Die Geburt eines Kindes ist ein ganz besonderes Ereignis für die Eltern und die gesamte Familie. Mütter genießen im Rahmen des Mutterschutzgesetzes Sonderrechte, aus denen auch ein Anspruch auf Sonderurlaub nach der Geburt hervorgeht. Und auch Väter haben in den meisten Fällen einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub bei der Geburt ihres Kindes. Welche Ausnahmen jedoch zu beachten sind und was beispielsweise für Großeltern gilt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Mütter haben im Rahmen des Mutterschutzgesetzes Anspruch auf acht Wochen Sonderurlaub nach der Geburt – bei voller Bezahlung. Vätern steht hingegen lediglich ein Sonderurlaubstag zu, sofern ihr Arbeits- oder Tarifvertrag keine gesonderten Regelungen vorsieht. Ab 2024 könnten Vätern bis zu 14 Urlaubstage zustehen – dies sieht eine EU-Vereinbarkeitsrichtlinie vor.

Gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub bei Geburt

Das Mutterschutzgesetz legt unter anderem fest, dass Frauen vor und nach der Entbindung ihres Kindes für einen bestimmten Zeitraum nicht arbeiten dürfen. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Mutterschutzfrist. Dieser Zeitraum beginnt in der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt.

Frauen erhalten demnach bei der Geburt ihres Kindes einen „Sonderurlaub“ von üblicherweise acht Wochen. Während dieser Zeit erhalten Arbeitnehmerinnen ihr gewohntes Nettogehalt. Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen zahlt die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld, welches durch den Arbeitgeber so weit aufgestockt wird, dass der gewohnte Nettolohn erreicht wird.

Sonderurlaub bei Geburt auch für Väter

Doch nicht nur Mütter, sondern auch Väter haben einen rechtlichen Anspruch auf Sonderurlaub bei der Geburt ihres Kindes. Dieser Anspruch liegt in  § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches begründet. Hier ist jedoch nicht geregelt, wie viele Sonderurlaubstage Vätern bei einer Geburt zustehen. Für gewöhnlich wird Vätern lediglich ein einziger Tag Sonderurlaub zugesprochen

Laut eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Januar 2021 steht Vätern jedoch nur dann Sonderurlaub zu, wenn sie mit der Mutter des gemeinsamen Kindes verheiratet sind. Besteht hingegen lediglich eine eheähnliche Gemeinschaft, hat der Vater keinen rechtlichen Anspruch auf Sonderurlaub.

Es sollte jedoch beachtet werden, dass viele Arbeitgeber in bestimmten Situationen Sonderurlaub unabhängig vom rechtlichen Anspruch gewähren. Dies gilt beispielsweise auch für Hochzeiten und Todesfälle.

Zusätzliche Regelungen in Arbeits- und Tarifverträgen

Neben den gesetzlichen Regelungen können in Arbeits- und Tarifverträgen zusätzliche Regelungen zum Sonderurlaub bei Geburt festgelegt werden. Diese können beispielsweise längere Sonderurlaubszeiten oder weitere finanzielle Unterstützungen für die Eltern vorsehen.

Arbeitnehmer sollten daher ihre Arbeitsverträge und Tarifverträge sorgfältig prüfen, um mögliche zusätzliche Ansprüche zu klären. In vielen Fällen profitieren gerade Väter von zusätzlichen Regelungen, die ihnen einen Anspruch auf Sonderurlaub bei Geburt ihres Kindes zusichern.

Doch selbst wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht und auch Arbeits- und Tarifverträge keine entsprechenden Regelungen beinhalten, zeigen sich viele Arbeitgeber familienfreundlich und gewähren dennoch ein oder zwei Tage bezahlten Sonderurlaub. Werdende Väter sollten frühzeitig das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber oder Vorgesetzten suchen und aktiv nach einer Möglichkeit auf Sonderurlaub fragen.

Bis zu 14 Tage Sonderurlaub für Väter ab 2024

Die Wichtigkeit und Bedeutung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird immer stärker diskutiert und auch die Politik hat sich der Sache bereits angenommen. So sieht eine EU-Vereinbarkeitsrichtlinie aus dem Jahr 2019 vor, Vätern zehn Tage Sonderurlaub bei der Geburt ihres Kindes zu gewähren.

Diese Richtlinie hätte bereits seit August 2022 in jedem Mitgliedsstaat umgesetzt werden sollen. Doch bislang hat man in Deutschland kein entsprechendes Gesetz erlassen. Es ist jedoch geplant, die Richtlinie im Jahr 2024 umzusetzen und Vätern nicht nur 10, sondern sogar 14 Tage Sonderurlaub zu gewähren.

Was gilt für werdende Großeltern?

Werdende Großeltern haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub bei der Geburt ihres Enkelkindes. Allerdings können auch sie unter Umständen und in Absprache mit ihrem Arbeitgeber Sonderurlaub nehmen, um ihre Tochter oder ihren Sohn bei der Geburt des Enkelkindes zu unterstützen und für die Familie da zu sein. Hierbei handelt es sich jedoch in der Regel um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.