Das Probearbeiten ist eine beliebte Möglichkeit, um die Fähigkeiten eines Bewerbers in einer realen Arbeitsumgebung genauer zu prüfen. Auch Einfühlungsverhältnisse werden häufig genutzt, um Bewerbern vorab auf den Zahn zu fühlen und ihnen das Unternehmen und die Arbeitsabläufe vorzustellen. Die Aufgaben, welche Bewerber während der Probearbeit erledigen müssen, unterscheiden sich je nach Branche und Beruf. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Aufgaben am häufigsten gewählt werden und was Sie als Bewerber beim Probearbeiten beachten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

Probearbeiten bietet Unternehmen und Bewerbern die Chance, sich in einer realen Arbeitsumgebung näher kennenzulernen. Während Bewerber Einblicke in den Betrieb und das Arbeitsklima erhalten, können Unternehmen die Kompetenzen und die Arbeitsweise der Bewerber beurteilen. Die konkreten Aufgaben variieren je nach Branche und Position, sind jedoch meist ein Spiegelbild der zukünftigen Arbeitsanforderungen.

Sinn und Zwecks des Probearbeitens

Das Probearbeiten ist eine Gelegenheit für Arbeitgeber, die Fähigkeiten und die Arbeitsweise eines Bewerbers in einer realen Arbeitsumgebung zu beurteilen.

Für den Bewerber bietet das Probearbeiten zudem die Chance, das Unternehmen, die Beschäftigten und die spezifischen Anforderungen der offenen Stelle kennenzulernen.

Die genauen Aufgaben, die einem Bewerber beim Probearbeiten zugewiesen werden, hängen hierbei stark von der Branche, der Position und dem Unternehmen ab.

Grundsätzlich ist zunächst zwischen einem Einfühlungsverhältnis und dem tatsächlichen Probearbeiten zu unterscheiden.

Unverbindliches Kennenlernen oder tatsächliches Probearbeiten?

Handelt es sich lediglich um ein sogenanntes Einfühlungsverhältnis, dient dieses in erster Linie dazu, dem Bewerber den Betrieb und die Arbeitsabläufe vorzustellen. Es handelt sich hierbei um ein unverbindliches Kennenlernen, bei welchem nicht in erster Linie die Arbeitsleistung des Bewerber geprüft werden soll.

Vielmehr dient ein Einfühlungsverhältnis dazu, beiden Parteien die Möglichkeit zu geben, sich in einer realen Arbeitsumgebung besser kennenzulernen.

Beim tatsächlichen Probearbeiten hingegen übernimmt der Bewerber für einen begrenzten Zeitraum die Aufgaben, welche er auch im Falle einer späteren Anstellung übernehmen würde. Bei einer solchen Probearbeit macht der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht Gebrauch und gibt dem Bewerber meist feste Arbeitszeiten und -aufträge vor.

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Was Bewerber beim Probearbeiten erwartet

Während Bewerber bei einem Einfühlungsverhältnis im Regelfall keine eigenständigen Arbeitsaufträge ausführen, sieht das bei einer tatsächlichen Probearbeit anders aus.

Dennoch unterscheidet sich ein Probearbeiten gerade anfänglich nicht unbedingt von einem einfachen Einfühlungsverhältnis. In beiden Fällen geht es zunächst darum, den Betrieb, sowie die Kollegen und die betrieblichen Abläufe kennenzulernen.

1. Eine Führung durch den Betrieb

Für gewöhnlich erfolgt zunächst eine Führung durch den Betrieb und die einzelnen Abteilungen. Dem Bewerber soll gezeigt werden, wie das Unternehmen funktioniert und welche Arbeiten in den einzelnen Abteilungen durchgeführt werden.

Schon während der Führung durch den Betrieb lässt sich häufig erkennen, wie groß das Interesse des Bewerbers tatsächlich ist. Wer hier bereits desinteressiert wirkt und sich einfach „mitschleifen“ lässt, hinterlässt in der Regel keinen besonders guten Eindruck.

Nachfragen sind meist erwünscht und bringen das Interesse des Bewerbers besonders gut zum Ausdruck. Schließlich ist es wichtig, einen guten Gesamteindruck über die Arbeitsweise eines Unternehmens zu gewinnen.

2. Kennenlernen der Beschäftigten und der Abteilungen

Im nächsten Schritt werden dem Bewerber die Abteilungen genauer vorgestellt, in welchen er später eingesetzt werden soll, oder mit welchen er regelmäßig zusammenarbeiten wird.

Für gewöhnlich werden dem Bewerber an dieser Stelle auch bereits die ersten potenziellen Kollegen persönlich vorgestellt.

Im Anschluss an das Probearbeiten erfolgt für gewöhnlich eine Beurteilung durch alle wichtigen Kontaktpersonen im Unternehmen. Es ist daher entscheidend, auch bei den angehenden Kollegen einen positiven und kompetenten Eindruck zu hinterlassen.

3. Einführung in grundlegende Arbeitsprozesse

Nicht selten werden dem Bewerber auch bereits einzelne Arbeitsabläufe vorgestellt. Vor allem jene, die für die Stelle, auf welche sich der Bewerber beworben hat, von Relevanz sind.

Unter Umständen wird auch die Erbringung erster Arbeitsproben erwartet. Wie diese im Einzelfall aussehen, unterscheidet sich je nach Branche und Beruf.

