Überstunden sind in vielen Unternehmen an der Tagesordnung. Häufig wird stellvertretend auch von sogenannter Mehrarbeit gesprochen. Doch sind Überstunden und Mehrarbeit wirklich dasselbe? In diesem Beitrag erfahren Sie, was die Unterschiede zwischen Überstunden und Mehrarbeit sind und warum diese Unterschiede von großer Bedeutung sein können.

Das Wichtigste in Kürze

Von Mehrarbeit spricht man, wenn die gesetzlichen oder tariflichen Höchstarbeitszeiten überschritten werden. Überstunden beschreiben hingegen die Überschreitung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.

Mehrarbeit vs. Überstunden: Die Unterschiede

Die Begriffe Mehrarbeit und Überstunden werden häufig synonym verwendet. Dabei gibt es grundlegende Unterschiede, die gerade in Hinblick auf die Vergütung und einen etwaigen Freizeitausgleich eine große Rolle spielen.

Auch wenn beide Begriffe rechtlich nicht genau definiert sind, lassen sie sich dennoch klar voneinander abgrenzen.

1. Definition von Mehrarbeit

Mehrarbeit im arbeitsrechtlichen Sinne liegt vor, wenn die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten überschritten werden. Der Gesetzgeber sieht eine Höchstarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche vor – Samstag gelten als gewöhnliche Werktage.

Überschreitet ein Arbeitnehmer die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten, so liegt Mehrarbeit vor. Diese muss innerhalb von 6 Monaten durch Freizeit ausgeglichen werden. Im Sechsmonatsdurchschnitt darf die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten.

2. Definition von Überstunden

Der Begriff Überstunden hingegen beschreibt die Überschreitung der individuell vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit.

Hat ein Arbeitnehmer laut seines Arbeitsvertrages 36 Arbeitsstunden pro Woche zu leisten und arbeitet in einer Woche 40 Stunden, so handelt es sich bei den zusätzlichen 4 Arbeitsstunden um Überstunden und nicht um Mehrarbeit.

3. Wichtig zu wissen

Auch bei einer Vollzeitstelle mit einer 40-Stunden-Woche können Überstunden anfallen – es handelt sich bei zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden nicht zwingend um Mehrarbeit.

Der Gesetzgeber gibt zwar eine werktägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden vor, diese kann jedoch auf bis zu 10 Stunden ausgeweitet werden, sofern die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit innerhalb von 6 Monaten 8 Stunden nicht übersteigt. Der Gesetzgeber geht hierbei von einer 6-Tage-Woche aus.

Leistet ein Arbeitnehmer im Falle einer regulären 40-Stunden-Woche also wöchentlich bis zu 8 zusätzliche Arbeitsstunden, so wird die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten. Entscheidend ist jedoch, dass Fall die werktägliche Arbeitszeit 10 Stunden nicht überschreitet.

Mehrarbeit muss durch Freizeit ausgeglichen werden

Während Überstunden problemlos vom Arbeitgeber ausbezahlt werden können, gibt es diese Möglichkeit bei Mehrarbeit nicht. Mehrarbeit ist in jedem Fall durch zusätzliche Freizeit auszugleichen.

Die Höchstarbeitszeit kann von 8 auf bis zu 10 Stunden erhöht werden. Wird sie überschritten, so ist dem Beschäftigten ein Freizeitausgleich zu gewähren, sodass die werktägliche Arbeitszeit im Sechsmonatsdurchschnitt 8 Stunden nicht überschreitet.

Achtung: Der Gesetzgeber geht von einer 6-Tage-Woche aus

Im Falle einer 5-Tage-Woche können Arbeitnehmer bis zu 9,6 Stunden pro Tag arbeiten, ohne dass sie die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten überschreiten. Da Samstage als reguläre Werktage gelten, können Sie zum Ausgleich der Mehrarbeit genutzt werden.

Der arbeitsfreie Samstag führt also dazu, dass die werktägliche Arbeitszeit im Sechsmonatsdurchschnitt die Obergrenze von 8 Stunden nicht überschreitet.

Leistet ein Arbeitnehmer in einer regulären 40-Stunden-Woche (von Montag bis Freitag) also 1 ½ Überstunden pro Tag, gilt die Mehrarbeit mit dem Samstag als ausgeglichen und die Überstunden können regulär vergütet werden.

Überstunden müssen bezahlt werden

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Vergütung von Überstunden. Ein Ausgleich durch zusätzliche Freizeit ist nur dann möglich, wenn es eine entsprechende vertragliche Vereinbarung gibt oder Arbeitnehmer und -geber sich individuell hieraus einigen.

Fehlt eine solche Vereinbarung, können Arbeitgeber nicht einfach eigenmächtig einen Freizeitausgleich anordnen.

Arbeits- und Tarifverträge können jedoch Klauseln enthalten, nach denen der Arbeitnehmer zur Leistung von unbezahlten Überstunden verpflichtet ist. Man spricht in diesem Fall von einer Abgeltung der Überstunden mit dem Gehalt.

Eine solche Vereinbarung ist prinzipiell zulässig, solange sie ordnungsgemäß formuliert ist. Dem Arbeitnehmer muss eine konkrete Anzahl an Überstunden genannt werden, welche er zusätzlich und unentgeltlich zu leisten hat. Eine pauschale Abgeltung aller Überstunden ist nicht zulässig.

Eine Pflicht zur Leistung von Überstunden gibt es im Übrigen nicht. Möchte ein Arbeitgeber Überstunden anordnen, so muss er sich dieses Recht in einem Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung einräumen lassen. Andernfalls können nur in akuten Notsituationen Überstunden angeordnet werden – beispielsweise infolge einer Naturkatastrophe.

Wie viel Mehrarbeit ist erlaubt?

Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sofern die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit innerhalb von 6 Monaten entsprechend ausgeglichen wird, kann die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden pro Tag erhöht werden.

Demnach sind, ausgehend von einer 40-Stunden-Woche mit 5 Arbeitstagen, bis zu 2 Stunden Mehrarbeit pro Tag zulässig.

Ein Teil dieser Mehrarbeit kann regulär als Überstunden ausgezahlt werden. Jedoch muss dennoch beachtet werden, dass die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit im Sechsmonatsdurchschnitt 8 Stunden nicht überschreitet.

Bei je 2 Überstunden an 5 Tagen in einer Woche ergibt sich eine wöchentliche Arbeitszeit von 50 Stunden und eine durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit von 8,33 Stunden (50 Stunden / 6 Tage).

So viele Überstunden sind normal

Die durchschnittliche Anzahl an Überstunden unterscheidet sich je nach Branche und Beruf. Durchschnittlich leisten Arbeitnehmer in Deutschland etwa 2,9 Überstunden pro Monat.

Dabei gibt es jedoch gravierende Unterschiede. Während Überstunden in einigen Branchen die Ausnahme sind, gehören sie in anderen Berufen zum Alltag. So werden beispielsweise in der Unternehmensberatung durchschnittlich 5,18 Überstunden pro Woche geleistet.