Grundsätzlich besteht auch bei Minijobs eine Rentenversicherungspflicht. Sowohl Arbeitgeber als auch Minijobber zahlen monatlich in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Der Arbeitnehmer kann sich allerdings jederzeit von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Warum eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung im Minijob jedoch durchaus sinnvoll sein kann und in welchen Fällen Sie sich die Beitragszahlungen lieber sparen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Die Rentenversicherung im Minijob ist vor allem dann sinnvoll, wenn es sich bei dem Minijob um das einzige Beschäftigungsverhältnis des Arbeitnehmers handelt. Doch auch Studenten und selbst Rentner können durchaus von den Beitragszahlungen profitieren.

Rentenversicherung auch im Minijob verpflichtend

Grundsätzlich besteht auch bei einem Minijob eine Rentenversicherungspflicht.

Obwohl Minijobs weitestgehend sozialversicherungsfrei sind, besteht dennoch eine grundsätzliche Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Anders als bei einer Krankenversicherung im Minijob werden die Beiträge zur Rentenversicherung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. So gilt, dass auch Minijobber einen Teil ihres Verdienstes in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen müssen.

Minijobber können sich jedoch jederzeit und unkompliziert von dieser Pflicht befreien lassen. Wann eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen eines Minijobs sinnvoll ist, sollte stets im Einzelfall geprüft werden.

So funktioniert die Rentenversicherung im Minijob

Im Rahmen eines Minijobs zahlen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer jeden Monat einen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Diese Zeit der Beitragszahlung wird später bei der Mindestversicherungszeit für eine Rente mit angerechnet.

Das bedeutet, dass die Beitragsjahre in einem Minijob in gleichem Umfang zur Versicherungszeit zählen, wie die einer Voll- oder Teilzeitstelle.

Darüber hinaus wirken sich die Beitragszahlungen auch direkt auf die Höhe der späteren Rente aus. Auch wenn die Rentensteigerung nicht sonderlich groß ist, kann eine Rentenversicherung im Minijob für einige Personengruppen dennoch sinnvoll sein.

Beitragshöhe der Rentenversicherung im Minijob

Ist der Minijobber für einen gewerblichen Arbeitgeber tätig, so übernimmt dieser den Großteil des Rentenversicherungsbeitrags. 15 % des Minijob-Verdienstes werden vom Arbeitgeber pauschal in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.

Der Beitrag des Minijobbers fällt mit gerade einmal 3,6 % vergleichsweise gering aus. Wird die Minijob-Verdienstgrenze voll ausgereizt, kommen geringfügig Beschäftigte auf einen monatlichen Verdienst in Höhe von 538 Euro (Stand 2024).

Hieraus ergibt sich ein Beitrag zur Rentenversicherung von 19,37 Euro, der monatlich vom Verdienst des Minijobbers abgezogen und automatisch in die Rentenversicherung eingezahlt wird.

Handelt es sich hingegen um einen Minijob, der in einem privaten Haushalt ausgeübt wird, so verschieben sich die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge.

Hier zahlt der Arbeitgeber pauschal 5 % in die gesetzliche Rentenversicherung ein, während sich der Beitrag des Minijobbers auf 13,6 % erhöht.

Bei einem monatlichen Verdienst in Höhe von 538 Euro ergibt sich so ein Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 73,17 Euro.

Wann ist die Rentenversicherung im Minijob sinnvoll?

Eine Rentenversicherung im Minijob ist vor allem dann sinnvoll, wenn es sich bei dem Minijob um die einzige Berufstätigkeit des Beschäftigten handelt.

Da die Beschäftigungszeit im Minijob 1:1 auf die Wartezeit in der Rente angerechnet wird, können so Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung gesammelt werden.

Auch für Studenten ist es durchaus sinnvoll, während der Arbeit im Minijob in die Rentenversicherung einzuzahlen. So können bereits während des Studiums Beitragszeiten gesammelt werden, ohne dass beispielsweise eine Hauptbeschäftigung in Vollzeit ausgeübt werden muss.

