Das Probearbeiten in einem Unternehmen folgt häufig als letzte Stufe des Bewerbungsprozesses, in welcher Arbeitgeber und Bewerber sich in einer realen Arbeitsumgebung besser kennenlernen. Das Probearbeiten dient dem Arbeitgeber dazu, die Fähigkeiten des Bewerbers genauer zu prüfen und beurteilen zu können, ob dieser sich gut in das Unternehmen einfügt. Gleichermaßen hat der Bewerber die Möglichkeit, das Unternehmen, die Kollegen und die Arbeitsabläufe genauer kennenzulernen. Was Sie als Bewerber über das Probearbeiten wissen sollten, wie Sie sich am besten darauf vorbereiten und was es zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Das Probearbeiten bietet Ihnen als Bewerber die Chance, Ihren potenziellen neuen Arbeitgeber von Ihrer Persönlichkeit und Ihren Fähigkeiten zu überzeugen. Die Dauer reicht von wenigen Stunden, über mehrere Tage bis hin zu einer Woche. Eine länger andauernde Probearbeit ist im Regelfall nicht vorgesehen und arbeitsrechtlich nur schwer zu rechtfertigen. Abhängig vom Umfang des Probearbeitens haben Bewerber zudem einen Anspruch auf Vergütung.

Probearbeiten ist ein gutes Zeichen

Werden Sie als Bewerber nach dem Vorstellungsgespräch zum Probearbeiten eingeladen, ist das ein gutes Zeichen und in jedem Fall ein Grund zur Freude.

Während des Probearbeitens haben Sie nicht nur die Möglichkeit, Ihren potenziellen Arbeitgeber von Ihren Fähigkeiten zu überzeugen, sondern Sie bekommen gleichzeitig auch die Gelegenheit, das Unternehmen, die Kollegen sowie die Arbeitsabläufe besser kennenzulernen.

Je nach Art und Umfang der Probearbeit handelt es sich entweder um ein unverbindliches Kennenlernen, das wenige Stunden bis höchstens einen Tag dauert, oder um ein klassisches Probearbeiten, bei dem Sie über mehrere Tage die Arbeiten ausführen, welche Sie auch im Falle einer späteren Anstellung erwarten würden.

Man unterscheidet hierbei zwischen dem sogenannten Einfühlungsverhältnis und der klassischen Probearbeit.

Diese Aufgaben erwarten Bewerber beim Probearbeiten

Die Aufgaben beim Probearbeiten hängen nicht zuletzt von der Branche ab, in der das Unternehmen tätig ist, sowie von der Stelle, auf welche Sie sich beworben haben.

Im Wesentlichen geht es beim Probearbeiten darum, sowohl Ihre fachliche Eignung zu prüfen, als auch sicherzustellen, dass Sie gut ins Team und zum Unternehmen passen.

Abhängig davon, ob Sie sich für eine Bürotätigkeit, eine Stelle im Einzelhandel, in der Gastronomie, der Fertigung oder im Handwerk beworben haben, werden Sie in unterschiedlicher Hinsicht geprüft.

Sie sollten sich bereits vorab Gedanken machen, welche Aufgaben und Arbeitsaufträge Sie womöglich erwarten werden. Die Vorbereitung auf den Probearbeitstag ist das A und O und stellt die Weichen für den späteren Ausgang.

Die richtige Vorbereitung

Mit der richtigen Vorbereitung auf das Probearbeiten wird es Ihnen gelingen, Ihren potenziellen neuen Arbeitgeber und die Kollegen von Ihrer Persönlichkeit und von Ihrem Können zu überzeugen. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um alle wichtigen Aspekte zu bedenken, damit Sie auf alle Eventualitäten bestens vorbereitet sind.

Während des Probearbeitens wird man Ihnen keine unlösbaren Aufgaben stellen oder übermenschliche Fähigkeiten abverlangen und es ist vollkommen in Ordnung, Fehler zu machen. Denn es braucht Zeit, sich in eine neue Umgebung einzuarbeiten.

Dennoch gibt es einige hilfreiche Tipps, mit denen Sie sich in kurzer Zeit bestmöglich auf Ihren großen Tag vorbereiten können.

1. Das richtige Outfit für Ihren ersten Probearbeitstag

Der erste Eindruck zählt und daher ist es wichtig, dass Sie gleich zu Beginn mit Ihrem Auftreten überzeugen. Das falsche Outfit kann dazu führen, dass Sie zu überambitioniert erscheinen, oder aber dafür sorgen, dass Sie nicht den Ansprüchen Ihres neuen Arbeitgebers genügen.

