Für Auszubildende kann der Einstieg in das Berufsleben mit einer Vielzahl von Herausforderungen verbunden sein. Neben dem Erlernen neuer Fähigkeiten und der Bewältigung des Berufsalltags, werden Auszubildende häufig schon früh mit Überstunden konfrontiert. Ob Azubis zu Überstunden verpflichtet sind, wie sie zu bezahlen sind und was es mit der Höchstarbeitszeit auf sich hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste zu Überstunden in der Ausbildung

Sofern es keine Betriebsvereinbarung und keinen Tarifvertrag gibt, der eine anderslautende Vereinbarung enthält, sind Auszubildende grundsätzlich nicht zur Leistung von Überstunden verpflichtet. Lediglich in besonderen Notsituationen können Auszubildende auch ohne gesonderte Regelung zu Überstunden verpflichtet werden.

Auszubildende sind nicht zu Überstunden verpflichtet

Auszubildende sind prinzipiell nicht dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten. Die Ausbildung dient schließlich in erster Linie dazu, einen Beruf zu erlernen und die im Ausbildungsvertrag vereinbarten täglichen und wöchentlichen Ausbildungszeiten sollten für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte in jedem Fall ausreichen.

Gibt es keine gesonderte vertragliche Vereinbarung zwischen Azubi und Ausbildungsbetrieb, können Auszubildende rein rechtlich nicht zur Leistung von Überstunden verpflichtet werden.

Ausnahmen können jedoch dann bestehen, wenn ein für den Auszubildenden gültiger Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zusätzliche Überstundenregelungen beinhalten. In diesem Fall kann auch für Azubis die Pflicht bestehen, auf Anordnung des Arbeitgebers Überstunden zu leisten.

Zu beachten ist jedoch, dass die zulässigen Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden dürfen. Dies führt dazu, dass insbesondere minderjährige Auszubildende kaum zu Überstunden verpflichtet werden können – auch dann, wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarungen eine Überstundenregelung enthalten.

Freiwillige Überstunden sind prinzipiell erlaubt

Gibt es keinen Tarifvertrag und keine Betriebsvereinbarung, welche einen Auszubildenden zu Überstunden verpflichten könnte, so steht es ihm dennoch frei, freiwillige Überstunden zu leisten.

Zu beachten ist jedoch, dass die zulässigen Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden dürfen. Darüber hinaus sind die Überstunden zu vergüten oder es muss ein entsprechender Freizeitausgleich geschaffen werden.

Höchstarbeitszeit darf nicht überschritten werden

Auch wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen Überstunden bei Azubis grundsätzlich erlauben können, so sind die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten in jedem Fall einzuhalten. Die gesetzlich festgelegten Arbeitszeiten pro Tag und Woche dürfen auch bei Überstunden prinzipiell nicht überschritten werden.

Überstunden bei Azubis unter 18 Jahren

Bei minderjährigen Auszubildenden findet das Jugendarbeitsschutzgesetz Anwendung. Sie dürfen täglich nicht mehr als 8 Stunden und wöchentlich nicht mehr als 40 Stunden arbeiten.

Darüber hinaus gilt für Azubis unter 18 Jahren, dass nur an 5 Werktagen pro Woche gearbeitet werden darf. Reduziert sich die Arbeitszeit an einzelnen Werktagen auf weniger als 8 Stunden, so kann die Arbeitszeit an den anderen Werktagen auf bis zu 8,5 Stunden erhöht werden. So wäre es beispielsweise möglich, an 4 Werktagen jeweils 8,5 Stunden und an einem Werktag nur 6 Stunden zu arbeiten.

Eine Ausnahme kann dann gelten, wenn dem Auszubildenden im Rahmen eines werktätigen Feiertags ein Brückentag gewährt wird. Um diesen freien Tag auszugleichen, kann die tägliche Arbeitszeit in den 5 Wochen um den Feiertag herum auf 8,5 Stunden erhöht werden. Natürlich jedoch nur so lange, bis der freie Tag ausgeglichen ist.

Überstunden bei Azubis über 18 Jahren

Für erwachsene Auszubildende gibt das Arbeitszeitgesetz die täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeiten vor. Für sie gelten grundsätzlich dieselben Regelungen, wie für gewöhnliche Beschäftigte. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei 8 Stunden nicht überschreiten. Bei einer 6-Tage-Woche beträgt die wöchentliche Höchstarbeitszeit 48 Stunden.

