Entscheiden sich Arbeitnehmer dazu, ihre angesammelten Überstunden auszahlen zu lassen, sollte berücksichtigt werden, dass Überstunden in vollem Umfang steuerpflichtig sind. Auch Überstundenzuschläge sind zu versteuern und werden dem Bruttolohn hinzugerechnet. Unter welchen Umständen eine steuerfreie Auszahlung von Überstunden möglich ist und wann sich statt der Auszahlung ein Freizeitausgleich lohnt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Überstunden werden dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers hinzugerechnet, sodass sowohl Steuern als auch Sozialabgaben fällig werden. Eine steuerfreie Auszahlung ist je nach Sachlage im Rahmen der Inflationsausgleichsprämie möglich.

Überstunden sind steuerpflichtig

Die für Überstunden gezahlte Vergütung ist grundsätzlich in vollem Umfang steuerpflichtig. Entscheiden sich Arbeitnehmer dazu, ihre angesammelten Überstunden auszahlen zu lassen, wird die Zusatzvergütung zum regulären Arbeitslohn hinzugerechnet. Es fallen entsprechend sowohl Steuern als auch Sozialabgaben an.

Bei der Berechnung von Überstunden ist der Bruttostundenlohn des Beschäftigten zu berücksichtigen. Bei Angestellten mit einem Festgehalt wird dieser berechnet, indem das Bruttomonatsgehalt durch die Anzahl der vertraglich vereinbarten monatlichen Arbeitsstunden geteilt wird.

Wie viele Steuern zahlt man für Überstunden?

Da die Überstundenvergütung zum regulären Verdienst des Arbeitnehmers hinzugerechnet wird, greift der individuelle Steuersatz des Beschäftigten. Mithilfe eines Brutto-Netto-Rechners lassen sich die Steuer- und Sozialabgaben berechnen.

Es sollte beachtet werden, dass sich durch den Zusatzverdienst ein höherer Steuersatz ergeben kann. Da die Einkommenssteuer in Deutschland progressiv gestaltet ist, steigt der Steuersatz mit einem höheren Einkommen stetig an.

Das reguläre Nettogehalt des Arbeitnehmers bleibt jedoch in jedem Fall erhalten. Sollte der Steuersatz durch das zusätzliche Einkommen steigen, hat dieser ausschließlich Auswirkungen auf den Zusatzverdienst der Überstundenauszahlung.

Werden Überstunden höher besteuert, als reguläre Arbeitsstunden?

Auch wenn sich durch die Auszahlung von Überstunden ein höherer Steuersatz ergeben kann, werden Überstunden prinzipiell nicht höher besteuert, als reguläre Arbeitsstunden.

In Deutschland gilt ein progressiver Einkommenssteuersatz. Das bedeutet, dass der Steuersatz steigt, je höher das Einkommen des Arbeitnehmers ausfällt. So kann der Steuersatz, je nach Einkommen, zwischen 0 % und 45 % betragen.

Da die Überstundenvergütung zum regulären Bruttoeinkommen des Beschäftigten hinzugerechnet wird, steigt das Gesamteinkommen, woraus sich wiederum ein höherer Steuersatz ergeben kann.

Auch bei Überstundenzuschlägen fallen Steuern an

Anders als häufig angenommen, sind auch etwaige Überstundenzuschläge weder steuerfrei noch steuerlich begünstigt. Erhält ein Arbeitnehmer für geleistete Überstunden einen Zuschlag, so ist auch dieser in vollem Umfang zu versteuern.

Auch wenn es keinen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschläge gibt, sehen viele Arbeits- und Tarifverträge derartige Zuschläge und andere Sonderleistungen vor.

Ausnahmen bei Nacht- und Feiertagsarbeit

Ausnahmen können sich jedoch dann ergeben, wenn die Überstunden in der Nachtarbeit oder an Sonn- und Feiertagen geleistet werden. Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Nachtarbeits- oder Feiertagszuschlag, greifen bestimmte Steuerfreibeträge.

Ein Zuschlag für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen oder in der Nacht bleibt steuerfrei, solange der Zuschlag einen gewissen Anteil des Grundlohns nicht übersteigt.

Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass nicht die gesamte Überstundenvergütung, sondern lediglich der Zuschlag steuerfrei bleibt. Für den Grundlohn, welcher dem Arbeitnehmer für die geleisteten Überstunden zusteht, sind weiterhin die entsprechenden Abgaben zu entrichten.

ZuschlagSteuerfreibetrag
Nachtarbeit (20 Uhr bis 6 Uhr)25%
Nachtarbeit (0 Uhr bis 4 Uhr, wenn Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen)40%
Sonntagsarbeit von 0 Uhr bis 24 Uhr50%
Feiertagsarbeit (gesetzliche Feiertage) von 0 Uhr bis 24 Uhr125%
24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai 150%
31. Dezember ab 14 Uhr 125%

Steuerfreie Auszahlung nur über Umwege möglich

Eine Möglichkeit zur steuerfreien Auszahlung von Überstunden kann sich im Rahmen der Inflationsausgleichsprämie ergeben, welche Unternehmen noch bis Ende 2024 an ihre Angestellten auszahlen können. Die Prämie darf insgesamt maximal 3.000 Euro betragen, kann jedoch auf mehrere Teilzahlungen aufgeteilt werden.

Die Inflationsausgleichsprämie ist steuerfrei, sodass weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer Steuern oder Sozialabgaben entrichten müssen.

Allerdings kann die Inflationsausgleichsprämie nur dann zur Auszahlung von Überstunden genutzt werden, wenn der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Auszahlung von Überstunden hat. Dieser Anspruch kann in Arbeits- und Tarifverträgen ausgeschlossen werden. Stattdessen bieten Arbeitgeber häufig einen Abbau von Überstunden durch zusätzliche Freizeit an.

Nur dann, wenn der Arbeitnehmer lediglich einen Anspruch auf zusätzliche Freizeit, nicht aber auf die Auszahlung von Überstunden hat, kann die Inflationsausgleichsprämie genutzt werden, um angesammelte Überstunden steuerfrei auszuzahlen.

Freizeitausgleich als Alternative

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer nur einen Anspruch auf die Bezahlung von Überstunden. Viele Arbeits- und Tarifverträge sehen jedoch vor, dass die Beschäftigten zwischen einer Auszahlung der Überstunden und einem Ausgleich durch zusätzliche Freizeit wählen können.

Durch die Steuerbelastung kann es sinnvoll sein, statt einer Auszahlung der Überstunden auf einen Freizeitausgleich zu setzen. Gerade dann, wenn die Überstundenvergütung aufgrund eines geringen Stundenlohns verhältnismäßig gering ausfällt.

Ob man Überstunden auszahlen oder abfeiern sollte, ist jedoch letztendlich immer im Einzelfall zu entscheiden. Haben Arbeitnehmer Anspruch auf Überstundenzuschläge, kann eine Auszahlung trotz der Steuerpflicht durchaus lohnenswert sein.

Kommen dann noch Nachtarbeits- oder Feiertagszuschläge hinzu, ist es meist lukrativer, sich die Überstunden auszahlen zu lassen, anstatt sie abzufeiern.