Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine der schmerzhaftesten Erfahrungen im Leben eines jeden Menschen. So ist es nur verständlich, dass Arbeitnehmer kurz nach dem Tod eines nahen Verwandten oftmals nicht in der Lage sind, wie gewohnt ihrer Arbeit nachzugehen. Wie viele Tage Sonderurlaub Arbeitnehmern bei einem Sterbefall in der Familie zustehen, warum der Verwandtschaftsgrad entscheidend ist und was das Bürgerliche Gesetzbuch festlegt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall besteht nur bei Verwandten 1. Grades. Jedoch enthalten viele Arbeits- und Tarifverträge Sonderregelungen, die Arbeitnehmern auch im Sterbefall weiter entfernter Verwandte Sonderurlaub zusprechen.

Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall

Arbeitnehmer haben im Falle des Todes eines nahen Angehörigen einen rechtlichen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Grundlage hierfür bildet § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Dieser regelt die vorübergehende bezahlte Freistellung von Arbeitnehmern aus Gründen, auf die sie keinen Einfluss haben. Hierzu zählen nicht nur Todesfälle und Beerdigungen, sondern auch Hochzeiten, die Geburt des eigenen Kindes, sowie Arztbesuche und Vorstellungsgespräche.

Nicht selten enthalten jedoch auch Arbeits- und Tarifverträge Klauseln, welche die Freistellung des Arbeitnehmers im Todesfall eines Angehörigen regeln.

Es ist daher ratsam, zunächst die entsprechenden Dokumente auf derartige Vereinbarungen hin zu untersuchen. In den meisten Fällen wird hier genau definiert, unter welchen Umständen und für welchen Zeitraum die Freistellung zu erfolgen hat.

Entscheidend ist in jedem Fall der Verwandtschaftsgrad zwischen dem Arbeitnehmer und dem Verstorbenen. In Arbeits- und Tarifverträgen ist meist klar geregelt, bei welchem Verwandtschaftsgrad ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht. Auch wenn § 616 BGB Anwendung findet, ist der Verwandtschaftsgrad ausschlaggebend für den Anspruch des Arbeitnehmers.

Gesetzliche Grundlage nach § 616 BGB

Enthält Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag keine Regelung hinsichtlich des Sonderurlaubs im Sterbefall, so können Sie sich auf den bereits genannten § 616 des BGB berufen.

Beachten Sie jedoch, dass es Arbeitgebern möglich ist, den Anspruch auf Sonderurlaub im Arbeitsvertrag eigenständig festzulegen.

So ist es grundsätzlich möglich, den Anspruch auf Sonderurlaub in bestimmten Fällen explizit auszuschließen.

Auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können Klauseln enthalten, die den Sonderurlaubsanspruch abändern oder sogar gänzlich ausschließen. Es ist jedoch eher unüblich, speziell die Freistellung im Todesfall arbeitsvertraglich auszuschließen.

Der § 616 des BGB findet grundsätzlich bei allen Arbeitsverhältnissen Anwendung. Hierbei wird nicht zwischen Voll- oder Teilzeitstellen, befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnissen unterschieden.

Auch für kurzfristige Aushilfskräfte, geringfügig Beschäftigte oder Arbeitnehmer in der Probezeit gilt § 616 des BGB. Wie bereits erwähnt, kann der Anspruch auf eine vorübergehende bezahlte Freistellung jedoch in Arbeits- und Tarifverträgen eingeschränkt werden.

Dauer des Sonderurlaubs im Todesfall

Enthält Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung Regelungen zum Sonderurlaub im Todesfall, so ist hier für gewöhnlich genau festgelegt, wie viele freie Tage Ihnen als Arbeitnehmer in Form von Sonderurlaub zustehen.

Gibt es keine konkrete Angabe hinsichtlich der Dauer der Freistellung, so liegt die Dauer im Ermessen Ihres Arbeitgebers. Es empfiehlt sich daher, die Zahl der Sonderurlaubstage zu erfragen und sich diese schriftlich bestätigen zu lassen.