Das richtige Outfit für Ihr Probearbeiten muss nicht nur zu Beruf und Unternehmen, sondern auch zu Ihnen selbst passen. Sie sollten sich keinesfalls verkleiden und in eine Garderobe zwängen, die Ihnen eigentlich gar nicht zusagt.

Vielmehr sollten Sie versuchen, einen Mittelweg zu finden, der sowohl angemessen für die Arbeitsumgebung ist, als auch Ihnen selbst gefällt. Denn nur wenn Sie sich wohlfühlen, können Sie selbstsicher auftreten und dieses Gefühl der Sicherheit auch nach außen transportieren.

2. Die richtigen Fragen stellen

Viele Bewerber schrecken davor zurück, während des Probearbeitens Fragen zu stellen. Sie fürchten sich davor, unqualifiziert zu wirken oder „blöde Fragen“ zu stellen.

Doch die richtigen Fragen beim Probearbeiten helfen Ihnen nicht nur dabei, Unsicherheiten auszuräumen und Klarheit zu schaffen, sondern können gleichermaßen zum Ausdruck bringen, dass Sie engagiert sind und sich aktiv auf Ihre neuen Aufgaben vorbereiten möchten.

3. Fehler vermeiden

Es gibt eine ganze Reihe an Fehlern, die Sie beim Probearbeiten auf jeden Fall vermeiden sollten. Die meisten davon lassen sich mit der richtigen Vorbereitung problemlos vermeiden.

Vermeiden Sie in jedem Fall die folgenden Fehler:

  • Fehlende Vorbereitung
  • Übertriebene Nervosität
  • Zu viel oder zu wenig Eigeninitiative
  • Das falsche Outfit
  • Übertriebener Perfektionismus
  • Schlechte Kommunikation
  • Überheblichkeit
  • Zu schnelles Arbeiten
  • Unpünktlichkeit

Rechtliche Aspekte

Beim Probearbeiten sind darüber hinaus nicht nur für Arbeitgeber, sondern auch für Bewerber einige rechtliche Aspekte zu beachten, über die Sie sich bereits im Vorfeld ausreichend informieren sollten. Gerade dann, wenn Sie sich noch in einem bestehenden Arbeitsverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber befinden, ist Vorsicht geboten.

1. Probearbeiten trotz bestehendem Arbeitsverhältnis

Das Probearbeiten bei bestehendem Arbeitsverhältnis kann schnell problematisch werden, wenn es sich nicht bloß um ein Einfühlungsverhältnis, sondern tatsächlich um Probearbeiten im klassischen Sinne handelt. Im schlimmsten Falle riskieren Sie eine fristlose Kündigung, wegen eines Verstoßes gegen Ihren Arbeitsvertrag.

Anders sieht es jedoch aus, wenn Ihr Arbeitsvertrag bereits gekündigt ist oder es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag handelt. In diesem Fall haben Sie sogar einen Anspruch auf Freistellung, um Bewerbungsgespräche wahrzunehmen oder in einem anderen Unternehmen zur Probe zu arbeiten.

2. Probearbeiten im Urlaub

Handelt es sich lediglich um ein Einfühlungsverhältnis, spricht nichts dagegen, dieses während des Erholungsurlaubs wahrzunehmen. Ein tatsächliches Probearbeiten im Urlaub ist dagegen nicht erlaubt, da der Urlaub laut Bundesurlaubsgesetz der Erholung dient.

So heißt es in § 8 Bundesurlaubsgesetz: „Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.“.

3. Probearbeiten während einer Krankschreibung

Eine Krankschreibung hindert Sie prinzipiell nicht daran, einen Probearbeitstag zu absolvieren. Eine Krankschreibung ist schließlich kein Arbeitsverbot, sodass Sie durchaus trotz Krankschreibung Probearbeiten dürfen.

Allerdings ist es auch hier entscheidend, ob Sie sich derzeit in einem Beschäftigungsverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber befinden. Ist dies der Fall, sollten Sie das Probearbeiten in jedem Fall verschieben. Andernfalls drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen und im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung.

4. Versicherung und Haftung

Für Bewerber gilt in puncto Unfallschutz, dass entweder die gesetzliche Unfallversicherung, oder die private beziehungsweise gesetzliche Krankenversicherung greift. Der Versicherungsschutz beim Probearbeiten ist also im Falle eines Unfalls jederzeit gegeben.

