Obwohl auch für Minijobber eine allgemeine Krankenversicherungspflicht gilt, geht ein Minijob grundsätzlich nicht mit einer Krankenversicherung einher. Das bedeutet, dass allein durch die Ausübung eines Minijobs keine Krankenversicherung besteht. Minijobber sind daher verpflichtet, sich anderweitig krankenzuversichern. In vielen Fällen sind geringfügig Beschäftigte jedoch bereits unabhängig von ihrem Minijob gesetzlich krankenversichert. Wann eine zusätzliche Krankenversicherung notwendig ist, wann eine Versicherung im Rahmen der Familienversicherung besteht und was für Studenten gilt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Geringfügig Beschäftigte sind nicht über ihren Minijob krankenversichert. Da es sich bei einem Minijob um eine sozialversicherungsfreie Tätigkeit handelt, leistet der Beschäftigte keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Bin ich im Minijob automatisch krankenversichert?

Ein Minijob geht grundsätzlich nicht mit einer Krankenversicherung einher. Wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt, der ist nicht über seinen Arbeitgeber krankenversichert.

Der Arbeitgeber zahlt zwar einen Pauschalbetrag zur Krankenversicherung, jedoch handelt es sich hierbei lediglich um einen sogenannten Solidarbeitrag.

Sie als Minijobber selbst zahlen keine Beiträge zur Krankenversicherung, sodass kein eigener Krankenversicherungsschutz entsteht.

Als Minijobber müssen Sie daher in jedem Fall anderweitig krankenversichert sein, denn in Deutschland besteht eine allgemeine Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung.

Die meisten Arbeitnehmer im Minijob sind jedoch ohnehin bereits krankenversichert.

Der Versicherungsschutz entsteht jedoch nicht über die Tätigkeit im Minijob, sondern beispielsweise im Rahmen einer Familienversicherung oder durch die Hauptbeschäftigung des Arbeitnehmers.

Besteht jedoch kein eigener Versicherungsschutz, weil der Minijob die einzige berufliche Tätigkeit des Beschäftigten ist, so ist unter Umständen eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung erforderlich.

Diese Optionen zur Krankenversicherung haben Minijobber

Wie bereits erwähnt, sind die meisten Minijobber ohnehin bereits anderweitig krankenversichert, sodass keine Notwendigkeit besteht, eine zusätzliche Krankenversicherung abzuschließen.

Grundsätzlich stehen geringfügig Beschäftigten die folgenden Möglichkeiten bezüglich einer Krankenversicherung im Minijob zur Verfügung.

1. Krankenversicherung über die Hauptbeschäftigung

Viele geringfügig Beschäftigte üben ihren Minijob zusätzlich zu ihrem Hauptjob aus.

Handelt es sich bei diesem Hauptberuf um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, so gilt, dass der Beschäftigte bereits über seinen Hauptjob krankenversichert ist.

In diesem Fall ist es nicht notwendig, eine zusätzliche Krankenversicherung für den Minijob abzuschließen. Dem Minijobber entstehen keine weiteren Kosten und es müssen im Rahmen des Minijobs keine eigenen Beiträge in die Krankenversicherung eingezahlt werden.

2. Krankenversicherung im Rahmen einer Familienversicherung

Doch auch wenn der Minijob die einzige berufliche Tätigkeit des Beschäftigten ist, ergibt sich hieraus nicht zwingend die Notwendigkeit, eine eigene Krankenversicherung abzuschließen.

So besteht die Möglichkeit, in der sogenannten Familienversicherung beitragsfrei über ein Familienmitglied versichert zu werden. Auch in diesem Fall entstehen dem Minijobber keine zusätzlichen Kosten.

Eine Familienversicherung im Rahmen eines Minijobs ist über die Eltern sowie den Ehe- oder Lebenspartner möglich. Sofern die Familienversicherung noch nicht besteht, kann diese über das Versicherungsunternehmen des bereits Versicherten Familienmitglieds beantragt werden.

3. Krankenversicherung über das Jobcenter

Wird der Minijob ausgeübt, während der Beschäftigte Versicherungs- oder Sozialleistungen wie Arbeitslosen- oder Bürgergeld bezieht, so werden die Beiträge zur Krankenversicherung vom Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit übernommen.

Auch in diesem Fall muss der Minijobber keine zusätzliche Krankenversicherung abschließen. Es fallen keine weiteren Kosten an.

4. Krankenversicherung im Minijob für Studenten

Studenten, die einen Minijob ausüben, haben prinzipiell zwei verschiedene Möglichkeiten in puncto Krankenversicherung.

