Es ist kein Geheimnis, dass Beschäftigte in Deutschland immer länger arbeiten. So stellt sich zunehmend die Frage, ob Arbeitnehmer auch im hohen Alter noch zu Überstunden verpflichtet werden können, die über ihre reguläre Arbeitszeit hinausgehen. Welche Regeln im Alter gelten und welche Möglichkeiten Arbeitnehmer haben, Überstunden aufgrund ihres Alters zu verweigern, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Obwohl einige Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen die Anzahl an Überstunden ab einem gewissen Alter beschränken oder gänzlich ausschließen, gibt es keine allgemeine Altersgrenze bei Überstunden.

Keine Altersgrenze bei Überstunden

Auch wenn es herausfordernd sein kann, mit zunehmendem Alter weiterhin die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit samt dazugehöriger Überstunden zu leisten, gibt es keine allgemeine Altersgrenze bei Überstunden. Auch bei Beschäftigten von über 60 Jahren sind Überstunden prinzipiell möglich.

Überstunden sind keine Frage des Alters, sondern viel mehr von individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abhängig. Demnach können auch Arbeitnehmer, die bereits kurz vor dem Renteneintritt stehen, weiterhin zu Überstunden verpflichtet werden.

Entscheidend ist, dass es eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen den Parteien gibt, welche die Anordnung von Überstunden ermöglicht. Ist eine solche Vereinbarung vorhanden, müssen auch Beschäftigte höheren Alters Überstunden leisten, sofern diese vom Arbeitgeber angeordnet werden.

Sonderregelungen sind möglich

Auch wenn Überstunden in vielen Unternehmen üblich sind, besteht dennoch die Möglichkeit, Sonderregelungen mit dem Arbeitgeber auszuhandeln. In einigen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen finden sich bereits Klauseln, die eine Verpflichtung zur Ableistung von Überstunden ab einem gewissen Alter ausschließen.

Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass kein allgemeiner Rechtsanspruch besteht. Sofern eine gültige Vereinbarung zu Leistung von Überstunden vorliegt, ohne dass Beschäftigte ab einem gewissen Alter von dieser Regelung ausgenommen sind, so sollte zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden.

Auch ein Betriebsrat kann dabei helfen, Sonderregelungen für einzelne Arbeitnehmer auszuhandeln.

Welche Möglichkeiten Arbeitnehmer im Alter haben

Sollte sich mit dem Arbeitgeber keine Einigung erzielen lassen, können Beschäftigte Überstunden auch aus gesundheitlichen Gründen verweigern. Auch dann, wenn eine vertragliche Verpflichtung zur Leistung von Überstunden vorliegt.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie als Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegen können, welches Ihnen bescheinigt, dass Sie lediglich eine bestimmte Anzahl an Stunden pro Tag oder Woche arbeiten können.

Es empfiehlt sich jedoch in jedem Fall, zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Im Regelfall wird man Ihnen mit Verständnis begegnen, wenn Sie aufgrund Ihres Alters nicht mehr in der Lage sind, Überstunden zu leisten, die über Ihre vereinbarten Arbeitszeiten hinausgehen.

Diese Überstundenhöchstgrenze gilt für Beschäftigte

Die zulässige Anzahl an Überstunden richtet nicht nach dem Alter des Beschäftigten. Vielmehr ergibt sie sich aus der Differenz zwischen vertraglich vereinbarter Arbeitszeit und gesetzlicher Höchstarbeitszeit.

Bei einer 40-Stunden-Woche sind bis zu 2 Überstunden pro Tag und bis zu 20 Überstunden pro Woche zulässig. Entscheidend ist jedoch, dass die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit innerhalb von 6 Monaten die Obergrenze von 8 Stunden nicht überschreitet.

Arbeiten Beschäftigte länger, muss ihnen ein entsprechender Freizeitausgleich gewährt werden.