In vielen Unternehmen sind Überstunden an der Tagesordnung. Auch Werkstudenten kommen häufig nicht umher, Überstunden zu leisten, um ihre Aufgaben und Projektziele zu erreichen. Doch sind Überstunden für Werkstudenten überhaupt erlaubt? In welchen Fällen Werkstudenten zu Überstunden verpflichtet sind, wie es mit der Vergütung aussieht und was es wirklich mit der 20-Stunden-Grenze auf sich hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Prinzipiell dürfen auch Werkstudenten Überstunden leisten und auch die 20-Stunden-Grenze darf durchaus überschritten werden. Eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden liegt jedoch nur dann vor, wenn es eine entsprechende vertragliche Vereinbarung gibt.

Überstunden nur bei vertraglicher Vereinbarung zulässig

Grundsätzlich gelten für Werkstudenten dieselben arbeitsrechtlichen Voraussetzungen wie für alle anderen Beschäftigten. Demnach ist die Anordnung von Überstunden nur dann zulässig, wenn eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Werkstudenten und dem Arbeitgeber vorliegt.

Fehlt eine solche Vereinbarung, können Werkstudenten nicht ohne Weiteres zur Leistung von Überstunden verpflichtet werden. Ausnahmen gelten nur dann, wenn eine betriebliche Notsituation vorliegt, welche die Erbringung von Überstunden zwingend erforderlich macht.

Ausgenommen hiervon sind jedoch freiwillige Überstunden. Entschließt sich ein Werkstudent dazu, freiwillig Überstunden zu leisten, so ist dies auch ohne eine Überstundenvereinbarung zulässig. Zu beachten ist jedoch, dass weder die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten, noch die 20-Stunden-Grenze für Studierende überschritten werden dürfen.

Unter welchen Umständen Werkstudenten mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, erfahren Sie im weiteren Verlauf dieses Artikels.

Werkstudenten haben einen Anspruch auf Vergütung von Überstunden

Arbeitgeber sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Angestellten für geleistete Überstunden zu entlohnen. Auch Werkstudenten haben einen Anspruch auf die Bezahlung von erbrachten Überstunden.

Überstunden sind hierbei genau so zu bezahlen, wie die gewöhnliche Arbeitszeit. Es greift der vereinbarte Stundenlohn. Bei einem Festgehalt muss zunächst der effektive Stundenlohn berechnet werden. Ein Ausgleich der Überstunden durch zusätzliche Freizeit kann nur dann vom Arbeitgeber angeordnet werden, wenn eine entsprechende Vereinbarung vorliegt.

Fehlt eine Vereinbarung über den Ausgleich von Überstunden durch zusätzliche Freizeit, können Werkstudenten auf eine Auszahlung der Überstunden bestehen. Es muss jedoch beachtet werden, dass die 20-Stunden-Grenze nicht überschritten wird. Führt eine Auszahlung von Überstunden zum Überschreiten dieser Grenze, ist ein Ausgleich durch zusätzliche Freizeit häufig der einzige Weg, geleistete Überstunden rechtskonform auszugleichen.

Wie viele Überstunden sind für Werkstudenten erlaubt?

Wie bereits erwähnt, gilt für Werkstudenten die sogenannte 20-Stunden-Grenze. Gemäß dieser Regel ist es eingeschriebenen Studierenden nicht erlaubt, mehr als 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. Diese Grenze gilt jedoch nur während der Vorlesungszeit. Während der Semesterferien hingegen dürfen Studierende bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten.

Für Werkstudenten gilt darüber hinaus die sogenannte 26-Wochen-Regel. Diese besagt, dass Werkstudenten ihren Status behalten, sofern sie innerhalb eines Zeitjahres nicht mehr als 26 Wochen (182 Kalendertage) mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Zu beachten ist jedoch, dass die zusätzlichen Arbeitsstunden nur am Wochenende, abends, nachts oder in der vorlesungsfreien Zeit erbracht werden dürfen.

Die zulässige Anzahl an Überstunden für Werkstudenten richtet sich in erster Linie nach den gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und der bereits erwähnten 26-Wochen-Regel.

Zusammengefasst ist Folgendes zu beachten:

  1. Beschäftigte dürfen prinzipiell nicht mehr als 8 Stunden pro Tag arbeiten. Nur in Ausnahmefällen darf die tägliche Arbeitszeit bis zu 10 Stunden betragen. Es muss sichergestellt werden, dass die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit innerhalb von 6 Monaten 8 Stunden nicht überschreitet.
  2. Arbeitet ein Werkstudent wöchentlich mehr als 20 Stunden, so darf diese Überschreitung der wöchentlichen Arbeitszeit nicht häufiger als 26-mal pro Zeitjahr auftreten.
  3. Überstunden, die zu einer Überschreitung der 20-Stunden-Grenze führen, dürfen nur am Wochenende, abends, nachts oder in den Semesterferien geleistet werden.

Was passiert, wenn man als Werkstudent mehr als 20 Stunden arbeitet?

Arbeiten Werkstudenten regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche und überschreiten die 26-Wochen-Regelung, so ist davon auszugehen, dass das Beschäftigungsverhältnis in den Vordergrund und das Studium in den Hintergrund getreten ist.

In der Folge wird der Werkstudent zu einem gewöhnlichen Arbeitnehmer und es ergibt sich die damit einhergehende Versicherungspflicht. Der Werkstudent ist in vollem Umfang sozialversicherungspflichtig und verliert seinen Anspruch auf Vergünstigungen in der Sozialversicherung.

Keine Exmatrikulation bei Überschreitung der 20-Stunden-Grenze

Eine Exmatrikulation bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden muss in der Regel nicht befürchtet werden. Auch wenn ein Werkstudent regelmäßig Überstunden leistet, führt dies für gewöhnlich nicht zu Problemen mit der Universität oder der Hochschule.

Die 20-Stunden-Grenze und die 26-Wochen-Regelung gelten in erster Linie für den Sozialversicherungsstatus des Werkstudenten und auch der Anspruch auf BAföG kann bei einer Verletzung dieser Regeln betroffen sein.

Eine direkte Auswirkung auf das Studium als solches ergibt sich aus einer entsprechenden Überschreitung jedoch nicht. Im Zweifelsfall müssen jedoch im Einzelnen die Regeln der jeweiligen Universität oder Hochschule geprüft werden.