Immer mehr Arbeitgeber bieten ihren Beschäftigten vermögenswirksame Leistungen an. Auch Minijobber können prinzipiell in derartige Sparverträge einzahlen. Obwohl kein grundsätzlicher rechtlicher Anspruch besteht, kann sich ein solcher aus Arbeits- und Tarifverträgen ergeben. Darüber hinaus gilt auch für geringfügig Beschäftigte der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz. Wie vermögenswirksame Leistungen im Minijob funktionieren, welche Auswirkungen diese auf die Verdienstgrenze haben und was es steuerlich zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Einen gesetzlichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen gibt es nicht. Weiterhin muss beachtet werden, dass vermögenswirksame Leistungen zu einer Überschreitung der Verdienstgrenze führen können.

Vermögenswirksame Leistungen auch im Minijob möglich

Auch im Rahmen eines Minijobs können Beschäftigten vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden. Hierbei handelt es sich um freiwillige Zusatzleistungen des Arbeitgebers, die den Aufbau von Vermögen und die Altersvorsorge unterstützen sollen.

Einen gesetzlichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben Arbeitnehmer nicht. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Minijobber oder um einen Vollzeitbeschäftigten handelt.

Allerdings gilt auch hier der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz:

Erhalten andere Beschäftigte im Unternehmen vermögenswirksame Leistungen, haben auch Minijobber einen entsprechenden Anspruch. Der Arbeitgeber darf die Zusatzleistung, obwohl sie grundsätzlich freiwillig erfolgt, nicht nur einem Teil der Beschäftigten gewähren.

Selbiges gilt auch für Sonderzahlungen wie beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Erhalten die Vollzeitbeschäftigten des Unternehmens derartige Sonderzahlungen, müssen auch Minijobber bei der Zahlung berücksichtigt werden.

Vermögenswirksame Leistungen zählen zum Verdienst hinzu

Arbeitgeber und Minijobber müssen beachten, dass ein Arbeitgeberzuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen zum Verdienst des Beschäftigten hinzugerechnet wird.

Vermögenswirksame Leistungen zählen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und unterliegen daher denselben steuerlichen Regelungen wie das reguläre Gehalt.

Da ein Minijob steuerfrei ist, sofern der Arbeitgeber sich für eine pauschale Versteuerung entscheidet, muss der Minijobber die vermögenswirksamen Leistungen jedoch prinzipiell nicht versteuern.

Allerdings muss berücksichtigt werden, dass ein Arbeitgeberzuschuss zur Überschreitung der Minijob-Verdienstgrenze führen kann. Wird diese Grenze überschritten, entfällt der sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus des Beschäftigungsverhältnisses.

Es muss also sichergestellte werden, dass der Verdienst des Minijobbers inklusive eines möglichen Arbeitgeberzuschusses zu den vermögenswirksamen Leistungen in Summe unterhalb der Verdienstgrenze von derzeit 538 Euro pro Monat liegt (Stand 2024).

Sind vermögenswirksame Leistungen für Minijobber überhaupt sinnvoll?

Ob vermögenswirksame Leistungen im Minijob für den Beschäftigten sinnvoll sind, lässt sich nicht pauschal sagen. Es muss stets die individuelle Situation des Minijobbers betrachtet werden.

Da ein Arbeitgeberzuschuss zu einer Überschreitung der Verdienstgrenze führen kann, sollte zunächst gründlich geprüft werden, ob die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen überhaupt möglich ist, ohne dass der Sonderstatus des Minijobs entfällt.

Liegt der Verdienst unterhalb der Verdienstgrenze, sodass diese trotz des Arbeitsgeberzuschusses nicht überschritten wird, so entsteht dem Minijobber durch die Zahlung jedoch in keinem Fall ein Nachteil.

Bei einer pauschalen Besteuerung wird die Lohnsteuer meist in Form einer Pauschsteuer vom Arbeitgeber getragen. Das bedeutet, dass die vermögenswirksamen Leistungen nicht durch den Beschäftigten versteuert werden müssen.

Verdienen Sie als Minijobber beispielsweise 450 Euro im Monat und Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen an, zusätzlich vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 40 Euro zu zahlen, so liegt Ihr Gesamtverdienst unterhalb der Verdienstgrenze und die gezahlten 40 Euro können als steuer- und abgabenfreier Bonus betrachtet werden.

Nach Ende der Sperrfrist von meist sieben Jahren, können Sie frei über das angesparte Geld verfügen.

Vermögenswirksame Leistungen als Minijobber beantragen

Möchten Sie als Minijobber vermögenswirksame Leistungen bei Ihrem Arbeitgeber beantragen, müssen Sie zunächst in Erfahrung bringen, ob derartige Leistungen in Ihrem Unternehmen überhaupt angeboten werden.

Wie bereits erwähnt, besteht dahingehend kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch.

Werden in Ihrem Unternehmen vermögenswirksame Leistungen angeboten, so lassen Sie Ihren Arbeitgeber wissen, dass Sie hieran interessiert sind. Im nächsten Schritt müssen Sie einen VL-fähigen Sparvertrag abschließen.

Nach Abschluss des Sparvertrags erhalten Sie eine Bescheinigung, welche Sie Ihrem Arbeitgeber zukommen lassen müssen. Die Bescheinigung gibt unter anderem Auskunft darüber, auf welches Anlagekonto die Zahlungen erfolgen sollen.