Für Studenten im Alter von bis zu 25 Jahren kann eine kostenlose Familienversicherung über die Eltern erfolgen.

Darüber hinaus ist bis zum Ablauf des Semesters, in welchem das 30. Lebensjahr vollendet wird, eine Versicherung in der studentischen Krankenversicherung möglich.

Die Versicherungsbeiträge in der studentischen Krankenversicherung sind deutlich vergünstigt und betragen derzeit nur rund 120 Euro pro Monat (Stand 2024).

5. Freiwillige gesetzliche oder privat Krankenversicherung

Steht dem Minijobber keine der genannten Versicherungsmöglichkeiten zur Verfügung, kann die Versicherung auch erfolgen, indem der Beschäftigte freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung wird.

Das Wort „freiwillig“ ist hier irreführend, da die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung verpflichtend ist und somit keinesfalls freiwillig erfolgt. Freiwillig gewählt werden kann lediglich, ob die Versicherung über die gesetzliche oder eine private Krankenversicherung erfolgt.

Eine freiwillige Krankenversicherung im Minijob ist meist die schlechteste Wahl, da der Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung in voller Höhe vom Minijobber getragen werden muss. Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht an den Versicherungsbeiträgen des Minijobbers.

Die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt anhand eines festgelegten Mindesteinkommens in Höhe von monatlich 1.178,33 Euro (Stand 2024) – auch dann, wenn der eigentliche Verdienst geringer ausfällt.

Wer sich also freiwillig im Minijob krankenversichern lässt, dessen Versicherungsbeitrag wird anhand eines fiktiven monatlichen Einkommens von 1.178,33 Euro berechnet, obwohl das tatsächliche Einkommen im Minijob höchstens 538 pro Monat betragen kann (Stand 2024).

Was kostet eine Krankenversicherung im Minijob?

Sofern bereits ein anderweitiger Versicherungsschutz besteht, beispielsweise über einen sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf oder im Rahmen einer Familienversicherung, entstehen dem Minijobber keine zusätzlichen Kosten für die Krankenversicherung.

Lediglich der Arbeitgeber leistet einen pauschalen Krankenversicherungsbeitrag.

Sollte kein Krankenversicherungsschutz bestehen, sodass sich der Minijobber selbst versichern muss, können die Kosten stark variieren. Entscheidend ist letztendlich, ob die Wahl auf eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder auf eine private Krankenversicherung fällt.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden anhand des Einkommens berechnet. Die Mindestbemessungsgrundlage, anhand welcher der Beitrag berechnet wird, beträgt 1.178,22 Euro (Stand 2024).

Das bedeutet, dass, auch wenn das Gesamteinkommen unterhalb der Minijob-Verdienstgrenze liegt, dennoch ein fiktives Einkommen von 1.178,22 Euro zur Beitragsberechnung angesetzt wird.

In diesem Fall beträgt der Krankenversicherungsbeitrag, je nach Zusatzbeitrag der Krankenkasse, rund 175 Euro pro Monat.

Eine private Krankenversicherung hingegen kostet meist deutlich mehr. Die günstigsten Tarife für junge Minijobber betragen mindestens 250 Euro im Monat.

Je nach Alter des Beschäftigten können die Beiträge jedoch höher ausfallen und die Einkünfte aus dem Minijob mitunter weit übersteigen.

Im Krankheitsfall besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung

Unabhängig von der Art der Krankenversicherung besteht auch im Minijob ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Sofern ein Minijobber arbeitsunfähig erkrankt, hat er einen Anspruch auf die Fortzahlung seines vereinbarten Gehalts. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob der Minijob zusätzlich zu einem Hauptberuf ausgeübt wird, oder der Minijobber familienversichert ist.

Die Höhe der Entgeltfortzahlung richtet sich nach dem regulären Verdienst des Minijobbers. Es besteht ein Anspruch auf die Zahlung des Entgelts, welches er verdient hätte, wenn er nicht erkrankt wäre.

Zu beachten ist jedoch, dass der Anspruch auf Lohnfortzahlung erst nach einer Betriebszugehörigkeit von vier Wochen besteht. Erkrankt der Minijobber während der ersten vier Wochen des Beschäftigungsverhältnisses, hat er keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit.

Kein Anspruch auf Krankengeld im Minijob

Anders als bei einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit haben Minijobber jedoch keinen Anspruch auf Krankengeld.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen an, erlischt der Anspruch auf Lohnfortzahlung und weder Krankenkasse noch Arbeitgeber sind zur Leistung weiterer Zahlungen verpflichtet.

Da im Rahmen des Minijobs keine Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden, können entsprechend auch keine Leistungen aus dieser Versicherung abgerufen werden.