Verursacht der Bewerber jedoch Sachschäden, sind diese nur durch die private Haftpflichtversicherung des Bewerbers abgedeckt. Die betrieblichen Versicherungen kommen im Regelfall nicht zum Tragen, da der Bewerber kein Angestellter des Unternehmens ist.

Bewerber sollten daher vorsorglich prüfen, ob ihre Haftpflichtversicherung etwaige Schäden während des Probearbeitens abdeckt. Ein befristeter Arbeitsvertrag für die Dauer der Probearbeit kann zudem genutzt werden, um eine Absicherung durch die betriebliche Versicherung zu gewährleisten.

5. Meldung bei der Agentur für Arbeit

Bewerber, die derzeit bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet sind, sollten in jedem Fall das Probearbeiten vorab anmelden. Andernfalls laufen sie Gefahr, Leistungen zurückzahlen zu müssen.

Hierbei ist zu beachten, dass im schlimmsten Fall nicht nur die Leistungen zurückgezahlt werden müssen, welche während des Probearbeitens gezahlt wurden, sondern alle Zahlungen, die ab dem ersten Tag des Probearbeitens geleistet wurden.

Dauer und Bezahlung einer Probearbeit

Auch wenn es kein Gesetz gibt, das die zulässige Höchstdauer für Probearbeiten vorgibt, so sollten sowohl Arbeitgeber als auch Bewerber beachten, dass der Grat zwischen Probearbeit und einem regulären Arbeitsverhältnis sehr schmal sein kann.

So sollte ein Einfühlungsverhältnis nur wenige Stunden bis höchstens einen Tag andauern. Probearbeiten sollte nur wenige Tage, bis höchstens eine Woche andauern. Es ist ratsam, vor dem Beginn der Probearbeit einen Vertrag aufzusetzen, der sowohl den zeitlichen Umfang, als auch Rechte und Pflichte beider Parteien sowie eine mögliche Bezahlung regelt.

Grundsätzlich besteht bei Probearbeit Anspruch auf Vergütung, wenn der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht Gebrauch macht – er dem Bewerber also beispielsweise Arbeitszeiten und -aufträge vorgibt.

Probearbeiten verschieben oder absagen

Müssen Sie als Bewerber einen Termin zum Probearbeiten verschieben oder gar absagen, ist Fingerspitzengefühl gefragt.

Gerade bei einer Terminänderung sollten Sie behutsam vorgehen, um nicht den Eindruck zu erwecken, die Stelle wäre Ihnen nicht wichtig. Sie sollten stets gut begründen, warum eine Verschiebung des Termins notwendig ist.

Auch wenn Sie das Probearbeiten ganz absagen möchten, weil Sie kein Interesse mehr an der Stelle haben, sollten Sie dennoch stets professionell und höflich bleiben. Sie wissen nie, ob sich Ihre Wege und die des Unternehmens in Zukunft noch einmal kreuzen werden.

Wann kommt die Rückmeldung nach dem Probearbeiten?

Nachdem Sie das Probearbeiten beendet haben, warten Sie wahrscheinlich sehnsüchtig auf die finale Rückmeldung des Arbeitgebers.

Je nach Größe des Unternehmens kann es mitunter mehrere Wochen dauern, bis Sie nach dem Probearbeiten eine Rückmeldung erhalten. Eine lange Wartezeit ist hierbei kein Grund, gleich beunruhigt zu sein.

Idealerweise sollten Sie an Ihren letzten Tag im Unternehmen mit Ihrem Ansprechpartner sprechen und erfragen, wann Sie in etwa mit einer Rückmeldung rechnen können. So wissen Sie gleich, auf welche Wartezeit Sie sich einstellen müssen und machen sich nicht unnötigerweise selbst verrückt.

Wie Sie mit einer Absage umgehen

Sollten Sie am Ende wider Erwarten mit einer Absage konfrontiert werden, ist es vollkommen in Ordnung, zunächst niedergeschlagen und enttäuscht zu sein.

Sie sollten sich jedoch schnell wieder aufrappeln und keinesfalls den Kopf in den Sand stecken. Versuchen Sie zu analysieren, welche Gründe für die Absage verantwortlich sind und erarbeiten Sie eine Strategie, um etwaige Fehler in Zukunft zu vermeiden.

Kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner und bitten Sie offen um konstruktives Feedback, um aus Ihren Fehlern zu lernen.