Mehr als 7 Millionen Menschen gehen in Deutschland einem Minijob nach. Die gezahlten Stundenlöhne variieren hierbei teils stark. Unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden oder der Branche gilt jedoch, dass der gesetzliche Mindestlohn in keinem Fall unterschritten werden darf. In einigen Fällen kann sich durch Tarifverträge sogar ein Anspruch auf deutliche höhere Stundenlöhne ergeben. Was es beim Thema Mindestlohn im Minijob zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Lediglich für Minijobber unter 18 Jahren können sich Ausnahmen ergeben.

Mindestlohn gilt prinzipiell auch für Minijobs

Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren.

Daher gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Minijobs.

Eine Ausnahme kann sich jedoch bei jugendlichen Minijobbern ergeben. Der Mindestlohn gilt, wie bereits beschrieben, nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren.

Sollte der Minijobber jünger als 18 Jahre alt sein, so greift der gesetzliche Mindestlohn nicht und Arbeitgebern steht es durchaus frei, einen (deutlich) geringeren Stundenlohn zu zahlen.

Für alle volljährigen geringfügig Beschäftigten gilt hingegen: Der Mindestlohn gilt vollumfänglich auch für Minijobs. Die Vereinbarung eines Stundenlohns, der unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, ist unzulässig.

Keine Ausnahmen bei Minijobs in Privathaushalten

Es ist unerheblich, ob der Minijob für einen gewerblichen Arbeitgeber oder in einem Privathaushalt ausgeübt wird.

Auch Haushaltshilfen haben Anspruch auf einen Stundenlohn, der nicht unterhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohns liegt.

So hoch ist der Mindestlohn im Minijob

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 12,41 Euro pro Stunde.

Zum 1. Januar 2025 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde.

Zu beachten ist, dass es sich beim gesetzlichen Mindestlohn um einen Bruttostundenlohn handelt. Falls im Rahmen der Tätigkeit Steuern oder Sozialabgaben anfallen sollten, so sind diese entsprechend vom Bruttolohn abzuziehen.

Da ein Minijob steuerfrei ist, kann dies jedoch vernachlässigt werden. Ausnahmen können sich jedoch dann ergeben, wenn sich der Arbeitgeber gegen eine pauschale Versteuerung des Minijobs entscheidet.

Allerdings besteht auch bei einem Minijob grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Befreiung von der Rentenversicherung kann durch den Arbeitnehmer jedoch jederzeit beantragt werden.

Erfolgt keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, wird der Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 3,6 % beziehungsweise 13,6 % vom Bruttolohn des Minijobbers abgezogen.

Gibt es einen maximalen Stundenlohn im Minijob?

Einen maximalen Stundenlohn im Minijob gibt es nicht. Die Höhe des Stundenlohns wird einzig und allein durch den gesetzlichen Mindestlohn definiert.

Nach oben hin gibt es jedoch prinzipiell keine Grenze. Entscheidend ist lediglich, dass die Minijob-Verdienstgrenze nicht überschritten wird.

Es ist also absolut zulässig, einem geringfügig Beschäftigten einen großzügigen Stundenlohn zu zahlen, der prinzipiell auch deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen darf.

Wie viele Stunden können im Minijob geleistet werden?

Die Anzahl der Stunden, die in einem Minijob geleistet werden dürfen, berechnet sich entsprechend des vereinbarten Stundenlohns. Hierbei wird die Minijob-Verdienstgrenze von derzeit 538 Euro (Stand 2024) durch den Bruttostundenlohn des Beschäftigten geteilt.

Wird in einem Minijob der Mindestlohn von derzeit 12,42 Euro pro Stunde gezahlt, ergibt sich daher folgende Rechnung:

538 Euro im Monat / 12,42 Euro pro Stunde = 43,32 Stunden pro Monat

Bei einem Stundenlohn von 15 Euro ergibt sich hingegen folgende Rechnung:

538 Euro im Monat / 15 Euro = 35,87 Stunden pro Monat

Die Anzahl der zulässigen Arbeitsstunden im Minijob variiert also in Abhängigkeit zum Stundenlohn.

Darüber hinaus gelten auch im Minijob die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten. Handelt es sich bei dem Minijob um die einzige Berufstätigkeit des Beschäftigten, können die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten weitestgehend vernachlässigt werden.

Wird der Minijob jedoch nebenberuflich zu einer Hauptbeschäftigung ausgeübt, so kann es prinzipiell schnell zu einer Überschreitung der Höchstarbeitszeiten kommen.

Der Minijob nimmt keine Sonderrolle ein – werden Minijob und Hauptberuf am selben Tag ausgeübt, so werden die Arbeitszeiten beider Beschäftigungsverhältnisse zusammengerechnet.

Auch die Ruhezeiten zwischen den beiden Beschäftigungen sind zwingend einzuhalten.

Anspruch auf höhere Stundenlöhne bei Tarifverträgen

In einigen Fällen haben Minijobber Anspruch auf einen höheren Stundenlohn, als ihn der gesetzliche Mindestlohn vorschreibt. Und zwar dann, wenn für das Unternehmen ein (allgemeinverbindlicher) Tarifvertrag gilt.

Prinzipiell gelten sowohl Tarifverträge als auch Betriebsvereinbarungen auch für geringfügig Beschäftigte. So haben auch Minijobber häufig einen Anspruch auf einen erhöhten Stundenlohn.

Die Verdienstgrenze im Minijob passt sich dem Mindestlohn an

Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass die Wochenarbeitszeit in einem Minijob unter Berücksichtigung des geltenden Mindestlohns 10 Stunden betragen darf.

Aus diesem Grund passt sich die Verdienstgrenze im Minijob stets an den aktuell geltenden Mindestlohn an. Sobald der gesetzliche Mindestlohn angehoben wird, steigt auch die Minijob-Verdienstgrenze.

So soll verhindert werden, dass die Wochenarbeitszeiten bestehender Beschäftigungsverhältnisse nachträglich angepasst beziehungsweise gekürzt werden müssen.

Durch den bereits beschlossenen Anstieg des Mindestlohns zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde, erhöht sich auch die Verdienstgrenze im Minijob.

Die Verdienstgrenze steigt zum 1. Januar 2025 auf 556 Euro pro Monat.

Arbeitsverträge müssen an den Mindestlohn angepasst werden

Auch wenn ein Arbeitsvertrag im Minijob zu einem Zeitpunkt geschlossen wurde, zu dem noch ein geringerer Mindestlohn galt, wirkt sich eine Erhöhung des Mindestlohns selbstverständlich auch auf bestehende Verträge aus.

Häufig enthalten Arbeitsverträge ohnehin Klauseln, welche festlegen, dass sich der Stundenlohn am gesetzlichen Mindestlohn orientiert. In diesem Fall ist keine Anpassung des Arbeitsvertrags notwendig.

Sollte im Arbeitsvertrag jedoch ein fester Stundenlohn vereinbart worden sein, der durch eine Erhöhung des Mindestlohns unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegt, so ist der Arbeitsvertrag entsprechend zu überarbeiten.

Kann ich freiwillig einen geringeren Stundenlohn im Minijob vereinbaren?

Der gesetzliche Mindestlohn ist, wie es der Name schon erahnen lässt, eine gesetzliche Vorgabe.

Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, einen geringeren Stundenlohn vorzugeben oder zu vereinbaren.

Mindestlohnverstöße werden streng geahndet und zuwiderhandelnde Arbeitgeber können mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro belegt werden.