Der Trend zum Homeoffice wirkt sich nicht nur positiv auf die Work-Life-Balance der Arbeitnehmer aus, sondern wirft auch viele Fragen auf. Nicht zuletzt wegen steigender Energiepreise stellt sich die Frage, wie sich das Arbeiten von zu Hause aus auf den Stromverbrauch und somit auf die Stromkosten auswirkt. Wie lässt sich der Stromverbrauch im Homeoffice senken und wer kommt eigentlich für die Mehrkosten auf – Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?

Das Wichtigste in Kürze

Steht Ihnen kein regulärer Büroarbeitsplatz zur Verfügung, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit anfallen. In der Praxis gestaltet sich die Durchsetzung dieses Anspruchs jedoch schwierig, weshalb es sich empfiehlt, eine Kostenpauschale mit Ihrem Arbeitgeber auszuhandeln.

Mit diesen Stromkosten müssen Sie im Homeoffice rechnen

Die zusätzlichen Stromkosten, die durch das Arbeiten von zu Hause aus entstehen, unterscheiden sich teils stark und hängen in erster Linie von den verwendeten Geräten ab. Als grober Richtwert kann mit einem zusätzlichen Verbrauch in Höhe von ca. 1,5 kWh pro Person und Arbeitstag gerechnet werden.

So verbraucht ein moderner Computer mit Monitor etwa 150 Watt pro Stunde, während ein Laptop nur etwa 80 Watt pro Stunde verbraucht.

Der genaue Energieverbrauch hängt jedoch vom Modell und der Verwendungsart des Geräts ab. Weitere Stromkosten entstehen nicht nur durch zusätzliche Hardware wie Drucker, sondern auch durch alltägliche Gegenstände wie beispielsweise Lampen. Derartige Kosten sind in unserem Rechenbeispiel jedoch zu vernachlässigen.

Bei einem Verbrauch von 1,5 kWh pro Tag entstehen Ihnen zusätzliche Kosten von 0,46 Euro pro Arbeitstag. Hieraus ergeben sich Zusatzkosten in Höhe von 8,82 Euro pro Monat bzw. 105,80 Euro pro Jahr – ausgehend von einer 5-Tage-Woche und 230 Arbeitstagen pro Jahr, an denen Sie von zu Hause aus arbeiten.

Wie wir sehen, sind die zusätzlichen Stromkosten im Homeoffice eher überschaubar. Mit Blick auf die Vorzüge, welche die Arbeit von zu Hause aus mit sich bringt, sind die meisten Arbeitnehmer wohl bereit, diese Mehrkosten zu tragen.

Dennoch gibt es einige Möglichkeiten, den Stromverbrauch im Homeoffice zu reduzieren. Auch ist es möglich, Zusatzkosten im Rahmen der Homeoffice-Pauschale von der Steuer abzusetzen.

Im Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber können Sie darüber hinaus selbstverständlich eine Übernahme der Stromkosten verhandeln.

So reduzieren Sie den Stromverbrauch im Homeoffice

Möchten Sie Ihren Stromverbrauch im Homeoffice senken, können bereits kleine Tricks dabei helfen, die Mehrkosten nachhaltig zu reduzieren.

  • Nutzen Sie Tageslicht statt künstlicher Lichtquellen
  • Schalten Sie ungenutzte Geräte aus, anstatt den Standby-Modus zu verwenden
  • Verwenden Sie energieeffiziente Geräte
  • Reduzieren Sie die Bildschirmhelligkeit
  • Verwenden Sie Steckdosenleisten, um Geräte vollständig vom Strom zu trennen
  • Stecken Sie Ihren Laptop vom Ladekabel ab, sobald er vollständig geladen ist
  • Stellen Sie auf Ihrem Laptop oder PC den Energiesparmodus ein
  • Trennen Sie Ihren Drucker vom Netz, wenn Sie ihn nicht verwenden

Um effektiv Stromkosten zu sparen, sollten Sie darüber hinaus regelmäßig Ihren Stromtarif prüfen. Mit einem Wechsel des Stromanbieters lassen sich mitunter mehrere hundert Euro pro Jahr einsparen. Nutzen Sie beispielsweise den kostenlosen Stromvergleich von Check24, um den für Sie günstigsten Stromtarif zu ermitteln.

Müssen Arbeitgeber die Stromkosten übernehmen?

Auch wenn die zusätzlichen Stromkosten, die durch die Arbeit im Homeoffice entstehen, relativ gering sind, stellt sich dennoch die Frage, ob Arbeitgeber zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet sind.

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer, denen kein regulärer Arbeitsplatz im Unternehmen zur Verfügung steht, einen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die im Rahmen der Tätigkeitsausübung anfallen.

Dies bezieht sich sowohl auf Arbeitsmittel, als auch auf Kosten für Strom und Telekommunikation. Möchten Sie als Arbeitnehmer diesen Erstattungsanspruch geltend machen, ist jedoch zu beachten, dass lediglich der Teil der Kosten erstattungsfähig ist, der auf die berufliche Nutzung entfällt.

In der Praxis ist es schwierig, die Kosten entsprechend dieser Vorgabe auseinander zu dividieren. Gerade in Anbetracht der verhältnismäßig geringen Kosten ist es daher ratsam, zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und eine Pauschale zu vereinbaren.

Auf diese Weise erhalten Sie einen Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber, ohne die tatsächlichen Mehrkosten im Detail nachweisen zu müssen.

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Weitere Zusatzkosten im Homeoffice

Zusätzliche Kosten im Homeoffice entstehen nicht nur durch einen erhöhten Stromverbrauch.Auch der Wasserverbrauch und die Heizkosten nehmen zu.

In manchen Fällen ist auch der Wechsel zu einem schnelleren und damit teureren Internettarif nötig, um beispielsweise größere Dateien zwischen dem Heim- und Firmennetz zu transferieren.

Gerade wenn ein teurer Internettarif nötig ist, kann schnell eine monatliche Gesamtbelastung im Bereich von 30 bis 40 Euro entstehen. Wie bereits erwähnt, können derartige Zusatzkosten gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden.

Voraussetzung ist, dass Ihnen kein regulärer Arbeitsplatz in den Büroräumlichkeiten Ihres Unternehmens zur Verfügung steht.

Doch auch wenn es sich beim Homeoffice um ein optionales Angebot Ihres Arbeitgebers handelt und sich grundsätzlich auch aus dem Büro heraus arbeiten könnten, kann dennoch eine Übernahme der Kosten ausgehandelt werden.

In beiden Fällen empfiehlt es sich, proaktiv auf Ihren Arbeitgeber zuzugehen und das Gespräch zu suchen. Eine Kostenpauschale für das Homeoffice bewegt sich meist im Bereich von etwa 50 Euro pro Monat.

Stromkosten von der Steuer absetzen

Zusätzliche Stromkosten können Sie inzwischen bequem im Rahmen der Homeoffice-Pauschale von der Steuer absetzen. Mit dem Steuerjahr 2023 wurde der Pauschalbetrag von 5 auf 6 Euro pro Arbeitstag erhöht.

Die frühere Begrenzung von 600 Euro pro Jahr wurde darüber hinaus auf 1.260 Euro erhöht. Dies entspricht 210 Arbeitstagen pro Jahr.

Die Homeoffice-Pauschale wird hierbei in der Anlage N bei den Werbungskosten in der Steuererklärung eingetragen. Weitere Nachweise über die tatsächlich angefallenen Kosten sind vorerst nicht vonnöten.