In vielen deutschen Unternehmen sind Überstunden an der Tagesordnung. Dabei unterscheidet sich die Anzahl der geleisteten Überstunden jedoch stark in Abhängigkeit von Branche und Beruf. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie viele Überstunden normal sind, was überhaupt erlaubt ist und ob Überstunden bezahlt werden müssen.

Das Wichtigste in Kürze

Durchschnittlich leisten deutsche Arbeitnehmer etwa 2,9 Überstunden pro Monat. In einigen Branchen sind jedoch 20 oder mehr Überstunden pro Monat vollkommen normal.

Zahl der Überstunden stark rückläufig

Allgemein lässt sich festhalten, dass die Anzahl der von Arbeitnehmern geleisteten Überstunden in den letzten zehn Jahren stark rückläufig ist. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es große branchenspezifische Unterschiede gibt.

Insgesamt leisteten die Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr 2022 über 1,4 Milliarden Überstunden. Im Jahr 2011 lag die Zahl noch bei mehr als 2 Milliarden Überstunden.

Auch wenn die Zahlen rückläufig sind, leisten viele Arbeitnehmer nach wie vor regelmäßig Überstunden. Anzumerken ist hierbei, dass es sich bei beinahe 60 % der geleisteten Überstunden um unbezahlte Überstunden handelt.

Durchschnittliche Anzahl an Überstunden

Die durchschnittliche Anzahl der von Arbeitnehmern in Deutschland geleisteten Überstunden lässt sich zwar anhand der Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) berechnen, jedoch ist dieser Durchschnittswert für den einzelnen Arbeitnehmer nur von geringer Bedeutung. Schließlich gibt es große branchen- und berufsspezifische Unterschiede.

Laut des IBB leisteten Arbeitnehmer im Jahr 2022 durchschnittlich 34,4 Überstunden pro Jahr. Hieraus ergeben sich durchschnittlich etwa 2,9 Überstunden pro Monat und Arbeitnehmer.

Wie viele Überstunden sind normal?

Wie viele Überstunden normal sind, ist stark von der Branche und der Position des Beschäftigten abhängig. In einigen Unternehmen sind Überstunden an der Tagesordnung, während sie in anderen Betrieben kaum bis gar nicht vorkommen.

Grundsätzlich muss die Pflicht zur Leistung von Überstunden vertraglich festgehalten werden. In Arbeits- und Tarifverträgen finden sich häufig Klauseln, welche die Anzahl der zu leistenden Überstunden festlegen. Gibt es keine derartige Vereinbarung, sind Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, Überstunden zu machen.

Auch wenn sich mit den Daten des IAB eine durchschnittliche Anzahl von 2,9 Überstunden pro Monat errechnen lässt, kann dieser Durchschnittswert kaum 1:1 auf den einzelnen Beschäftigten übertragen werden. Der Median wird vermutlich stark abweichen, da Arbeitnehmer mit besonders vielen oder besonders wenig Überstunden einen großen Einfluss auf den Mittelwert nehmen.

So sind in einigen Branchen und Berufen mehr als 5 Überstunden pro Woche vollkommen normal. In anderen Berufen hingegen werden kaum Überstunden geleistet. Die Durchschnittswerte aller Beschäftigten sind daher nicht besonders aussagekräftig, wenn es darum geht, die Anzahl der Überstunden des einzelnen Arbeitnehmers zu berechnen.

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Durchschnittliche Überstunden pro Woche

Wie bereits erwähnt, gibt es je nach Branche massive Unterschiede. So sind je nach Branche 5 oder mehr Überstunden pro Woche keine Seltenheit. Im medizinischen Bereich und in der Pflege können diese Werte nochmals übertroffen werden.

Im Jahr 2019 analysierte Statista die Gehaltsdaten von mehr als 215.000 Beschäftigten und kam zu dem Ergebnis, dass in den folgenden 10 Branchen durchschnittlich die meisten Überstunden geleistet werden:

BrancheØ Überstunden
Unternehmensberatung5,18 Überstunden pro Woche
Konsum- und Gebrauchsgüter4,49 Überstunden pro Woche
Logistik, Transport, Verkehr4,23 Überstunden pro Woche
Hotel und Gaststätten4,11 Überstunden pro Woche
Baugewerbe4,03 Überstunden pro Woche
Messebetreiber3,89 Überstunden pro Woche
Lebensmittel/Nahrung, Genuss3,81 Überstunden pro Woche
Pharma3,69 Überstunden pro Woche
Anlagenbau3,68 Überstunden pro Woche
Werbung und PR3,49 Überstunden pro Woche

Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Die maximale Anzahl an Überstunden ergibt sich aus den Höchstarbeitszeiten, welche im Arbeitszeitgesetz festgelegt sind. Demnach dürfen Beschäftigte höchstens 8 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche arbeiten. Der Gesetzgeber behandelt den Samstag hierbei als gewöhnlichen Werktag.

In Ausnahmefällen kann die Höchstarbeitszeit pro Tag auf bis zu 10 Stunden erhöht werden. Arbeitgeber müssen jedoch sicherstellen, dass die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit im Sechsmonatsdurchschnitt die Obergrenze von 8 Stunden nicht übersteigt. Es muss also ein zusätzlicher Freizeitausgleich geschaffen werden.

Bei einer gewöhnlichen 40-Stunden-Woche mit 5 Arbeitstagen ergeben sich so bis zu 2 Überstunden pro Tag.

Keine allgemeine Pflicht zur Leistung von Überstunden

Anders als häufig angenommen, besteht grundsätzliche keine Pflicht zur Leistung von Überstunden. Arbeitnehmer sind nur dann verpflichtet, Überstunden zu leisten, wenn es eine dahingehende vertragliche Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber gibt.

In der Regel enthalten jedoch Arbeits- und Tarifverträge oder die Betriebsvereinbarungen entsprechende Klauseln. Gibt es keine dahingehenden Vereinbarungen, können Arbeitnehmer jedoch etwaige Überstunden verweigern.

Nur in absoluten Notfällen können Arbeitgeber Überstunden auch dann anordnen, wenn es keine entsprechende vertragliche Vereinbarung gibt. Ein solcher Notfall kann beispielsweise vorliegen, wenn das Unternehmen von einem Brand oder einer Naturkatastrophe getroffen wurde und die Überstunden notwendig sind, um die Betriebsfähigkeit aufrechtzuerhalten oder wieder herzustellen.

Überstunden müssen bezahlt werden

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer ein Recht auf Vergütung der Überstunden. Ein Ausgleich durch Freizeit ist nur dann zulässig, wenn er aufgrund der Regelungen zur Höchstarbeitszeit gesetzlich erforderlich ist, oder der Arbeitgeber sich das Recht zum Ausgleich von Überstunden durch Freizeit vertraglich einräumen lässt.

Existiert keine Vereinbarung zur Umwandlung von Überstunden in Freizeit, haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Auszahlung der Überstunden.

Unbezahlte Überstunden sind nur dann zulässig, wenn sie freiwillig durch den Arbeitnehmer geleistet werden und ihm bewusst ist, dass er keine zusätzliche Vergütung erhält. In einigen Arbeits- und Tarifverträgen finden sich jedoch auch Klauseln, welche den Arbeitnehmer zur Leistung von unbezahlten Überstunden verpflichten.

Formulierung wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ sind prinzipiell zulässig. Allerdings muss die genaue Anzahl der zu leistenden Überstunden genannt werden. Eine pauschale Abgeltung aller anfallenden Überstunden mit dem Gehalt ist nicht zulässig.