Denn seit 2009 werden Studienjahre nicht länger als Versicherungszeiten anerkannt. So bieten Minijobs Studenten eine erstklassige Möglichkeit, bereits in frühen Jahren Beitragszeiten zu sammeln.

Und auch für minijobbende Eltern ist die Rentenversicherung im Minijob durchaus sinnvoll und kann sich zu bestimmten Zeiten besonders lohnen.

So werden Beiträge, die zwischen dem dritten und dem zehnten Lebensjahr eines Kindes geleistet werden, um bis zu 50 % aufgewertet. Zwar werden die Beitragszeiten als solche weiterhin regulär gewertet, doch die Einzahlungen werden stärker gewichtet.

Rentner, die einem Minijob nachgehen, können ebenfalls von einer freiwilligen Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung profitieren.

Grundsätzlich gilt, dass Rentner nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze von der Rentenversicherungspflicht befreit sind. Auf Antrag kann jedoch eine freiwillige Weiterversicherung erfolgen.

Entscheiden sich Rentner dazu, weiterhin in die Rentenversicherung einzuzahlen, so erhöht sich die Rente jährlich am 1. Juli im Zuge der nächsten Rentenanpassung.

Selbst wenn der Minijob, in welchem monatlich 538 Euro verdient werden, nur für die Dauer von einem Jahr ausgeübt wird, haben sich die Beitragszahlungen bereits nach etwa vier Jahren amortisiert. Die monatliche Rente steigt mit jedem Beitragsjahr um etwa 5 Euro.

In diesem Fall macht eine Rentenversicherungsbefreiung Sinn

Doch nicht für jeden Minijobber ist es sinnvoll, in die Rentenversicherung einzuzahlen. Es gibt durchaus gute Gründe, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.

Wird der Minijob neben einem Hauptberuf ausgeübt, ist es meist ratsam, nicht zusätzlich über den Minijob in die Rentenversicherung einzuzahlen.

Schließlich wird der spätere Rentenanspruch zum Großteil über die Rentenversicherungsbeiträge im Rahmen der Hauptbeschäftigung gedeckt.

Da die Beitragszeiten im Minijob nicht zusätzlich zum Hauptberuf gezählt werden, können auch keine zusätzlichen Beitragsjahre gesammelt werden.

Wer sich von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreien lässt, der kann die gesparten Beiträge frei investieren. Beispielsweise in eine private Altersvorsorge.

Dies ist meist lohnenswerter, als die nur geringfügig gesteigerte Rente mitzunehmen.

Wie kann man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?

Wem eine Befreiung von der Rentenversicherung sinnvoll erscheint, der kann einen entsprechenden Antrag bei seinem Arbeitgeber stellen. Hierbei sind keine besonderen Formvorschriften einzuhalten.

Es ist im Übrigen stets die freie Entscheidung des Minijobbers, ob er sich von der Versicherungspflicht befreien lassen möchte.

Die Zustimmung des Arbeitgebers ist hierbei nicht erforderlich.

Jedoch sollte beachtet werden, dass eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nicht zurückgenommen werden kann.

Ist die Entscheidung erst einmal gefallen, gilt diese so lange, bis das Beschäftigungsverhältnis beendet wird.

Automatische Befreiung bei kurzfristigen Minijobs

Handelt es sich bei einem Minijob zusätzlich um eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung, so ist das Arbeitsverhältnis grundsätzlich versicherungsfrei – auch in Bezug auf die Rentenversicherung.

Ist der Minijob von vornherein auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage in einem Kalenderjahr begrenzt, handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung, in welcher keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden müssen.

Es muss jedoch sichergestellt werden, dass der kurzfristige Minijob nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Das bedeutet, er darf nicht die einzige Einnahmequelle des Beschäftigten sein, um dessen Lebensunterhalt zu gewährleisten.