Obwohl es sich bei einem Minijob um eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung handelt, müssen auch Minijobber grundsätzlich krankenversichert sein. Häufig wird die Begrifflichkeit eines nicht krankenversicherungspflichtigen Minijobs fehlinterpretiert. Denn „nicht krankenversicherungspflichtig“ bedeutet keineswegs, dass im Minijob auf eine Krankenversicherung verzichtet werden kann. Warum die meisten Minijobber jedoch bereits anderweitig krankenversichert sind und wann Sie selbst aktiv werden müssen, um Ihrer Krankenversicherungspflicht nachzukommen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Auch Minijobber müssen in jedem Fall krankenversichert sein. Die meisten Beschäftigten sind jedoch ohnehin über Ihren Hauptberuf oder im Rahmen einer Familienversicherung gesetzlich krankenversichert.

Ist ein Minijob krankenversicherungspflichtig?

Bei einem Minijob handelt es sich um eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung, bei welcher keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.

Ein Minijob als solcher ist daher prinzipiell nicht krankenversicherungspflichtig.

Dennoch besteht, unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis, eine allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle Personen, die über einen Wohnsitz in Deutschland verfügen.

Dass ein Minijob nicht krankenversicherungspflichtig ist, bedeutet lediglich, dass keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Es ist dennoch auch für Minijobber zwingend erforderlich, über eine Krankenversicherung zu verfügen.

In den meisten Fällen besteht bereits ein anderweitiger Krankenversicherungsschutz, sodass geringfügig Beschäftigte sich nicht zusätzlich krankenversichern müssen.

Handelt es sich bei dem Minijob jedoch um die einzige Erwerbstätigkeit des Beschäftigten und besteht kein anderweitiger Versicherungsschutz, so muss sich der Minijobber eigenständig um eine Krankenversicherung kümmern.

In diesem Fall müssen Minijobber ihrer Krankenversicherungspflicht nachkommen

Wird der Minijob nebenberuflich ausgeübt, erfolgt die Krankenversicherung im Regelfall bereits über den Hauptberuf. Sofern es sich bei der hauptberuflichen Tätigkeit um ein krankenversicherungspflichtige Tätigkeit handelt, so erstreckt sich der Krankenversicherungsschutz auch auf den Minijob.

Selbiges gilt, wenn der Minijobber im Rahmen einer Familienversicherung beitragsfrei über ein Familienmitglied krankenversichert sind. Auch Studenten sind meist über die Familienversicherung oder alternativ im Rahmen der studentischen Krankenversicherung versichert.

Bei Bürgergeld- oder Arbeitslosengeldempfängern erfolgt die Krankenversicherung über die Bundesagentur für Arbeit oder über das Jobcenter und auch Rentner sind automatisch gesetzlich krankenversichert.

Lediglich dann, wenn kein derartiger Krankenversicherungsschutz besteht, müssen Minijobber selbst aktiv werden, um ihrer Krankenversicherungspflicht nachzukommen.

Handelt es sich bei dem Minijob um die einzige Berufstätigkeit des Beschäftigten, besteht keine Familienversicherung, werden keine Sozialleistungen bezogen, ist der Beschäftigte nicht berentet und verfügt auch über keine anderweitige Krankenversicherung, besteht prinzipiell keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Welche Versicherungsmöglichkeiten haben Minijobber?

Sofern kein Versicherungsschutz besteht, müssen Minijobber eigenständig ihrer Krankenversicherungspflicht nachkommen.

Diese entsteht, wie bereits erwähnt, nicht durch die Tätigkeit im Minijob, sondern einzig durch die Tatsache, dass jede Person mit einem Wohnsitz in Deutschland verpflichtet ist, krankenversichert zu sein.

Da Minijobs prinzipiell nicht krankenversicherungspflichtig sind, ergibt sich hieraus, dass die Versicherung nicht zwingend im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu erfolgen hat.

Ein allgemeiner Versicherungsschutz muss dennoch gewährleistet sein.

So haben Minijobber, die nicht anderweitig versichert sind, die Wahl zwischen einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung.

Im Regelfall ist eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung die günstigere Wahl. Die Beiträge einer privaten Krankenversicherung werden nicht anhand des Einkommens, sondern viel mehr basierend auf dem Alter, dem Gesundheitszustand und den gewünschten Leistungen berechnet.

Je nach Alter des Beschäftigten können die Beiträge einer privaten Krankenversicherung schnell das Einkommen aus dem Minijob um ein Vielfaches übersteigen.

Minijobber tragen die Kosten für die Krankenversicherung

Minijobber müssen grundsätzlich selbst für die Kosten der Krankenversicherung aufkommen. Wie bereits erwähnt, ist die Mehrheit aller Minijobber jedoch bereits anderweitig krankenversichert, sodass durch den Minijob keine zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge entstehen.

Arbeitgeber zahlen zwar einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung, hierbei handelt es sich jedoch lediglich um einen Solidarbeitrag, aus welchem kein eigener Versicherungsschutz für den Beschäftigten entsteht.

Sollte keine Krankenversicherung bestehen, muss der Minijobber vollständig für die Kosten aufkommen, die im Rahmen der allgemeinen Krankenversicherungspflicht anfallen.

Bei einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung muss der Beschäftigte daher sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberbeitrag übernehmen.

Ab wann wird ein Minijob Krankenversicherungspflichtig?

Eine Krankenversicherungspflicht entsteht erst, wenn der Beschäftigte die Minijob-Verdienstgrenze überschreitet.

Verdient er monatlich mehr als 538 Euro (Stand 2024), verwandelt sich der Minijob in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Bis zu einem Verdienst von 2.000 Euro im Monat, handelt es sich um einen sogenannten Midijob.

Sobald die Minijob-Verdienstgrenze überschritten wird, führt der Arbeitgeber automatisch Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge ab und es entsteht eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Da es sich nicht mehr um ein sozialversicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis handelt, entfällt die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung und der Beschäftigte ist automatisch pflichtversichert.

Befreiung von der Krankenversicherungspflicht im Minijob

Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist zwar prinzipiell möglich, jedoch sorgt die Begrifflichkeit „Krankenversicherungspflicht“ häufig für Missverständnisse.

Auch wenn keine Krankenversicherungspflicht besteht, ist der Beschäftigte dennoch verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Es entfällt lediglich die Pflicht einer Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht im Minijob ist standardmäßig vorgesehen, da im Regelfall davon ausgegangen werden kann, dass der Beschäftigte bereits anderweitig versichert ist. Daher ist ein Minijob als solcher auch nicht krankenversicherungspflichtig.

Sie können sich jedoch nicht allgemein von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen.

Seit 2009 gilt gemäß § 193 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eine allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle Menschen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

§ 193 Absatz 3 VVG

Kommen Sie dieser Versicherungspflicht nicht nach, begehen Sie zwar keine Straftat, doch die Beitragspflicht besteht dennoch. Ausstehende Zahlungen werden von der Krankenversicherung konsequent eingetrieben.