Für viele Arbeitnehmer sind Überstunden an der Tagesordnung. Doch wie verhält es sich mit Überstunden, die am Wochenende anfallen? Sind Arbeitnehmer überhaupt zur Leistung von Überstunden am Wochenende verpflichtet? In diesem Beitrag erfahren Sie, in welchen Fällen Wochenendarbeit zulässig ist und ob Sie einen Anspruch auf Überstunden- und Wochenendzuschläge haben.

Das Wichtigste in Kürze

Samstagsarbeit ist in den meisten Fällen zulässig, Sonntagsarbeit jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Eine Pflicht zur Leistung von Überstunden besteht nur dann, wenn es eine entsprechende arbeitsvertragliche Vereinbarung gibt.

Sind Überstunden am Wochenende erlaubt?

Grundsätzlich sind Überstunden auch am Wochenende erlaubt, sofern der Arbeitnehmer regulär zur Arbeit am Wochenende verpflichtet werden kann. Es muss jedoch zwischen Überstunden an einem Samstag und Überstunden an einem Sonntag unterschieden werden.

Sofern der Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich festlegt, dass der Arbeitnehmer lediglich an bestimmten Tagen, beispielsweise von Montag bis Freitag, arbeiten muss, können Arbeitgeber auch Samstagsarbeit anordnen. In diesem Fall können an einem Samstag grundsätzlich auch Überstunden geleistet werden.

Anders verhält es sich jedoch bei der Sonntagsarbeit. So sieht das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vor, dass das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht erlaubt ist. Gleichzeitig definiert das ArbZG in § 10 jedoch zahlreiche Ausnahmen von diesem Verbot.

Ist der Arbeitgeber nach § 10 ArbZG in der Lage, einen Beschäftigten zur Arbeit an einem Sonntag zu verpflichten, so können am Sonntag auch Überstunden durch den Arbeitnehmer geleistet werden.

Es muss jedoch beachtet werden, dass Arbeitnehmer nicht gesetzlich zur Leistung von Überstunden verpflichtet sind. Dies gilt sowohl für Werktage als auch für das Wochenende.

Damit Arbeitgeber Überstunden anordnen können, bedarf es einer entsprechenden Vereinbarung. In vielen Arbeits- und Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen finden sich entsprechende Klauseln. Fehlt eine solche Vereinbarung jedoch, sind Arbeitnehmer nicht zur Leistung von Überstunden verpflichtet und können diese im Zweifelsfall verweigern.

Ausnahmen ergeben sich nur dann, wenn eine akute betriebliche Notsituation vorliegt, welche die Leistung von Überstunden zwingend erforderlich macht. In diesem Fall ist auch die Anordnung von Überstunden am Wochenende zulässig.

So werden Überstunden am Wochenende vergütet

Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf die Vergütung von Überstunden. Allerdings können Arbeits- und Tarifverträge festlegen, dass etwaige Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden. In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer keine zusätzliche Vergütung, sondern stattdessen einen Freizeitausgleich.

Liegt keine derartige Vereinbarung vor, müssen geleistete Überstunden ausbezahlt werden. Unter Umständen können Arbeitnehmer jedoch auch zur Leistung unbezahlter Überstunden verpflichtet werden. Die Abgeltung von Überstunden mit dem Gehalt kann vertraglich vereinbart werden.

Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Auszahlung von Überstunden, so gilt diese Regel auch uneingeschränkt für Überstunden am Wochenende. Die Überstundenvergütung richtet sich nach dem Stundenlohn des Beschäftigten. Bei Arbeitnehmern mit einem Festgehalt muss dieser zunächst berechnet werden.

Besteht seitens des Arbeitnehmers ein Anspruch auf Überstundenzuschläge, sind diese auch am Wochenende zu zahlen. Stehen dem Arbeitnehmer Wochenendzuschläge zu, gelten diese auch für am Wochenende geleistete Überstunden.

Kein Anspruch auf Überstunden- und Wochenendzuschläge

Es sollte jedoch beachtet werden, dass es in Deutschland derzeit keinen gesetzlichen Anspruch auf Überstunden- oder Wochenendzuschläge gibt. Arbeitnehmer erhalten für die Arbeit an Samstagen und Sonntagen denselben Lohn wie unter der Woche.

Jedoch enthalten viele Arbeits- und Tarifverträge Vereinbarungen, welche den Beschäftigten Überstundenzuschläge oder Zuschläge für die Arbeit an Wochenenden und Feiertagen zusprechen. In der Regel beträgt der Samstagszuschlag rund 25 % und der Sonntagszuschlag rund 50 % des Bruttostundenlohns.

Gibt es keine solche Vereinbarung, haben Arbeitnehmer jedoch keinen Anspruch auf derartige Zuschläge.

Dürfen Arbeitgeber Überstunden am Wochenende anordnen?

In der Regel dürfen Arbeitgeber durchaus anordnen, dass Beschäftigte am Samstag arbeiten müssen. Beim Sonntag verhält es sich, wie bereits erwähnt, etwas anders. Sind jedoch die Voraussetzungen nach § 10 ArbZG erfüllt, kann auch Sonntagsarbeit angeordnet werden.

Sind die Voraussetzungen für Wochenendarbeit gegeben, entscheidet der Arbeits- oder Tarifvertrag beziehungsweise die Betriebsvereinbarung darüber, ob am Wochenende auch Überstunden angeordnet werden dürfen.

Besteht eine Vereinbarung über die Pflicht zur Leistung von Überstunden und kann der Arbeitnehmer darüber hinaus zur Wochenendarbeit verpflichtet werden, können Arbeitgeber auch am Wochenende Überstunden anordnen.

Erfahrungsgemäß enthalten die meisten Arbeitsverträge, welche grundsätzlich die Arbeit am Wochenende legitimieren, auch Klauseln, welche die Anordnung von Überstunden vorsehen.

Arbeitnehmer können Überstunden verweigern

Sofern keine vertragliche Vereinbarung über die verpflichtende Leistung von Überstunden vorliegt, können Arbeitnehmer Überstunden verweigern. Doch auch wenn der Arbeitgeber grundsätzlich Überstunden anordnen darf, können sich Ausnahmen ergeben.

Überstunden bedürfen einer Ankündigungsfrist, damit sich der Arbeitnehmer auf die verlängerten Arbeitszeiten einstellen kann. Im Regelfall müssen Überstunden 4 Tage im Voraus angekündigt werden. Wird diese Ankündigungsfrist nicht eingehalten, können Arbeitnehmer die Überstunden am Wochenende verweigern.

Allerdings sind auch hier Ausnahmen möglich. Zum einen kann im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt werden, dass kürzere Ankündigungsfristen gelten. Zum anderen kann die Ankündigungsfrist auch ohne zusätzliche Vereinbarung verkürzt werden, sofern es sich um einen Notfall handelt.

Sind die Überstunden so kurzfristig notwendig, dass dies für den Arbeitgeber nicht im Voraus abzusehen war, kann die Ankündigungsfrist entfallen. In diesem Fall können Arbeitnehmer die Überstunden im Regelfall nicht ohne Weiteres verweigern.

Sollten jedoch dringliche private Interessen des Arbeitnehmers so sehr überwiegen, dass die Leistung von Überstunden unzumutbar ist oder der Arbeitnehmer der Aufforderung schlichtweg nicht nachkommen kann, so können die angeordneten Überstunden auch im Falle einer betrieblichen Notsituation verweigert werden.

Hat der Arbeitnehmer beispielsweise für das Wochenende eine Reise geplant oder steht eine Hochzeit an, so überwiegen die persönlichen Interessen des Arbeitnehmers.