In Ausnahmefällen darf die tägliche Arbeitszeit bis zu 10 Stunden betragen. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden im Durchschnitt von sechs Monaten nicht überschritten wird. Der Arbeitgeber muss also einen entsprechenden Freizeitausgleich schaffen.

Meinung teilen und Geld verdienen

Als Mitglied in einem Umfrageportal haben Sie die Möglichkeit, mit der Teilnahme an einfachen Online-Umfragen bares Geld zu verdienen.

Teilen Sie Ihre Meinung, testen Sie Produkte oder bewerten Sie Werbeanzeigen.

Für jede erfolgreiche Teilnahme erhalten Sie eine Belohnung, welche Sie sich per Banküberweisung oder PayPal auszahlen lassen können.

Melden Sie sich jetzt kostenlos in einem der drei beliebtesten deutschsprachigen Umfrageportale an und nehmen Sie noch heute an Ihrer ersten Umfrage teil:

LogosBeschreibungBewertungButtons
loopsterpanel✓ Auszahlung ab 10€
✓ Moderne Plattform
✓ PayPal & Gutscheine
star full star full star full star full star full
euro full euro full euro full euro full euro full
Zur Anmeldung

Mehr erfahren
lifepoints✓ Schnelle Auszahlung
✓ Produkte testen
✓ 5 Millionen Mitglieder
star full star full star full star full star full
euro full euro full euro full euro full euro full
Zur Anmeldung

Mehr erfahren
PineconeResearch logo ✓ 3 Euro pro Umfrage
✓ Schnelle Auszahlung
✓ +1.000 Bewertungen
star full star full star full star full star half
euro full euro full euro full euro full euro full
Zur Anmeldung

Mehr erfahren

Auch Überstunden müssen dem Ausbildungszweck dienen

Leisten Auszubildende Überstunden, so muss die Tätigkeit dennoch dem Ausbildungszweck dienen. Auch bei Überstunden ist demnach die Beschäftigung mit ausbildungsfremden Tätigkeiten nicht zulässig. Daher muss auch im Falle von Überstunden ein Ausbilder oder ein Ausbildungsbeauftragter anwesend sein.

Überstunden als Azubi verweigern

Wird ein Auszubildender unberechtigterweise zu Überstunden verpflichtet, kann er diese verweigern. Abmahnungen oder Kündigungen, die sich auf die Verweigerung ungerechtfertigter Überstunden beziehen, sind grundsätzlich unwirksam.

Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und auf die gültigen Regeln in Bezug auf die Anordnung von Überstunden bei Auszubildenden hinzuweisen.

Ausnahmen in Notsituationen

In besonderen Notsituationen können Auszubildende auch dann zu Überstunden verpflichtet werden, wenn es keine vertragliche Vereinbarungen für die Leistung von Überstunden gibt.

Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es im Betrieb einen Flut- oder Sturmschaden gibt oder ein besonders hoher Krankenstand herrscht, der für den Arbeitgeber nicht anders zu kompensieren ist.

Minderjährige Auszubildende können auch in Notsituationen nur dann zu Überstunden verpflichtet werden, wenn nicht genügend volljährige Beschäftigte oder Auszubildende zur Verfügung stehen, um die Zusatzarbeit aufzufangen.

Eine Notsituation liegt nicht vor, wenn es einen besonders dringenden Auftrag zu erledigen gilt oder das Unternehmen unter einer generellen Personalknappheit leidet. Lediglich unvorhersehbare und unverschuldete Notsituationen rechtfertigen die Anordnung von Überstunden.

Überstunden müssen bezahlt werden

Leistet ein Auszubildender Überstunden, so sind diese zu vergüten oder es ist ein entsprechender Freizeitausgleich zu gewähren. § 262 BGB lässt Ausbildungsbetrieben die Wahl, für welche der beiden Möglichkeiten sie sich entscheiden.

Die Höhe der Vergütung orientiert sich an der Ausbildungsvergütung und dem daraus resultierenden Stundenlohn. Gilt ein Mehrarbeitszuschlag, der in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vereinbart wurde, so ist dieser auch Auszubildenden für geleistete Überstunden zu zahlen. Überstunden müssen selbstverständlich auch dann vergütet werden, wenn ihre Anordnung unzulässig war.