Auch im Minijob gelten sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer die gesetzlichen Kündigungsfristen. Möchten Sie als Arbeitnehmer Ihren Minijob kündigen, müssen Sie sich an die entsprechenden rechtlichen Vorgaben halten. Wie Sie Ihren Minijob ordnungsgemäß kündigen, welche Fristen gelten und in welchem Fall eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Ein Minijob muss stets schriftlich gekündigt werden. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail, SMS oder Messenger ist unwirksam.

Auch im Minijob gelten Kündigungsfristen

Im Minijob gelten prinzipiell dieselben Rechte und Pflichten, wie in allen anderen Beschäftigungsverhältnissen. So sind auch bei der Kündigung eines Minijobs die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten.

Diese gelten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Möchten Sie als Minijobber das Beschäftigungsverhältnis kündigen, müssen auch Sie sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.

Die gesetzliche Kündigungsfrist im Minijob beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Wurde eine Probezeit vereinbart, so verkürzt sich die Kündigungsfrist auf 2 Wochen.

Es ist zu beachten, dass eine Probezeit höchstens 6 Monate andauern darf. Da eine Probezeit nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, muss sie stets explizit vereinbart werden.

Wurde keine Probezeit vereinbart, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist auch bereits in den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses 4 Wochen.

Abhängig von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses kann sich die Kündigungsfrist deutlich verlängern. Darüber hinaus kann ein Beschäftigungsverhältnis, das mindestens 2 Jahre besteht, nur noch zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Diese Regelungen gelten für beide Vertragsparteien. Sind Sie also bereits seit mehreren Jahren in Ihrem Minijob tätig, können Sie diesen, in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit, nur mit einer verlängerten Frist kündigen.

BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist
0 bis 6 Monate 2 Wochen ohne Stichtag
7 Monate bis 2 Jahre 1 Monat zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats
Ab 2 Jahren 1 Monat zum Ende des Kalendermonats
Ab 5 Jahren 2 Monate zum Ende des Kalendermonats
Ab 8 Jahren 3 Monate zum Ende des Kalendermonats
Ab 10 Jahren 4 Monate zum Ende des Kalendermonats
Ab 12 Jahren 5 Monate zum Ende des Kalendermonats
Ab 15 Jahren 6 Monate zum Ende des Kalendermonats
Ab 20 Jahren 7 Monate zum Ende des Kalendermonats

Was passiert, wenn man einfach nicht mehr zur Arbeit erscheint?

Gerade bei geringfügigen Beschäftigungen kann es schnell zu Zerwürfnissen zwischen Arbeitgeber und Minijobber kommen. Im Falle von Unstimmigkeiten einfach nicht mehr zu Arbeit zu erscheinen, ist jedoch keine Option.

Jedes Beschäftigungsverhältnis muss bei Beendigung ordnungsgemäß aufgekündigt werden.

Wenn Sie der Arbeit fernbleiben, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen wurde, kann dies als Arbeitsverweigerung gewertet werden und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Während die arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie eine Abmahnung oder eine fristlose Kündigung in diesem Fall zu vernachlässigen sind, da der Minijobber die Arbeit ohnehin quittieren möchte, können unter Umständen jedoch auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

In jedem Fall ist mit einer Kürzung des Lohns zu rechnen. Im schlimmsten Fall können auch rechtliche Konsequenzen auf den Minijobber zukommen. Entsteht dem Arbeitgeber durch die Arbeitsverweigerung ein direkter finanzieller Schaden, kann dieser möglicherweise gegenüber dem Minijobber geltend gemacht werden.

Darüber hinaus können im Rahmen des Arbeitsvertrags Vertragsstrafen vereinbart werden, die in solch einem Fall zum Tragen kommen.

Grundsätzlich sollten Minijobber, die ihre Stelle kündigen möchten, dies stets ordnungsgemäß und unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist tun.

Wann ist eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer gerechtfertigt?

Fristlose Kündigung werden meist durch den Arbeitgeber und in Folge einer schwerwiegenden Pflichtverletzung ausgesprochen. Es ist jedoch auch möglich, dass ein Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis fristlos aufkündigt.

Möchten Sie Ihren Minijob fristlos kündigen, also ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfirst, so sind Sie an strenge Vorgaben gebunden.

Denn eine fristlose Kündigung muss stets aus einem wichtigen Kündigungsgrund erfolgen.

Ein geplanter Arbeitgeberwechsel beispielsweise rechtfertigt keine fristlose Kündigung – auch nicht im Minijob. Wird in Ihnen in einem anderen Unternehmen eine Vollzeitstelle angeboten, müssen Sie in Ihrem Minijob dennoch die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten.

Eine fristlose Kündigung im Minijob können Sie als Arbeitnehmer dann aussprechen, wenn Ihr Arbeitgeber seine Fürsorge- und Treuepflichten verletzt hat. Beispielsweise, indem er arbeitsschutzrechtliche Vorgaben missachtet.

