Hat ein Arbeitnehmer Überstunden aufgebaut und erkrankt für einen längeren Zeitraum, stellt sich die Frage, wie mit diesen Überstunden verfahren wird. Ob Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, bereits angesammelte Überstunden auch im Krankengeldbezug auszahlen zu lassen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Überstunden können grundsätzlich auch während des Krankengeldbezugs ausgezahlt werden, sofern seitens des Arbeitnehmers ein grundsätzlicher Anspruch auf die Vergütung von Überstunden besteht.

Der Einfluss von Überstunden auf das Krankengeld

Ist ein Arbeitnehmer aufgrund derselben Erkrankung länger als sechs Wochen krankgeschrieben, so erhält er Krankengeld. Bei der Berechnung des Krankengeldes, welches von der Krankenversicherung des Arbeitnehmers gezahlt wird, werden neben dem regulären Gehalt unter Umständen auch Überstundenzahlungen berücksichtigt.

Hat der Arbeitnehmer in der Vergangenheit regelmäßig Überstunden geleistet, so sind diese entsprechend zu berücksichtigen. Überstunden gelten dann als regelmäßig erbracht, wenn in den 3 Monaten beziehungsweise 13 Wochen vor Beginn der Erkrankung wenigstens eine volle Überstunde pro Monat geleistet wurde.

Überstunden auszahlen während Krankengeldbezug

Hat ein Arbeitnehmer vor seiner Erkrankung Überstunden geleistet, welche seinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wurden, können diese auch während des Krankengeldbezugs ausgezahlt werden.

Entscheidend ist jedoch, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf die Vergütung der Überstunden hat. Enthält der Arbeits- oder Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung eine Klausel, welche die Abgeltung von Überstunden durch zusätzliche Freizeit vorsieht, so kann entsprechend keine Auszahlung durch den Arbeitnehmer eingefordert werden.

Eine Ausnahme ergibt sich dann, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr in das Unternehmen zurückkehrt. In diesem Fall ist eine Abgeltung der Überstunden durch Freizeit nicht möglich, sodass eine Auszahlung erfolgen muss.

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