Gemeinhin wird davon ausgegangen, dass die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit bei 8 Stunden liegt und nur in Ausnahmefällen überschritten werden darf. Doch obwohl das Arbeitszeitgesetz tatsächlich eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden vorsieht, ist es dennoch durchaus zulässig, regelmäßig mehr als 8 Stunden pro Tag zu arbeiten. Warum das so ist und welches Gesetz die Grundlage hierfür bildet, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Das Arbeitszeitgesetz sieht nicht nur eine tägliche, sondern auch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vor. Da Samstage als Werktage gelten, ergibt sich bei einer 5-Tages-Woche ein Sonderfall.

Jeden Tag 9 Stunden arbeiten prinzipiell erlaubt

Anders als häufig angenommen, ist es durchaus zulässig, die tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden zu überschreiten – auch eine regelmäßige Überschreitung ist prinzipiell erlaubt.

Laut § 3 des Arbeitszeitgesetzes beträgt die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit zwar lediglich 8 Stunden, doch im selben Paragrafen wird eine Ausweitung auf bis zu 10 Stunden pro Tag unter bestimmten Umständen als zulässig erklärt 1.

So darf die tägliche Arbeitszeit bis zu 10 Stunden betragen, sofern die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit im Sechsmonatsdurchschnitt 8 Stunden nicht überschreitet. Die Formulierung über die werktägliche Arbeitszeit ist hierbei von zentraler Bedeutung, denn arbeitsrechtlich gelten Samstage als gewöhnliche Werktage 2.

Daraus resultiert eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von insgesamt 48 Stunden (6 Werktage á 8 Arbeitsstunden = 48 Wochenarbeitsstunden). Wird die zusätzliche Arbeitszeit innerhalb von 6 Monaten ausgeglichen, wären sogar bis zu 60 Arbeitsstunden pro Woche zulässig.

Wer also an 5 Tagen pro Woche jeweils 9 Stunden arbeitet, der erreicht eine wöchentliche Arbeitszeit von 45 Stunden und liegt damit 3 Stunden unterhalb der zulässigen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden.

Demnach ist es rechtlich nicht zu beanstanden, dauerhaft an 5 Werktagen pro Woche jeweils 9 Stunden zu arbeiten. Auch eine Kombination aus 4 Tagen á 10 Stunden und einem Tag á 8 Stunden ist rechtlich zulässig und erfordert keinen zusätzlichen Freizeitausgleich.

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Wöchentliche Höchstarbeitszeit muss beachtet werden

Nicht zulässig ist es hingegen, dauerhaft an 6 Tagen pro Woche jeweils 9 Stunden zu arbeiten. Die wöchentliche Arbeitszeit würde in diesem Fall 54 Stunden betragen und läge oberhalb der gesetzlich zulässigen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche.

Auch eine tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden an 5 Werktagen pro Woche ist nicht dauerhaft zulässig.

Vorübergehend ist ein solches Vorgehen jedoch problemlos möglich. Wie bereits dargelegt, dürfen pro Woche bis zu 60 Arbeitsstunden geleistet werden, sofern die Mehrarbeit durch einen zusätzlichen Freizeitausgleich ausgeglichen wird.

Es ist lediglich sicherzustellen, dass die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit im Sechsmonatsdurchschnitt 8 Stunden nicht überschreitet. Wird die Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum erhöht, muss sie im weiteren Verlauf entsprechend reduziert werden.

Auch bei der Berechnung der durchschnittlichen werktäglichen Arbeitszeit ist zu beachten, dass Samstage als reguläre Werktage gelten.

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Regeln gelten auch für Auszubildende

Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes gelten auch für volljährige Auszubildende. Demnach ist es auch im Rahmen einer Ausbildung prinzipiell zulässig, 9 Stunden pro Tag zu arbeiten.

Ob eine Verpflichtung zur Leistung von 9 täglichen Arbeitsstunden besteht, ist dem Ausbildungsvertrag zu entnehmen. Üblich sind zwischen 35 und 40 Wochenarbeitsstunden 3.

Ausnahmen bei jugendlichen Arbeitnehmern

Ist der Beschäftigte minderjährig, hat das 18. Lebensjahr also noch nicht vollendet, so greifen nicht die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, sondern die des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG).

Nach dem JArbSchG ist es Jugendlichen nicht erlaubt, mehr als acht Stunden täglich und mehr als 40 Stunden pro Woche zu arbeiten 4.

Eine Ausweitung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 8 ½ Stunden ist nur dann zulässig, wenn hierdurch ein freier Brückentag zwischen Feiertagen und dem Wochenende geschaffen werden soll oder die Arbeitszeit innerhalb derselben Woche an anderen Arbeitstagen entsprechend reduziert wird.

Jugendlichen Arbeitnehmern ist es also grundsätzlich nicht erlaubt, 9 Stunden pro Tag zu arbeiten.

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Pausenzeiten bei 9 Stunden Arbeit pro Tag

Wer arbeitet, der hat auch einen Anspruch auf Ruhepausen. Dieser Anspruch ist fest im Arbeitszeitgesetz verankert.

Wer zwischen 6 und 9 Stunden pro Tag arbeitet, der hat Anspruch auf eine Ruhepause von insgesamt mindestens 30 Minuten. Die Gesamtzeit der Ruhepause darf auf zwei kleiner Pausen á 15 Minuten aufgeteilt werden.

Wer mehr als 9 Stunden arbeitet, der hat Anspruch auf eine Ruhepause von insgesamt 45 Minuten. Eine Aufteilung auf Teilpausen von jeweils mindestens 15 Minuten ist zulässig 5.

Die Pause ausfallen lassen und früher nach Hause zu gehen ist nicht möglich. Ruhepausen sind keine Wahlmöglichkeit, sondern eine Pflicht.

Wer weniger als 6 Stunden pro arbeitet, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Ruhepause.

Quellenverzeichnis

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