Nicht selten kommen Arbeitnehmer nicht umher, zusätzlich zu Ihrer vereinbarten Arbeitszeit zusätzliche Überstunden zu leisten. Während einige Unternehmen auf die Auszahlung von Überstunden setzen, gewähren andere Arbeitgeber Ihren Beschäftigten einen Freizeitausgleich. Doch wie verhält es sich, wenn Arbeitnehmer zu viele Überstunden leisten? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie viele Überstunden höchstens erlaubt ist und was Arbeitgebern droht, wenn sie diese Regel brechen.

Das Wichtigste in Kürze

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Beschäftigten die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten nicht überschreiten. Andernfalls begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die je nach Schwere mit Geldstrafen bis zu 30.000 Euro oder mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Die maximal zulässige Anzahl an Überstunden ist davon abhängig, wie viele Arbeitsstunden vereinbart wurden und ob der Beschäftigte zusätzlich noch einer weiteren Berufstätigkeit nachgeht.

Entscheidend ist, dass die derzeit geltenden Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden. Es lässt sich also nicht pauschal sagen, dass X Überstunden pro Tag oder Woche erlaubt wären.

Das Arbeitszeitgesetz legt die sogenannte Höchstarbeitszeit für Beschäftigte fest. Demnach dürfen Arbeitnehmer höchstens 8 Stunden pro Werktag und maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten.

Bei einer gewöhnlichen 40-Stunden-Woche sind demnach bis zu 8 Überstunden pro Woche zulässig. Samstage zählen als reguläre Werktage.

In Ausnahmefällen sind jedoch Arbeitszeiten von bis zu 10 Stunden pro Tag und höchstens 60 Stunden pro Woche erlaubt. Jedoch darf die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit innerhalb von 6 Monaten die Grenze von 8 Stunden nicht überschreiten.

Überschreitet die wöchentliche Arbeitszeit die Höchstgrenze von 48 Stunden, sind die zusätzlichen Überstunden durch Freizeit auszugleichen. Es muss gewährleistet sein, dass die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von 6 Monaten 8 Stunden pro Tag beziehungsweise 48 Stunden pro Woche nicht überschreitet.

Sind zu viele Überstunden strafbar?

Sofern es keine Ausnahmeregelung gibt, sind mehr als 10 Arbeitsstunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche nicht zulässig. Der Arbeitgeber muss dafür Sorge tragen, dass die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.

Lässt der Arbeitgeber zu, dass seine Beschäftigten mehr als 10 Stunden pro Tag arbeiten oder versäumt es, die Überstunden, welche über die Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche hinausgehen, durch Freizeit auszugleichen, begeht er eine Ordnungswidrigkeit.

Laut § 22 ArbZG werden derartige Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet.

Handelt der Arbeitgeber hingegen vorsätzlich und gefährdet durch sein Handeln die Gesundheit seiner Beschäftigten, kann er mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr bestraft werden.

Das können Arbeitnehmer tun

Als Arbeitnehmer sollten Sie zunächst darauf achten, jede geleistete Überstunde genau zu dokumentieren. Verlangt Ihr Arbeitgeber die Leistung von Überstunden, ohne diese zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen, sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten, dem Betriebsrat oder Ihrem Arbeitgeber suchen.

Zeigt sich Ihr Arbeitgeber uneinsichtig und lässt sich auch mithilfe des Betriebsrats oder der Arbeitnehmervertretung keine Einigung erzielen, sollten Sie sich an Ihre Gewerkschaftsvertretung wenden, sofern Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind.

Ist dies nicht möglich oder ebenfalls erfolglos, können Sie Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Wichtig ist, dass Sie jede geleistete Überstunden dokumentiert haben und entsprechend nachweisen können. Sie müssen darüber hinaus nachweisen, dass Ihr Arbeitgeber die Überstunden angewiesen hat oder zumindest von ihnen wusste und wissentlich in Kauf genommen hat, dass Sie Ihre Höchstarbeitszeit überschreiten.

Sind Sie nicht zur Leistung von Überstunden verpflichtet, können Sie diese darüber hinaus verweigern.