Gerade wenn Arbeitnehmer viele Überstunden angesammelt haben, kann sich die Frage stellen, ob eine einmalige Auszahlung aller Überstunden sinnvoll ist oder man sich doch lieber für eine verteilte Auszahlung entscheiden sollte. Warum eine einmalige Auszahlung im Regelfall unproblematisch ist, was der progressive Einkommenssteuersatz damit zu tun hat und was es mit der Fünftelregelung auf sich hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Eine verteile Auszahlung von Überstunden ist für gewöhnlich nur dann sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer eine so große Anzahl an Überstunden angesammelt hat, dass ein deutlich höherer Einkommenssteuersatz zu befürchten ist.

Sollte man Überstunden auf einmal auszahlen lassen?

Prinzipiell ist sowohl eine gesammelte, als auch eine verteile Auszahlung der Überstunden möglich. Im Normalfall werden Überstunden automatisch zeitnah ausgezahlt, sofern es keine zusätzliche Option für das Abfeiern der gesammelten Überstunden gibt.

Wurden über einen längeren Zeitraum hinweg viele Überstunden angesammelt und möchte nun der Arbeitgeber oder -nehmer eine Auszahlung der geleisteten Überstunden vornehmen, so bevorzugen die meisten Arbeitgeber die gesammelte Auszahlung aller Überstunden. Prinzipiell ist es jedoch ebenfalls möglich, sich auf eine verteile Auszahlung zu einigen.

Wenn Arbeitnehmer besonders viele Überstunden angesammelt haben, kann eine einmalige Auszahlung aller Überstunden zu unerwünschten Nebeneffekten führen. Denn sowohl die Überstundenvergütung als auch etwaige Überstundenzuschläge zählen zum regulären Arbeitslohn und sind entsprechend zu versteuern.

Durch den progressiven Einkommenssteuersatz in Deutschland steigt der Steuersatz in Abhängigkeit zum Einkommen des Arbeitnehmers. Wird das Einkommen nun durch eine Auszahlung vieler Überstunden einmalig stark erhöht, kann sich hieraus ein erhöhter Steuersatz ergeben.

Dass ein Beschäftigter durch die Auszahlung von Überstunden einer so hohen Steuerlast ausgesetzt ist, dass er insgesamt weniger Einkommen hat, als ohne die Auszahlung, ist jedoch nicht zu befürchten.

Habe ich ein Recht auf eine verteile Auszahlung der Überstunden?

Grundsätzlich haben Arbeitgeber das Recht, Überstunden auch ohne Rücksprache mit dem Arbeitnehmer auszuzahlen. Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Vergütung von Überstunden nicht nach, können Arbeitnehmer eine Auszahlung einfordern.

Einen Anspruch auf eine verteilte Auszahlung haben Arbeitnehmer allerdings nicht. Im Regelfall lassen sich Arbeitgeber auf Bitten des Beschäftigten jedoch auf eine verteilte Auszahlung aus.

Sollten Sie also steuerliche Nachteile durch eine einmalige Auszahlung aller gesammelten Überstunden befürchten, sollten Sie zeitnah das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Wurden die Überstunden erst einmal ausgezahlt, lässt sich die Zahlung kaum rückabwickeln.

Wann Sie Überstunden auf einmal auszahlen lassen sollten

Vorab sei gesagt: Die gesammelte Auszahlung von Überstunden ist Standard und in den meisten Fällen haben Arbeitnehmer keine größeren steuerlichen Nachteile zu befürchten.

Sie sollten sich nur Gedanken darüber machen, ob eine einmalige oder eine verteilte Auszahlung sinnvoller ist, wenn Sie über einen längeren Zeitraum hinweg zahlreiche Überstunden aufgebaut haben. Handelt es sich nur um eine verhältnismäßig geringe Anzahl an Überstunden, steht einer einmaligen Auszahlung nichts entgegen.

Doch auch wenn Sie eine größere Anzahl von Überstunden auszahlen lassen möchten, kann eine einmalige Zahlung sinnvoll sein. Beispielsweise dann, wenn Sie kurzfristig einen Liquiditätsbedarf haben oder eine größere Anschaffung planen.

Idealerweise sollten Sie vor der Auszahlung einen Steuerberater kontaktieren oder selbst errechnen, inwieweit sich eine einmalige Auszahlung der Überstunden auf Ihren Einkommenssteuersatz auswirkt. Dies ist jedoch in der Regel wirklich nur dann erforderlich, wenn es sich um eine große Anzahl von Überstunden handelt.

Im weiteren Verlauf des Artikels werden wir noch auf die sogenannte Fünftelregelung eingehen, welche dann zum Tragen kommen kann, wenn eine große Anzahl Überstunden über mehrere Jahre hinweg angesammelt wurde. Die Fünftelregelung sorgt für eine geringere steuerliche Belastung.

Überstunden verteilt auszahlen lassen

Eine verteilte Auszahlung von Überstunden ist grundsätzlich nur dann steuerlich sinnvoll, wenn eine einmalige Auszahlung Ihr Gesamteinkommen so stark erhöhen würde, dass ein deutlich höherer Einkommenssteuersatz zustande kommt.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass eine Verteilung nur dann zielführend sein kann, wenn sie über wenigstens zwei Jahre erfolgt. Eine erste Teilauszahlung im Januar und eine zweite Teilauszahlung im Dezember desselben Jahres macht steuerrechtlich keinen Unterschied, da Ihr Jahreseinkommen dennoch um den Gesamtbetrag der Überstundenauszahlung ansteigt.

Die Fünftelregelung bei Überstundenzahlungen

Die Fünftelregelung dient dazu, einmalige, hohe Einkünfte steuerlich so zu behandeln, als hätte der Arbeitnehmer die Zahlung gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt erhalten. Sie findet beispielsweise häufig bei der Zahlung von Abfindungen Anwendung.

Die Fünftelregelung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch bei der Auszahlung von Überstundenvergütungen genutzt werden. Entscheidend ist zunächst, dass es sich um Einkünfte aus mehrjähriger Tätigkeit handelt. Die Überstunden müssen also über mehrere Jahre hinweg angesammelt worden sein.

Prinzipiell sollte bereits Arbeitgeber prüfen, in welchem Fall die Anwendung der Fünftelregelung im Sinne des Arbeitnehmers wäre. Da es sich bei der Auszahlung mehrjährig angesammelter Überstunden jedoch eher um Ausnahmefälle handelt, sind Arbeitnehmer gut beraten, sich zunächst selbst einen Überblick über die möglichen Vorteile der Fünftelregelung zu verschaffen und ihren Arbeitgeber im Zweifelsfall darauf hinzuweisen.