Existiert jedoch keine entsprechende Regelung und es findet § 616 BGB Anwendung, so gibt es keine klar definierte Anzahl an Sonderurlaubstagen. In § 616 BGB heißt es lediglich: „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“.

In erster Linie hängt die Dauer des Sonderurlaubs vom Verwandtschaftsgrad ab. So werden Arbeitnehmern im Todesfall eines nahen Angehörigen bis zu drei Sonderurlaubstage zugesprochen. Bei anderen Angehörigen werden meist ein bis zwei Tage Sonderurlaub gewährt.

Verwandtschaftsgrad ist entscheidend

Ein rechtlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung im Rahmen eines Todesfalls besteht in der Regel nur bei Todesfällen von Verwandten 1. Grades.

In einigen Fällen kann der Anspruch auch auf Verwandte 2. Grades ausgeweitet werden – hier ist jedoch die Kulanz des Arbeitgebers gefragt, sofern es keine anderslautende Vereinbarung gibt.

Es sollte beachtet werden, dass der Sonderurlaub grundsätzlich immer durch den Arbeitgeber verlängert werden kann. Auch ist es Arbeitgebern möglich, Sonderurlaub zu gewähren, obwohl kein rechtlicher Anspruch besteht. Es empfiehlt sich daher, zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen.

1. Ehepartner

Auch wenn durch eine Eheschließung rechtlich keine Verwandtschaft entsteht, werden Sie in puncto Sonderurlaub wie Verwandte 1. Grades behandelt. Im Todesfall stehen Arbeitnehmern drei Tage Sonderurlaub zu.

2. Eltern

Mutter und Vater zählen selbstredend zu den Verwandten 1. Grades, wodurch sich im Sterbefall ein Anspruch auf bezahlte Freistellung ergibt. Im Regelfall werden drei Tage Sonderurlaub gewährt.

3. Kinder

Auch die eigenen Kinder sind Verwandte 1. Grades, sodass auch im Falle des Todes des eigenen Kindes ein rechtlicher Anspruch auf Sonderurlaub besteht. Genau wie im Todesfall der eigenen Eltern werden für gewöhnlich drei Tage Sonderurlaub gewährt.

4. Stiefeltern

Beim Tod des Stiefvaters oder der Stiefmutter besteht kein rechtlicher Anspruch auf Sonderurlaub. Sie sind als Arbeitnehmer auf die Kulanz Ihres Arbeitgebers angewiesen.

5. Geschwister

Obwohl Brüder und Schwestern Verwandte 2. Grades sind, zählen sie zum engsten Familienkreis. Aus diesem Grund wird auch im Todesfall von Bruder oder Schwester meist Sonderurlaub von bis zu drei Tagen gewährt.

6. Großeltern

Bei den eigenen Großeltern handelt es sich ebenfalls um Verwandte 2. Grades. Anders als bei Geschwistern besteht hier jedoch kein rechtlicher Anspruch auf Sonderurlaub. Erfahrungsgemäß zeigen sich die meisten Arbeitgeber jedoch verständnisvoll und gewähren auch im Todesfall von Oma oder Opa ein bis zwei Tage Sonderurlaub.

7. Onkel und Tante

Onkel und Tanten sind Verwandte 3. Grades, sodass auch hier kein rechtlicher Anspruch auf Freistellung im Sterbefall besteht. Ähnlich wie bei den Großeltern zeigen sich auch hier die meisten Arbeitgeber kulant und gewähren für gewöhnlich zumindest einen Tag Sonderurlaub, um der Beerdigung beizuwohnen.

8. Schwiegereltern

Da es sich bei den Schwiegereltern lediglich um entfernte Verwandte handelt, besteht kein rechtlicher Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall von Schwiegermutter oder Schwiegervater. Auch hier sind Sie auf die Kulanz Ihres Arbeitgebers angewiesen.

