Nicht selten laden Unternehmen im Rahmen des Bewerbungsprozesses zum Probearbeiten ein. Wie lange das Probearbeiten höchstens dauern darf, ist dabei gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Dennoch gibt es einige Einschränkungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten, damit es nicht ungewollt zu einem stillschweigenden Arbeitsverhältnis kommt. Welche Regeln zu befolgen sind und wie lange Probearbeit im Normalfall höchstens dauern sollte, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Während ein Einfühlungsverhältnis nur einige Stunden bis wenige Tage, höchstens jedoch eine Woche dauern sollte, kann eine Probearbeit prinzipiell durchaus über einen längeren Zeitraum erfolgen. Entscheidend ist, dass der Bewerber für seine Tätigkeiten im Rahmen der Probearbeit entlohnt wird.

Verwechslungsgefahr: Probearbeit und Einfühlungsverhältnis

Bevor wir uns der Frage widmen, wie lange Probearbeit höchstens dauern darf, müssen wir uns zunächst mit der Begrifflichkeit Probearbeit an sich auseinandersetzen. Denn häufig findet eine Verwechslung oder Vermischung der Begriffe Probearbeit und Einfühlungsverhältnis statt.

Bei einem Einfühlungsverhältnis handelt es sich lediglich um ein unverbindliches Kennenlernen zwischen Bewerber und potenziellen Arbeitgeber. Dieses dient dazu, dem Bewerber Einblicke in das Unternehmen und dessen Arbeitsabläufe zu gewähren. Auch wenn es nicht primär dazu dient, den Bewerber für die Dauer der Einführung als Arbeitskraft einzusetzen, kann dieser durchaus kleinere Arbeitsaufträge ausführen.

In erster Linie geht es jedoch darum, dem Bewerber das Unternehmen und die anderen Beschäftigten vorzustellen. Kleinere Arbeitsproben sind zwar erlaubt, doch soll der Bewerber hauptsächlich zuschauen und sich mit den Abläufen vor Ort vertraut machen.

Beim Probearbeiten hingegen wird der Bewerber für eine bestimmte Zeit als vollwertige Arbeitskraft eingesetzt, um seine Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Da es sich hierbei um ein reguläres Arbeitsverhältnis handelt, sollten dessen Rahmenbedingungen in jedem Fall schriftlich festgehalten werden. Darüber hinaus muss bei einem solchen Umfang das Probearbeiten bezahlt werden.

Zulässige Dauer der Probearbeit

Handelt es sich um eine Probearbeit im eigentlichen Sinne, während welcher der Bewerber eine Vergütung erhält, schließen Bewerber und Arbeitgeber im Regelfall einen befristeten Arbeitsvertrag.

Die Befristung erstreckt sich hierbei meist auf einige Tage oder wenige Wochen.  Der Arbeitsvertrag endet in diesem Fall automatisch zu einem vordefinierten Datum, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.

Prinzipiell sollte die Befristung für eine Probearbeit höchstens einige Wochen andauern. Andernfalls würde der Sinn dieses Ansatzes verfehlt. Schließlich handelt es sich bei einer Probearbeit nicht um eine Probezeit.

Zulässige Dauer des Einfühlungsverhältnisses

Nicht selten einigen sich Arbeitgeber und Bewerber statt eines klassischen Probearbeitens auf ein sogenanntes Einfühlungsverhältnis. Der Gesetzgeber gibt hier nicht genau vor, wie lange dieses höchstens dauern darf.

Allerdings geht die Rechtsprechung davon aus, dass ein solches Einfühlungsverhältnis in der Regel nur wenige Stunden bis einige Tage, höchstens jedoch eine Woche andauert.

Dauert das Einfühlungsverhältnis länger an, besteht für Arbeitgeber die Gefahr, dass stillschweigend ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde. In diesem Fall wäre der Bewerber auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag in einem rechtsgültigen Angestelltenverhältnis mit dem Arbeitgeber – inklusive aller Rechten und Pflichten.

Wie viele Stunden darf man an während der Probearbeit am Tag arbeiten?

Sowohl bei einem Probetag im Rahmen eines Einfühlungsverhältnisses als auch bei regulärer Probearbeit darf die Höchstarbeitszeit von acht Stunden pro Tag nicht überschritten werden.

Fazit:

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die zulässige Dauer einer Probearbeit in erster Linie davon abhängt, in welchem Umfang der Bewerber Tätigkeiten im Unternehmen ausführen soll.

Handelt es sich um ein unverbindliches Kennenlernen im Rahmen eines Einfühlungsverhältnisses, so sollte dieses nicht länger als einige Stunden oder wenige Tage, höchstens jedoch eine Woche dauern.

Wird zwischen Arbeitgeber und Bewerber hingegen ein Probearbeitsvertrag geschlossen, kann die Probearbeit prinzipiell deutlich länger andauern. Auch wenn eine Befristung von bis zu zwei Jahren grundsätzlich möglich ist, wäre einer derart lange Befristung äußerst ungewöhnlich.

In der Regel sollte eine Befristung für Probearbeit einige Tage bis höchstens wenige Wochen nicht überschreiten.