4. Überprüfung von Fachwissen

Während der Einführung in die Arbeitsabläufe lässt sich das Fachwissen der Bewerber besonders gut prüfen. Auch wenn keine Arbeitsproben gefordert werden, kann mit gezielten Fragen schnell ausgelotet werden, ob die fachliche Eignung des Bewerbers gegeben ist.

Unabhängig davon, ob es sich um ein unverbindliches Kennenlernen oder ein Probearbeiten handelt, sollten sich Bewerber daher ausreichend vorbereiten, um für etwaige Fachfragen gewappnet zu sein.

Aufgaben unterscheiden sich je nach Branche

Die Aufgaben, die im Rahmen einer Probearbeit vom Bewerber zu erledigen sind, unterscheiden sich je nach Branche und Beruf. Die gängigsten Aufgaben nach Branchen können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen.

1. Bürotätigkeiten

  • Bearbeitung einer kleinen Aufgabe oder eines Projekts, das dem täglichen Geschäft entspricht
  • Teilnahme an Meetings
  • Nutzung von branchenspezifischer Software oder Tools
  • Aufgaben in MS Office oder vergleichbarer Software

2. Handwerk und Produktion

  • Durchführung von spezifischen Aufgaben unter Anleitung oder Überwachung
  • Vorführung von handwerklichen Fähigkeiten oder Bedienung von Maschinen

3. IT und Technologie

  • Programmierung oder Debugging eines Codes
  • Analyse von technischen Problemen oder Systemen
  • Konfiguration von Hardware oder Software

4. Verkauf und Einzelhandel

  • Kundenberatung oder -bedienung
  • Präsentation von Produkten
  • Simulation eines Verkaufsgesprächs

5. Gastgewerbe

  • Zubereitung von Speisen oder Getränken (für Bewerber in der Küche)
  • Bedienung von Gästen (für Servicepersonal)
  • Zimmerreinigung (für Reinigungskräfte)

Die richtige Vorbereitung

Die richtige Vorbereitung auf das Probearbeiten ist das A und O. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob es sich lediglich um ein Einfühlungsverhältnis oder eine mehrtägige Probearbeit handelt.

Genau wie vor einem Vorstellungsgespräch sollten Sie sich umfassend über das Unternehmen informieren und versuchen, etwaige offene Fragen bereits im Vorfeld zu klären.

Scheuen Sie sich nicht davor, gezielt bei Ihrem Ansprechpartner nachzufragen, welche Aufgaben Sie beim Probearbeiten erwarten werden. Nur so können Sie sich bestmöglich vorbereiten und sicherstellen, dass Sie den Erwartungen Ihres potenziellen neuen Arbeitgebers gerecht werden.

Bringen Sie auch in Erfahrung, ob bestimmte Kleidervorschriften einzuhalten sind, damit das passende Outfit fürs Probearbeiten wählen.

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Rechtliche Aspekte des Probearbeitens

1. Vergütung

Ob das Probearbeiten bezahlt werden muss, hängt in erster Linie davon ab, ob es sich tatsächlich um Probearbeiten oder doch eher um ein Einfühlungsverhältnis handelt.

Grundsätzlich muss Arbeit in Deutschland mit einer Vergütung einhergehen. Handelt es sich jedoch lediglich um ein unverbindliches Kennenlernen, bei welchem der Bewerber nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers untersteht und Arbeitsaufträge nur in geringem Umfang ausführt, besteht kein Anspruch auf Vergütung.

2. Maximale Dauer

Es gibt keine gesetzliche Regelung, welche die exakte Höchstdauer für ein Probearbeiten festlegt.

Damit Arbeitgeber jedoch nicht Gefahr laufen, dass aus dem Probearbeiten ein stillschweigendes Arbeitsverhältnis entsteht, sollte die Dauer einige Stunden bis wenige Tage, jedoch höchstens eine Woche betragen.

3. Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz während des Probearbeitens richtet sich in erster Linie danach, ob es sich um ein Einfühlungsverhältnis oder um Probearbeit handelt. In puncto Haftung ist entscheidend, ob ein Arbeitsvertrag zwischen Bewerber und Arbeitgeber vorliegt.

Die gesetzliche Unfallversicherung greift prinzipiell nur dann, wenn ein Beschäftigungsverhältnis zwischen beiden Parteien besteht. Beim Probearbeiten kann es sich jedoch um eine sogenannte „Wie-Beschäftigung“ handeln. In diesem Fall greift die gesetzliche Unfallversicherung auch dann, wenn kein Arbeitsvertrag vorliegt.

Bei einem Einfühlungsverhältnis greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung im Regelfall jedoch nicht, sodass etwaige Unfälle des Bewerbers über die gesetzliche oder private Krankenversicherung des Bewerbers abgewickelt werden müssen.

Kommt es während des Probearbeitens zu Sachschäden, kommt hierfür für gewöhnlich die private Haftpflichtversicherung auf. Ist der Bewerber hingegen nicht haftpflichtversichert, kann es problematisch werden. Die betrieblichen Versicherungen greifen im Regelfall nur dann, wenn ein Arbeitsverhältnis vorliegt.

4. Arbeitsvertrag

Auch wenn ein Arbeitsvertrag zur Durchführung einer Probearbeit nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sollten Arbeitgeber dennoch schriftlich festhalten, wie es um den Umfang der Probearbeit bestellt ist.

Selbst bei einem Einfühlungsverhältnis kann es sinnvoll sein, ein entsprechendes Dokument aufzusetzen.

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