Ehrenamtliche Tätigkeiten sind in vielen gesellschaftlichen Bereichen unverzichtbar. Sie fördern das Gemeinwohl, schaffen gesellschaftlichen Zusammenhalt und ermöglichen individuelle Entfaltung. Doch wie lassen sich ehrenamtliches Engagement und Berufstätigkeit miteinander vereinbaren? In diesem Beitrag wollen wir Sie über Ihre Rechte und Pflichten als ehrenamtlich Tätige in Bezug auf die Freistellung den der Arbeit informieren.

Das Wichtigste in Kürze

Ein rechtlicher Anspruch für eine Freistellung für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit besteht in aller Regel nur für sogenannte öffentliche Ehrenämter. Für die Ausübung privater Ehrenämter wird nur in den seltensten Fällen Sonderurlaub gewährt. Meist handelt es sich bei der Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten um eine unbezahlte Freistellung. In einigen Fällen wird der Verdienstausfall jedoch vom Träger-Verein kompensiert.

Länderabhängige Freistellungspraxis

Die Regelungen zur Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten sind in Deutschland Ländersache und können daher je nach Bundesland variieren. Während in einigen Bundesländern für bestimmte Ehrenämter ein Recht auf Freistellung besteht, kann dies in anderen Bundesländern anders aussehen.

Daher ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig über die in Ihrem Bundesland geltenden Regelungen informieren.

Darüber hinaus können jedoch auch Arbeits- und Tarifverträge sowie Betriebsvereinbarungen gesonderte Regelungen bezüglich der Freistellung für die Ausübung spezieller ehrenamtlicher Tätigkeiten enthalten. Bei Unklarheiten sollten sich ehrenamtlich tätige Arbeitnehmer an Ihren Arbeitgeber oder Betriebsrat wenden, bevor Sie einen Antrag auf Sonderurlaub stellen.

Unterschied zwischen privaten und öffentlichen Ehrenämtern

Es gibt einen grundlegenden Unterschied zwischen privaten und öffentlichen Ehrenämtern. Private Ehrenämter, wie beispielsweise die Tätigkeit in einem Sportverein oder einer Tierschutzorganisation, werden in der Regel in der Freizeit ausgeübt. Für diese besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub oder Freistellung von der Arbeit.

Öffentliche Ehrenämter hingegen dienen dem öffentlichen Interesse. Beispiele hierfür sind das Schöffenamt oder das Ehrenamt im Katastrophenschutz. Diese Ehrenämter erfordern oft eine gewisse zeitliche Flexibilität, die mit einer regulären Vollzeitbeschäftigung kollidieren kann.

Private Ehrenämter: Freizeitgestaltung mit Verantwortung

Private Ehrenämter werden meist aus persönlichem Interesse und Engagement heraus ausgeübt und finden in der Freizeit statt. Sie dienen dazu, das soziale Miteinander zu fördern und einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.

Es besteht jedoch kein Anspruch auf Sonderurlaub oder Freistellung von der Arbeit. Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre ehrenamtliche Tätigkeit gut mit Ihrer Arbeit und Ihrem privaten Leben vereinbaren können.

Prinzipiell können Arbeitgeber ihren Angestellten jedoch auch für die Ausübung eines privaten Ehrenamtes Sonderurlaub gewähren. Arbeitnehmer sind hier jedoch auf die Kulanz ihres Arbeitgebers angewiesen.

Öffentliche Ehrenämter: Dienst am Gemeinwohl mit Freistellungsrecht

Öffentliche Ehrenämter dienen, wie der Name bereits vermuten lässt, dem öffentlichen Interesse. Sie erfordern oft eine höhere zeitliche Verfügbarkeit und Flexibilität.

Arbeitnehmer, die ein öffentliches Ehrenamt ausüben, haben in vielen Fällen einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Hierzu gehören zum Beispiel Ehrenämter im Brand- und Katastrophenschutz oder in der Kinder- und Jugendarbeit.

Zu den öffentlichen Ehrenämtern zählen darüber hinaus das Schöffenamt und die Gremien der Sozialversicherung.

Freiwillige Feuerwehr

Die Freiwillige Feuerwehr spielt eine zentrale Rolle im Bereich des Katastrophenschutzes und der allgemeinen Sicherheit. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind oft berufstätig und übernehmen diese verantwortungsvolle Tätigkeit in ihrer Freizeit.

In Notfällen müssen sie jedoch sofort einsatzbereit sein und ihre reguläre Arbeit unterbrechen können. Aus diesem Grund sieht das Gesetz eine Freistellung von der Arbeit für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr vor.

Kommt es während der Arbeitszeit zu einem Einsatz, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Mitarbeiter für die Dauer des Einsatzes freizustellen.

Dies gilt auch für Weiterbildungen. In den meisten Bundesländern wird das Gehalt während der Freistellung weitergezahlt. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, sich die Kosten anschließend vom Land erstatten zu lassen.

Technisches Hilfswerk

Die Helferinnen und Helfer des THW sind größtenteils ehrenamtlich tätig und leisten einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit und zum Schutz der Bevölkerung. Für die ehrenamtliche Arbeit beim THW gibt es sogar ein eigenes Gesetz, das THW-Gesetz, welches die Freistellung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer regelt.

In Notfalleinsätzen sowie für Aus- und Weiterbildungen müssen die Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freistellen. Dies ermöglicht es den THW-Helferinnen und -Helfern, ihre wichtige Arbeit zum Wohl der Allgemeinheit auszuführen, ohne Nachteile im Beruf befürchten zu müssen.

Kinder- und Jugendarbeit

Die ehrenamtliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wird in Deutschland als besonders wichtig und förderungswürdig angesehen. Daher haben Ehrenamtliche in diesem Bereich ebenfalls einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit.

Je nach Bundesland gelten hier unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Anzahl der freizugebenden Tage und der Bezahlung des Sonderurlaubs. In der Regel erfolgt die Freistellung hier jedoch unbezahlt. In vielen Fällen wird der Verdienstausfall jedoch zumindest teilweise durch Fördermittel der Länder ausgeglichen.

Fazit: Vereinbarkeit von Ehrenamt und Berufstätigkeit

Die Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf erfordert gute Planung und offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber. Jeder Ehrenamtliche sollte sich der Auswirkungen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit auf seine Arbeitsleistung bewusst sein und entsprechend planen.

Trotz der Herausforderungen, die das Ehrenamt mit sich bringt, leisten ehrenamtlich Engagierte einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesellschaft und tragen zu einem funktionierenden Gemeinwesen bei.