Während der Probezeit können Arbeitgeber die Fähigkeiten, Qualifikationen und die Arbeitsweise des neuen Mitarbeiters genauer bewerten. Arbeitnehmer wiederum können sich ein besseres Bild vom Unternehmen, den Aufgaben und ihren Kollegen machen. Nicht selten werden Arbeitnehmer bereits in der Probezeit zur Leistung von Überstunden verpflichtet. Doch ist das überhaupt rechtens? In diesem Beitrag erfahren Sie, wann Sie in der Probezeit zu Überstunden verpflichtet werden können, ob Überstunden bezahlt werden müssen und wie Sie sich als Arbeitnehmer verhalten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

Prinzipiell sind Überstunden auch während der Probezeit möglich. Es sollte jedoch beachtet werden, dass Arbeitnehmer grundsätzlich nur dann zur Leistung von Überstunden verpflichtet sind, wenn eine dahingehende vertragliche Vereinbarung besteht, oder eine akute betriebliche Notsituation vorliegt.

Sind Überstunden in der Probezeit erlaubt?

Überstunden müssen grundsätzlich nur dann geleistet werden, wenn sie im Rahmen eines Arbeits- oder Tarifvertrags beziehungsweise einer Betriebsvereinbarung vereinbart wurden. Ist dies nicht der Fall, so steht es Arbeitnehmern frei, die vom Arbeitgeber angeordneten Überstunden abzuleisten.

Ausnahmen können sich lediglich dann ergeben, wenn eine akute Notsituation vorliegt, welche die Überstunden zwingend erforderlich macht. Unter besonderen Umständen können Überstunden auch dann angeordnet werden, wenn keine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht.

Eine solche Notsituation könnte sich beispielsweise dann ergeben, wenn die Betriebsfähigkeit des Unternehmens nach einer Naturkatastrophe wiederhergestellt werden muss. Ein kurzfristiger Großauftrag oder Personalmangel in der Urlaubssaison zählen jedoch nicht.

Sofern zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung zur Leistung von Überstunden besteht, oder die zusätzliche Arbeitszeit aufgrund einer Notsituation dringend erforderlich ist, so sind Überstunden auch in der Probezeit erlaubt.

Ein generelles Verbot von Überstunden während der Probezeit existiert nicht.

Wie viele Überstunden sind in der Probezeit erlaubt?

Auch während der Probezeit unterliegen Arbeitnehmer denselben rechtlichen Anforderungen wie alle anderen Beschäftigten auch. Das Arbeitszeitgesetz legt die Höchstarbeitszeit fest, laut welcher Arbeitnehmer höchstens 8 Stunden pro Werktag (Montag bis Samstag) und maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen.

In Ausnahmefällen kann die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 60 Stunden erhöht werden. Allerdings muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit in einem Zeitraum von 6 Monaten die Höchstarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag nicht überschreitet.

Um dies zu gewährleisten, muss den Beschäftigten ein Freizeitausgleich gewährt werden. Arbeitet ein Beschäftigter also mehr als 48 Stunden in der Woche, muss die Arbeitszeit in der kommenden Zeit so weit reduziert werden, dass die tägliche Arbeitszeit im Sechsmonatsdurchschnitt bei höchstens 8 Stunden liegt.

Die maximale Anzahl an Überstunden ergibt sich aus der Differenz zwischen vertraglich vereinbarter Arbeitszeit und Höchstarbeitszeit.

Gibt es Überstundenzuschläge in der Probezeit?

Es besteht kein allgemeiner Anspruch auf Sonderzuschläge bei Überstunden. Gibt es jedoch eine arbeits- oder tarifvertragliche Einigung, welche den Beschäftigten einen Überstundenzuschlag zuspricht, so gilt dieser prinzipiell auch während der Probezeit.

Was passiert mit Überstunden bei Kündigung in der Probezeit?

Wird Ihr Arbeitsverhältnis während oder zum Ende der Probezeit gekündigt, haben Sie dennoch einen Anspruch auf die bereits geleisteten Überstunden. Ob die Überstunden ausbezahlt oder mit Freizeit abgegolten werden, ergibt sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung.

Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, haben Sie einen Anspruch auf Vergütung der Überstunden. Ist laut des Arbeits- oder Tarifvertrags sowohl eine Auszahlung der Überstunden als auch ein Freizeitausgleich möglich, so kann der Arbeitgeber entscheiden, wie er Sie für die Überstunden kompensiert.

Wie Arbeitnehmer mit Überstunden in der Probezeit umgehen sollten

Werden Arbeitnehmer gleich in der Probezeit darum gebeten oder dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten, stehen sie häufig vor einer Zwickmühle. Einerseits möchten sie sich von ihrer besten Seite zeigen und den neuen Arbeitgeber und die Kollegen nicht im Stich lassen. Andererseits gibt es durchaus Unternehmen, die regelmäßig eine große Anzahl an Überstunden von ihren Beschäftigten verlangen und so deren Work-Life-Balance durcheinanderbringen.

Sind Sie vertraglich dazu verpflichtet, eine gewisse Anzahl an Überstunden zu leisten, dann sollten Sie der Aufforderung in jedem Fall nachkommen. Andernfalls laufen Sie Gefahr, sich eine Kündigung einzuhandeln.

Doch auch wenn die Überstunden nicht verpflichtend sind, sondern man Sie lediglich darum bittet, einige Überstunden zu leisten, ist es gerade in der Probezeit empfehlenswert, dieser Bitte nachzukommen. Denn während der Probezeit braucht Ihr Arbeitgeber schlicht und ergreifend keinen Grund, um Sie zu entlassen. Sie sollten also im Zweifelsfall die Zähne zusammenbeißen und sich von Ihrer „besten Seite“ zeigen.

Überstunden in der Probezeit abfeiern oder auszahlen lassen

Wie bereits erwähnt, können sowohl der Arbeits- oder Tarifvertrag als auch eine Betriebsvereinbarung regeln, ob Überstunden ausbezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden. Sind beide Vorgehensweisen möglich, kann Ihr Arbeitgeber darüber entscheiden, wie er Sie für die Überstunden kompensiert.

Ob Sie bereits in der Probezeit darum bitten, die Überstunden auszugleichen, bleibt selbstverständlich Ihnen überlassen. Es kann jedoch taktisch klüger sein, damit bis zum Ende der Probezeit zu warten. Schließlich laufen Sie nicht Gefahr, dass die Überstunden verfallen.