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Sonderurlaub muss beantragt werden

Tritt ein Todesfall auf, in dessen Folge Sie Sonderurlaub nehmen möchten, sollten Sie Ihren Arbeitgeber zeitnah informieren und einen Antrag auf Sonderurlaub stellen.

Auch wenn ein rechtlicher Anspruch auf Freistellung besteht und Sie nicht auf eine Genehmigung des Antrags angewiesen sind, sollten Sie diesen dennoch wie einen regulären Urlaubsantrag einreichen.

Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Urlaubsanspruch genau begründen und darauf hinweisen, dass es sich um einen Todesfall im engsten Familienkreis handelt.

Da Sie als Arbeitnehmer in der Nachweispflicht sind, sollten Sie auch den Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen klar kommunizieren.

Verlangt Ihr Arbeitgeber einen Nachweis über den Todesfall, so muss im Zweifelsfall die Sterbeurkunde vorgelegt werden.

Auch kann ein Nachweis über das genaue Datum der Beisetzung verlangt werden, sofern für diesen Termin eine Freistellung beantragt wurde. Hierfür kann beispielsweise die Traueranzeige oder eine Erklärung des beauftragten Beerdigungsinstituts vorgelegt werden.

Es empfiehlt sich, den Trauerfall in einem persönlichen Gespräch zu kommunizieren. Oft fällt es in einem persönlichen Gespräch leichter, die eigenen Wünsche und Sorgen zu schildern. Auf diese Weise können Sie die Dauer des Sonderurlaubs besprechen und bei Bedarf auch häufig eine längere Freistellung erwirken, als sie Ihnen vielleicht rechtlich zustehen würde.

Sonderurlaub im Todesfall beantragen Muster

Für die Beantragung des Sonderurlaubs können Sie folgenden Mustertext verwenden. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um bloße Formulierungsvorschläge handelt, die stets im Einzelfall zu prüfen sind.

Muster GmbH
Die Geschäftsleitung
Musterweg 12
12345, Musterstadt

Antrag auf Sonderurlaub wegen eines Todesfalls
Sehr geehrte Damen und Herren,

am [DATUM] ist mein/e [VERWANDTE/R] verstorben. Die Beisetzung wird am [DATUM] in [ORT] stattfinden

Es ist mir leider nicht möglich, am Tag der Beisetzung zur Arbeit zu erscheinen. Ich bitte Sie vor diesem Hintergrund um einen Tag bezahlten Sonderurlaub gemäß § 616 des Bür­ger­li­chen Ge­setz­buches.

Für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung in dieser schwierigen Zeit wäre ich Ihnen sehr dankbar. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, falls Sie weitere Informationen benötigen oder eine Vertretungsregelung für den genannten Zeitraum besprechen möchten.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

Krankschreibung nach Todesfall

In vielen Fällen reichen einige Tage Sonderurlaub nicht aus, um den Todesfall eines nahen Angehörigen so weit zu verarbeiten, dass eine Rückkehr in den Berufsalltag möglich erscheint.

Ist die psychische Belastung infolge des Sterbefalls so hoch, dass Sie mehr Zeit benötigen, als Ihnen von Ihrem Arbeitgeber zugesprochen wird, kann im letzten Schritt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Ihrem Arzt erwirkt werden.

Es empfiehlt sich jedoch, eine solche Arbeitsunfähigkeit bereits vorher oder spätestens mit dem Einreichen der Krankmeldung offen mit Ihrem Arbeitgeber zu kommunizieren.

Wann verfällt Sonderurlaub im Todesfall?

Grundsätzlich wird Sonderurlaub nur während und für die Dauer des Ereignisses gewährt, welches den Arbeitnehmer an der Ausübung seiner Arbeit hindert.

Das bedeutet, dass Arbeitnehmer nur bedingt selbst entscheiden können, wann sie einen freien Tag nehmen möchten. Die Freistellung erfolgt , je nach Verwandtschaftsverhältnis, unmittelbar nach dem Todesfall und/oder für den Tag der Beisetzung.