In vielen Unternehmen sind Überstunden an der Tagesordnung. Einige Arbeitnehmer freuen sich über die Möglichkeit, zusätzliches Einkommen erzielen oder Urlaubstage sammeln zu können. Für andere Beschäftigte hingegen führen Überstunden in erster Linie zu Unmut und einem Ungleichgewicht der Work-Life-Balance. Wie viele Überstunden überhaupt zulässig sind und was Sie als Arbeitnehmer beachten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Die maximale zulässige Anzahl an Überstunden ergibt sich aus der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit und den gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitszeiten. Bei einer 40-Stunden-Woche sind bis zu 2 Überstunden pro Tag und bis zu 20 Überstunden in der Woche möglich.

Das Arbeitszeitgesetz als rechtliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für die maximal zulässige Anzahl an Überstunden bildet das Arbeitszeitgesetz. Dieses legt unter anderem die Höchstarbeitszeit für alle volljährigen Arbeitnehmer fest.

Die Anzahl der möglichen Überstunden richtet sich demnach nicht primär nach der Art der Anstellung, sondern viel mehr nach der Anzahl der Arbeitsstunden, welche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde. Sie ergibt sich also aus der Differenz der vereinbarten Arbeitszeit und der gesetzlich festgeschriebenen Höchstarbeitszeit.

Arbeitnehmer sollten jedoch beachten, dass die Höchstarbeitszeit pro Individuum und nicht etwa pro Beschäftigungsverhältnis gilt. Ist ein Arbeitnehmer also bei mehreren Arbeitgebern angestellt, so sind die Arbeitszeiten aller Arbeitsverhältnisse zusammenzurechnen.

In § 3 des Arbeitszeitgesetzes wird die zulässige Höchstarbeitszeit wie folgt definiert:

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

§ 3 ArbZG

Muss ich überhaupt Überstunden leisten?

Überstunden sind verpflichtend, sofern es in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag eine entsprechende Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber gibt. Auch Betriebsvereinbarungen können Überstundenklauseln enthalten.

Es gibt jedoch keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Leistung von Überstunden im deutschen Arbeitsrecht. Gibt es keine gesonderte Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, können Sie prinzipiell nicht dazu verpflichtet werden, Überstunden zu leisten. Freiwillige Überstunden sind jedoch dennoch möglich.

Lediglich in betrieblichen Notsituationen können Arbeitgeber Überstunden auch dann anordnen, wenn es keine entsprechende Vereinbarung gibt. Eine solche Situation liegt beispielsweise vor, wenn nach einem Brand oder einem vergleichbaren Ereignis die Betriebsfähigkeit des Unternehmens wiederhergestellt werden muss und die Erbringung von Überstunden zwingend erforderlich ist.

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Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Wie bereits erwähnt, berechnet sich die Anzahl der zulässigen Überstunden anhand der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit und der zulässigen Höchstarbeitszeit. Ein Angestellter in Teilzeit kann dementsprechend prinzipiell mehr Überstunden leisten, als ein Vollzeitangestellter.

Schließlich leistet ein Angestellter in Vollzeit in der Regel etwa 40 Wochenstunden, während ein Teilzeitangestellter meist zwischen 20 und 30 Stunden pro Woche arbeitet.

Es ergibt sich daher für Teilzeitkräfte eine größere Differenz zwischen ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit und der zulässigen Höchstarbeitszeit. Dementsprechend können sie rein rechnerisch mehr Überstunden leisten, bis die Höchstarbeitszeit erreicht ist, als es bei Vollzeitangestellten der Fall ist.

1. Maximale Überstunden pro Tag

Laut Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit nicht mehr als 8 Stunden betragen. In Ausnahmefällen kann die Arbeitszeit jedoch auf bis zu 10 Stunden verlängert werden. Entscheidend ist hierbei jedoch, dass die Arbeitszeit im Sechsmonatsdurchschnitt 8 Stunden pro Werktag nicht überschreitet.

Wird die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten, spricht man von Mehrarbeit.

Bei einer Vollzeitstelle mit einer 40-Stunden-Woche können bis zu 2 Überstunden pro Werktag geleistet werden. Bei einer geringeren vertraglich vereinbarten Arbeitszeit erhöht sich die Anzahl der zulässigen Überstunden pro Tag so weit, bis die Höchstarbeitszeit von 10 Stunden erreicht ist.

Es ist jedoch zu beachten, dass mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen alle Tage als Werktage gelten. Dementsprechend muss auch bei einer vorübergehenden Arbeitszeit von 10 Stunden pro Werktag nicht zwangsläufig ein Freizeitausgleich gewährt werden.