Auch wenn Ihr Arbeitgeber Lohnzahlungen verweigert und sich hierdurch erhebliche Lohnrückstande ergeben, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.

Ferner können Urlaubsverweigerung, sexuelle Belästigung und Mobbing den Arbeitnehmer befähigen, seinen Minijob fristlos zu kündigen.

Es sollte beachtet werden, dass auch eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer schriftlich zu erfolgen hat.

Wie Sie Ihren Minijob rechtskonform kündigen

Eine Kündigung muss stets schriftlich erfolgen. Sowohl mündliche Kündigungen als auch Kündigungen per E-Mail, SMS oder Messenger sind unwirksam.

Möchten Sie Ihren Minijob kündigen, so muss das Kündigungsschreiben dem Arbeitgeber schriftlich zugestellt oder vorgelegt werden.

Es empfiehlt sich, die Kündigung per Einschreiben an den Arbeitgeber zu senden, um einen Nachweis über den Zugang des Kündigungsschreibens erbringen zu können. Alternativ kann die Kündigung, weiterhin in Schriftform, dem Arbeitgeber auch persönlich überreicht werden.

Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang des Kündigungsschreibens beim Arbeitgeber. Es ist nicht entscheidend, an welchem Tag Sie die Kündigung verfasst haben.

Das Kündigungsschreiben muss in jedem Fall die folgenden Informationen enthalten:

  • Ausstellungsort und Datum
  • Kündigungserklärung
  • Zeitpunkt der Kündigung
  • Namen und Anschriften beider Vertragsparteien
  • Unterschrift

Idealerweise sollte das Datum, zu welchem die ordnungsgemäße Kündigung erfolgt, genau benannt werden. Sind Sie sich bezüglich des Kündigungsdatums unsicher, können Sie das Datum mithilfe eines Kündigungsfristenrechners berechnen.

Eine Begründung müssen Sie in Ihrer Kündigung nicht anführen. Es steht Ihnen schließlich frei, das Beschäftigungsverhältnis jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu beenden.

Zusätzlich sollten Sie in Ihrem Kündigungsschreiben um eine schriftliche Empfangsbestätigung bitten. Auch kann es sinnvoll sein, bereits im Kündigungsschreiben um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses zu bitten.

Minijob kündigen (Muster und Vorlage)

Anhand der folgenden Vorlage können Sie Ihren Minijob ordnungsgemäß kündigen.

Beachten Sie, dass Sie den Kündigungszeitpunkt korrekt berechnen und prüfen, ob sich durch Ihren Arbeitsvertrag oder Ihre Betriebszugehörigkeit eine verlängerte Kündigungsfrist ergibt.

Sollten Sie Ihren Minijob in einem Privathaushalt ausüben, sind Sie nicht von verlängerten Kündigungsfristen betroffen. Es gilt unabhängig von der Beschäftigungsdauer eine Kündigungsfrist von höchstens 4 Wochen.

„Sehr geehrte/r Frau/Herr,

hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [LETZTER ARBEITSTAG].

Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit und bitte um eine schriftliche Bestätigung über den Eingang meines Kündigungsschreibens sowie des Beendigungsdatums.

Darüber hinaus möchte ich Sie bitten, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen und dieses an meine oben genannte Adresse zu senden.


Mit freundlichen Grüßen
[…]“

Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung

Sind sich Arbeitgeber und Minijobber darüber einig, das Beschäftigungsverhältnis unmittelbar auflösen zu wollen, so kann alternativ auch ein Aufhebungsvertrag im Minijob geschlossen werden.

Im Rahmen eines Aufhebungsvertrags kann das Beschäftigungsverhältnis im beidseitigen Einverständnis zu einem beliebigen Termin aufgelöst werden.

Kündigungsfristen sind in diesem Fall nicht einzuhalten.

Die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrags ist vor allem dann interessant, wenn dem Minijobber die Einhaltung der Kündigungsfrist nicht möglich ist.

Es muss jedoch beachtet werden, dass auch der Arbeitgeber dem Aufhebungsvertrag zustimmen muss.

Auch Minijobber haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Auch Minijobber haben ein Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses beinhaltet eine Beurteilung des Minijobbers hinsichtlich seiner Leistungen, seiner Arbeitsbereitschaft und seines Sozialverhaltens.

Das Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein. Das bedeutet im Klartext, dass das Arbeitszeugnis keine negativen Formulierungen enthalten darf. Sind Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis im Minijob unzufrieden, können Sie Ihren Arbeitgeber um Nachbesserung bitten.

Sie sollten beachten, dass Ihr Arbeitgeber zwar zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses verpflichtet ist, dieses jedoch nicht aus eigenem Antrieb heraus zur Verfügung stellen muss.

Es ist daher meist erforderlich, den Arbeitgeber um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses zu bitten.

Der Einfachheit halber sollten Sie die Bitte um Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses in Ihr Kündigungsschreiben aufnehmen.