen sollten Sie zudem nachvollziehbar begründen, warum Sie gerne von zu Hause aus arbeiten möchten. Beispielsweise um die Fahrtzeiten zwischen Wohnung und Büro zu sparen, weil Sie zu Hause konzentrierter arbeiten können oder weil es Ihnen auf diese Weise leichter fällt, Familie und Arbeit unter einen Hut zu bringen.

Gleichzeitig sollten Sie sich auch Gedanken darüber machen, ob Ihnen bereits alle notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung stehen. Steht Ihnen zu Hause ein voll eingerichtetes Arbeitszimmer zur Verfügung, sollten Sie dies in Ihrem Homeoffice-Antrag entsprechend zum Ausdruck bringen.

Falls Sie noch nicht über eine geeignete Ausstattung verfügen, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wer für die Anschaffungskosten der Homeoffice-Ausstattung aufkommen soll.

Grundsätzlich sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, anfallende Kosten zu übernehmen. Jedoch kann diese Verpflichtung natürlich auch dazu führen, dass Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag auf Homeoffice ablehnt. Unter Umständen kann es daher sinnvoll sein, klar zu kommunizieren, dass Sie selbst für die Anschaffungskosten aufkommen, sodass Ihrem Arbeitgeber keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, die Vorteile des Homeoffice anzupreisen. Es empfiehlt sich im Regelfall jedoch, diese Argumente in einem persönlichen Gespräch anzuführen. Sie sollten es vermeiden, Ihren Homeoffice-Antrag in einen Aufsatz über die Vorteile des Homeoffice zu verwandeln.

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Diese Gründe sprechen für das Homeoffice

Das Arbeiten von zu Hause aus bringt zahlreiche Vorteile mit sich – und das nicht nur für den Arbeitnehmer. Möchten Sie Ihren Arbeitgeber davon überzeugen, Ihnen die Arbeit im Homeoffice zu erlauben, sollten Sie die folgenden Punkte anführen.

1. Mehr Produktivität durch konzentriertes Arbeiten

Viele Mitarbeiter können sich zu Hause deutlich besser konzentrieren als im Büro. Keine klingelnden Telefone, keine lärmenden Kollegen und allgemein weniger Ablenkung.

Die Arbeit im Homeoffice trägt häufig zu einem konzentrierteren und dadurch produktiverem Arbeiten bei. Für viele Arbeitgeber ist das der größte Pluspunkt beim Thema Homeoffice.

2. Erhöhte Mitarbeiterzufriedenheit

Gleichzeitig erhöht ein genehmigter Homeoffice-Antrag die Zufriedenheit des Mitarbeiters. Zufriedenere Mitarbeiter wiederum sind besonders engagiert und sorgen so für nicht nur für ein besseres Arbeitsklima, sondern gleichzeitig auch für bessere Ergebnisse.

3. Bessere Mitarbeiterbindung

Die Vorteile des Homeoffice werden für viele Mitarbeiter unverzichtbar und führen entsprechend zu einer besseren Bindung der Angestellten an das Unternehmen.

Zufriedene Arbeitnehmer bleiben ihrem Unternehmen meist lange erhalten und sorgen so für eine geringere Mitarbeiterfluktuation.

4. Homeoffice fördert Mitarbeitergesundheit

Auch der Gesundheit ist das Homeoffice durchaus zuträglich. So melden sich Beschäftigte im Homeoffice deutlich seltener krank. Dies wiederum führt zu einem geringeren Arbeitsausfall und spart dem Arbeitgeber bares Geld.

5. Zeitersparnis

Die tägliche Pendelei zwischen Wohn- und Arbeitsort kostet nicht nur Nerven, sondern auch Zeit. Wer morgens nicht erst einmal viele Kilometer ins Büro zurücklegen muss, der ist nicht nur entspannter und flexibler, sondern läuft auch nicht Gefahr, sich zu verspäten.

6. Umweltschonung

Auch die Umweltaspekte des Homeoffice sind nicht zu vernachlässigen. Mitarbeiter, die nicht täglich ins Büro pendeln müssen, verursachen weniger Emissionen und tragen so aktiv zum Umweltschutz bei.

Gerade bei Unternehmen, die sich öffentlich mit diesem Thema auseinandersetzen, sollte die Zustimmung zum Homeoffice besonders groß sein.

Arbeitgeber dürfen Antrag auf Homeoffice ablehnen

Wer einen Antrag auf Homeoffice stellt, der muss damit rechnen, dass dieser abgelehnt werden kann. Falls kein vertraglicher Anspruch auf die Arbeit von zu Hause aus besteht, können Arbeitgeber frei entscheiden, ob Sie dem Antrag stattgeben.

Dabei müssen Arbeitgeber nicht einmal eine Begründung anführen. Es steht Ihnen frei, Angestellten die Arbeit im Homeoffice zu erlauben oder zu untersagen.

Nur wenn es anderen Mitarbeitern mit vergleichbaren Tätigkeitsprofilen bereits erlaubt ist, im Homeoffice zu arbeiten und der Beschäftigte in seinem Homeoffice Antrag Bezug hierauf nimmt, kann auf eine Begründung bestanden werden.

Es muss jedoch beachtet werden, dass ein solcher Antrag auch dann abgelehnt werden kann, obwohl er bei Mitarbeitern mit einem ähnlichen Tätigkeitsprofil angenommen wurde. So kann beispielsweise die persönliche Situation eines Beschäftigten genau so eine Rolle spielen, wie dessen Betriebszugehörigkeit.