2. Maximale Überstunden pro Woche

Regulär beträgt die Höchstarbeitszeit pro Woche 48 Stunden, was 8 Stunden pro Werktag entspricht. Diese Regelung kann auf bis zu 60 Stunden pro Woche ausgeweitet werden, sofern die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit innerhalb von 6 Monaten 8 Stunden nicht überschreitet.

Bei einer 40-Stunden-Woche sind demnach bis zu 20 Überstunden pro Woche zulässig. Jedoch sind dennoch in jedem Fall die täglichen Höchstarbeitszeiten einzuhalten.

3. Maximale Überstunden pro Monat

Die maximal zulässige Anzahl an Überstunden pro Monat ergibt sich aus der Höchstarbeitszeit pro Tag und Woche. In einer Woche sind grundsätzlich bis zu 60 Arbeitsstunden erlaubt, wobei die werktägliche Arbeitszeit 10 Stunden nicht überschreiten darf.

Gerade bei länger anhaltenden Überstunden ist es wichtig, den gesetzlich vorgeschriebenen Freizeitausgleich zu berücksichtigen. Zwar darf die werktägliche Arbeitszeit bis zu 10 Stunden betragen, jedoch nur dann, wenn die Überstunden in einem gewissen Maße mit zusätzlicher Freizeit ausgeglichen werden.

Die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit darf innerhalb von sechs Kalendermonaten im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschreiten.

Leistet ein Arbeitnehmer so viele Überstunden, dass sich seine durchschnittliche Arbeitszeit pro Tag auf über 8 Stunden erhöht, muss ihm also zwangsläufig zusätzliche Freizeit gewährt haben. Eine Auszahlung aller Überstunden ist in diesem Fall ausgeschlossen. Auch dann, wenn die Überstunden freiwillig erfolgt sind.

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Ausnahmen und Sonderfälle

1. Überstunden als Azubi

Auch Auszubildende dürfen Überstunden machen. Zumindest dann, wenn sie volljährig sind. Denn für volljährige Auszubildende gelten dieselben Regeln, wie für alle anderen volljährigen Arbeitnehmer. Sie dürfen also werktäglich in Ausnahmefällen bis zu 10 Stunden und pro Woche bis zu 60 Stunden arbeiten.

Bei minderjährigen Auszubildenden hingegen gelten andere Regeln. Hier findet das Jugendarbeitsschutzgesetz Anwendung. Demnach dürfen Azubis unter 18 Jahren täglich nicht mehr als 8 Stunden und pro Woche nicht mehr als 40 Stunden arbeiten.

Entscheidend ist jedoch sowohl bei minderjährigen als auch bei volljährigen Auszubildenden, dass auch etwaige Überstunden dem Ausbildungszweck dienen müssen. Eine Beschäftigung mit ausbildungsfremden Tätigkeiten ist nicht zulässig.

2. Überstunden im Minijob

Prinzipiell gelten für Minijobber dieselben Regeln hinsichtlich der täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeit, wie für andere Beschäftigte auch. Allerdings kommt bei Minijobbern hinzu, dass sie die durchschnittliche monatliche Verdienstgrenze nicht überschreiten dürfen.

Leistet ein Minijobber, der mit seiner regulären Arbeitszeit bereits nah an der gesetzlichen Verdienstgrenze liegt, zusätzliche Überstunden, so kann er sich diese nicht ohne Weiteres auszahlen lassen. Stattdessen ist es ratsam, ein Arbeitszeitkonto zu führen und die geleisteten Überstunden zu einem späteren Zeitpunkt „abzufeiern“.

3. Überstunden bei Teilzeit

Selbstverständlich dürfen auch Arbeitnehmer in Teilzeit Überstunden leisten. Arbeitnehmer sollten jedoch beachten, dass bei lang anhaltenden und regelmäßigen Überstunden ein Anspruch auf eine Vollzeitstelle entstehen kann.

Werden einem Teilzeitangestellten über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig Überstunden zugeteilt, kann sich hieraus ein Anspruch auf die zusätzlichen Arbeitsstunden ergeben.

Kann man so viele Überstunden machen, wie man will?

Unabhängig davon, ob es sich um freiwillige oder angeordnete Überstunden handelt, unterliegen Sie als Arbeitnehmer den Regelungen und Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes.

Sie dürfen höchstens so viele Überstunden leisten, bis die tägliche oder wöchentliche Höchstarbeitszeit erreicht ist.

Sind zu viele Überstunden strafbar?

Ihr Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Beschäftigten die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten einhalten. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldstrafe oder bei vorsätzlichem Handeln sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.

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