Viele Arbeitnehmer arbeiten regelmäßig länger, als es in ihrem Arbeitsvertrag vorgesehen ist. Während einige Arbeitnehmer für die Überstunden zusätzlich entlohnt werden, gehen viele andere leer aus. Ob unbezahlte Überstunden rechtlich zulässig oder sogar verpflichtend sind, welche Rechte Sie als Arbeitnehmer haben und was es zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Unbezahlte Überstunden sind zulässig, sofern eine vertragliche Vereinbarung hierüber vorliegt. Gibt es keine derartige Übereinkunft, ist die Anordnung unbezahlter Überstunden grundsätzlich verboten.

Unbezahlte Überstunden sind prinzipiell erlaubt

Grundsätzlich sind unbezahlte Überstunden erlaubt, sofern sie freiwillig geleistet werden, oder eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht. Jedoch müssen in jedem Fall die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten eingehalten werden.

Sind unbezahlte Überstunden Pflicht?

Eine Pflicht zur Leistung unbezahlter Überstunden besteht nur dann, wenn dies zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausdrücklich vereinbart wurde. Eine solche Vereinbarung kann sich beispielsweise im Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung finden.

Häufig werden Formulierungen wie „Etwaige Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ verwendet, um den Arbeitnehmer zu Überstunden zu verpflichten, für welche der Arbeitgeber kein zusätzliches Gehalt zahlen und auch keinen Freizeitausgleich gewähren muss. In diesem Fall sind die Überstunden mit dem Gehalt abgegolten.

Viele dieser Formulierungen sind jedoch unwirksam, da sie zu vage oder zu schwammig formuliert sind. Entscheidend ist, dass eine konkrete Anzahl der zu leistenden Überstunden genannt wird. Arbeitgeber können ihre Beschäftigten nicht zu einer unbegrenzten Anzahl an Überstunden verpflichten, sondern müssen stets den genauen Umfang bestimmen.

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Wie viele unbezahlte Überstunden sind erlaubt?

Es gibt keine gesetzliche Regelung, welche die maximal zulässige Anzahl an Überstunden vorgibt. In der Regel geht man davon aus, dass Überstunden in einem Umfang von 10 bis 15 Prozent über der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zulässig sind.

Daraus ergibt sich, dass bei einer 40-Stunden-Woche bis zu 6 unbezahlte Überstunden pro Woche zulässig sind. Der Arbeitnehmer hat diese auf Anordnung seines Arbeitgebers zu erbringen, ohne dass hieraus ein Anspruch auf Vergütung oder auf einen Freizeitausgleich entsteht.

Zu beachten ist jedoch, wie bereits erwähnt, dass es hierzu einer entsprechenden Vereinbarung bedarf. Fehlt eine solche Vereinbarung, können Arbeitgeber grundsätzlich keine unbezahlten Überstunden anordnen.

Liegt eine Überstundenregelung vor und leistet der Arbeitnehmer mehr Überstunden, als in dieser Vereinbarung vorgesehen sind, so sind die zusätzlichen Überstunden zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen.

Ausnahmen bei Führungskräften und Besserverdienern

Ausnahmen ergeben sich jedoch bei Führungskräften und Besserverdienern. Handelt es sich bei der Tätigkeit des Arbeitnehmers um einen sogenannten „Dienst höherer Art“ oder übersteigt das Gehalt des Beschäftigten die Beitragsbemessungsgrenze, so können sämtliche Überstunden mit dem Gehalt abgegolten werden.

In diesem Fall geht das Bundesarbeitsgericht davon aus, dass eine zusätzliche Vergütung für geleistete Überstunden unüblich sei und entsprechend auch nicht erfolgen muss.

Jedoch handelt es sich stets um Einzelfallentscheidungen. Es müssen die genauen Umstände geprüft werden, um zu entscheiden, ob dem Arbeitnehmer eine zusätzliche Bezahlung für die von ihm geleisteten zusätzlichen Arbeitsstunden zusteht.

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Kann man unbezahlte Überstunden verweigern?

Arbeitnehmer können Überstunden verweigern, sofern die Anordnung unrechtmäßig erfolgt. Besteht keine Vereinbarung zur Leistung von Überstunden, so können diese verweigert werden. Dies gilt sowohl für bezahlte, als auch für unbezahlte Überstunden.

Auch können Überstunden aus gesundheitlichen Gründen verweigert werden, sofern die Erbringung der zusätzlichen Arbeitstätigkeit die Gesundheit des Arbeitnehmers gefährden würde und ein entsprechendes ärztliches Attest vorliegt.

Darüber hinaus kann eine besonders kurze Ankündigungsfrist der Überstunden dazu führen, dass eine Verweigerung durch den Arbeitnehmer möglich ist.

Es ist jedoch stets zu prüfen, aus welchem Grund die Überstunden notwendig sind und ob die Ursache dem Arbeitgeber bereits länger bekannt war. Sind die Überstunden auf eine kurzfristig aufgetretene Situation zurückzuführen, kann die verkürzte Ankündigungsfrist kaum als Verweigerungsgrund genutzt werden.

Wann Überstunden bezahlt werden müssen

Überstunden müssen dann bezahlt werden, wenn sie über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausreichen – inklusive etwaiger Überstundenregelungen.

Gibt es überhaupt keine Überstundenregelung, sind grundsätzlich sämtliche Überstunden zu vergüten. Ein Ausgleich der Überstunden durch Freizeit ist nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer hiermit einverstanden ist oder der Arbeitgeber sich diese Möglichkeit vertraglich hat einräumen lassen.

Besteht hingegen eine vertragliche Verpflichtung zur Leistung unbezahlter Überstunden, so sind nur die Überstunden zu bezahlen, welche den vereinbarten Umfang überschreiten.

Wurde also im Rahmen eines Arbeits- oder Tarifvertrags vereinbart, dass der Beschäftigte wöchentlich bis zu 6 unbezahlte Überstunden zu leisten hat und erbringt dieser Beschäftigte nun 8 Überstunden, so sind nur die 2 zusätzlichen Überstunden zu vergüten.

Was tun, wenn der Arbeitgeber Überstunden nicht bezahlt?

Weigert sich ein Arbeitgeber, angefallene Überstunden zu bezahlen, obwohl der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Vergütung hat, sollte zunächst das Gespräch gesucht werden. Zunächst sollte der direkte Vorgesetzte kontaktiert werden, um eine Lösung zu erarbeiten.

Auch der Betriebsrat kann dabei helfen, den Arbeitgeber zur Vergütung der ausstehenden Überstunden zu bewegen. Kann auch hier keine Lösung erzielt werden, stets es dem Arbeitnehmer frei, den Fall vor das Arbeitsgericht zu bringen.

Es empfiehlt sich, jede Anordnung von Überstunden genau zu dokumentieren. Als Arbeitnehmer sollten Sie nachweisen können, wann Sie welcher Vorgesetzte in welchem Umfang zu Überstunden verpflichtet hat.

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